Wieviel Mietminderung wegen undichte Gasleitung/Gastherme?

2 Antworten

Wie viel Mietminderung kann ich gegen über dem VM geltend machen? Bitte gebt dabei stehts Verweise auf Gerichtsurteile oder Gesetze an, da eine all zu pauschale Aussage mir nicht weiter hilft.

Ich gebe Ihnen meine Standardpauschalantwort:

Mangel

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.

www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html

Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden. (Aber nur für Mängel, die bei Einzug noch nicht vorhanden waren)

Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
In welcher Höhe kann ich meine aufgewendete Zeit gegenüber den VM geltend machen? Schließlich habe ich immer Überstunden/Frei bei meinem Arbeitgeber nehmen müssen.

Sollte Ihnen auch vom Fachmann beantwortet werden können.

Hier traut sich keiner. :-)

MfG

Johnny

Wir haben das Problem auch den VM telefonisch gemeldet, nachdem der Schornsteinfeger die Therme gesperrt hat. Dann erfolgte als Reaktion des VM auch die Beauftragung der Wartungsfirma.

Nun möchte ich im Nachgang, wegen der Gesundheitsgefahr und meinen Verdienstausfall, die Miete mindern.

Gibt es denn nirgends Gerichtsentscheidungen oder Gesetze für ähnlichen gelagerte Fälle?

@robix2014
Wir haben das Problem auch den VM telefonisch gemeldet,

Wegen der Beweisbarkeit bitte immer schriftlich per Einwurfeinschreiben.

Nun möchte ich im Nachgang, wegen der Gesundheitsgefahr und meinen Verdienstausfall, die Miete mindern. Gibt es denn nirgends Gerichtsentscheidungen oder Gesetze für ähnlichen gelagerte Fälle?

Hier habe ich was gefunden:

http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2001/01197.htm

MfG

Johnny

Baujahr der Gastherme? Alle Geräte vor 1985 müssen durch Eigentümer ersetzt werden.

Naja so genau weis ich das nicht... Aber der Schonsteinfeger meinte das die Gastherme (vaillant) von 1990-1995 gebaut sein müste...

Bei so vielen Reperaturen, wie der VM schon veranlassen musste, hätte es längst eine neuere werden können. Selbst die Wartungsfirma fragte schon öfter, was man da noch reparieren soll (bzgl. Wirtschaftlichkeit).