Stellplatz doppelt vermietet Deutsche Annington

5 Antworten

Der Stellplatz steht demjenigen zu, der zuerst einen Vertrag geschlossen hat. Denn der vermietete Stellplatz konnte nicht gültig noch einmal vermietet werden. Der Vermieter muss demjenigen, der nun leer ausgeht, eventuell schon gezahlte Miete erstatten und auch eventuelle Kosten ersetzen.

Der Stellplatz steht damit generell beiden Mietern zu^^

So ein quatsch,

der Stellplatz steht rechtlich beiden zu!!!

Der Vertrag mit dem älteren Datum ist gültig.

Der ältere Vertrag ist gültig!