Mietminderung wg nicht benutzbar?

3 Antworten

.... wenn es eure Miete ist, kann gemindert werden.

Wenn es die vom Jobcenter ist, bekommen die die Minderung.

Dafür leisten sich die Vermieter meist eine VGV, die ja solche Ausfälle übernimmt.

Ich glaube eher, der Wasserschaden entstand bei Euch und wurde als erstes unter Euch sichtbar.

Wie auch immer. Es ist ein Leitungswasserschaden, für den Vermieter bestimmt eine Versicherung hat. Diese Versicherung zahlt alle Schäden und Folgeschäden aus einer solchen Misere.

Das bedeutet, wenn ihr mehrere Wochen oder Monate lang keine Dusche und keine Toilette zur Verfügung habt, könnt ihr die Miete beträchtlich mindern.

Toilette: Selbst wenn das Bad eine längere Baustelle wird, können die Herrn vom Sanitär normalerweise eine Toilette notdürftig einbauen. Spülung ggf. mit Wassereimer. So muss man zumindest deswegen nicht dauernd die Wohnung verlassen und die Nachbarn belästigen.

Zwecks Dusche sollte man auch kreativ sein und z. B. evtl. vorhandene Duschen am Arbeitsplatz benutzen, in ein öffentliches Schwimmbad gehen, zu Verwandten etc., um nicht in der ganzen Zeit nur den Nachbarn auf die Nerven zu gehen.

Wichtig ist: Jeglicher Mehraufwand, der Euch dadurch entsteht, kann dem Vermieter in Rechnung gestellt werden und er reicht es bei der Versicherung ein. Klärt am besten auch mit der Versicherung, wieviel Mietminderung sie Euch von vorn herein zugesteht. Bis zu 30 % dürften drin sein, wenn ihr wenigstens eine notmäßige Toilette habt.

Falls noch ein Bautrockner aufgestellt wird, der möglichst Tag und Nacht durchlaufen soll, könnte auch eine Auswärtsunterbringung, also bspw. Hotel oder Pension in dieser Zeit notwendig werden. Auch dafür tritt die Versicherung ein.

Wenn das Bad nicht mehr benutzbar ist, kann die Miete entsprechend gemindert werden. Tabellen hierfür gibts im Internet.