Mietminderunh wegen nassen Keller?

1 Antwort

Ich denke nicht, dass ein nasser Keller eine Mietminderung gerechtfertigt.

Das Hochwasser ist eine Naturgewalt. Dass dann hinterher Keller nass sind, ist eigentlich üblich. Da kann der Vermieter auch nichts tun.

Sollten Gegenstände aufgrund des Hochwassers und der Nässe kaputt gegangen sein, dann ist dafür wohl die Hausratversicherung verantwortlich. Je nachdem wie gut man sich versichert hat, haftet eine Hausratversicherung auch für solche Schäden.

Falls Räume unbewohnbar werden, dann kann die Versicherung auch für die Kosten einer Einlagerung oder ggfs. für Hotelkosten aufkommen.

Du kannst dir einen Anwalt nehmen, aber ich denke nicht, dass du Miete mindern kannst.

Manuel17061999 
Fragesteller
 09.09.2021, 07:22

das kann natürlich sein, allerdings hatten wir an meinen Wohnort keine großen Flut.. der Keller riecht seid dem Einzug so &' da habe ich bereits schon Bescheid gegeben! Der Keller ist im Mietvertrag enthalten und muss daher vom Vermieter ordnungsgemäß trocken gelegt werden. Rechtlich habe ich mich da nachdem Inserat informiert!