Wieviel Mietminderung wegen undichte Gasleitung/Gastherme?
Hallo!
Ich wohne in einer Mietwohnung, in der der Vermieter eine Gastherme älterer Bauart installiert hat. Des öfteren fällt diese aus, so dass die Wartungsfima (vom VM angefordert) bei uns ein und aus geht. Zusätzlich kommt der amtliche Schonsteinfeger und misst die Werte!
Bei der letzten Messung des Schonsteifegers wurde die Therme gesperrt, da eine Gaskonzentration im Gesundheitsgefährdenen Bereich im Raum gemessen wurde. Das Messprotokoll wurde dem VM zugesandt.
Dann kam erneut die Wartungsfirma, reinigte zum wiederholten Mal etwas, und verschwand. Der Schonsteifeger gab die Therme nach Messung wieder frei, obwohl die Werte die zulässigen Grenzwerte nur gering unterschritten.
Nun meine Frage:::
- Wie viel Mietminderung kann ich gegen über dem VM geltend machen? Bitte gebt dabei stehts Verweise auf Gerichtsurteile oder Gesetze an, da eine all zu pauschale Aussage mir nicht weiter hilft.
- In welcher Höhe kann ich meine aufgewendete Zeit gegenüber den VM geltend machen? Schließlich habe ich immer Überstunden/Frei bei meinem Arbeitgeber nehmen müssen.
VG robix2014
2 Antworten
Wie viel Mietminderung kann ich gegen über dem VM geltend machen? Bitte gebt dabei stehts Verweise auf Gerichtsurteile oder Gesetze an, da eine all zu pauschale Aussage mir nicht weiter hilft.
Ich gebe Ihnen meine Standardpauschalantwort:
Mangel
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden. (Aber nur für Mängel, die bei Einzug noch nicht vorhanden waren)
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.In welcher Höhe kann ich meine aufgewendete Zeit gegenüber den VM geltend machen? Schließlich habe ich immer Überstunden/Frei bei meinem Arbeitgeber nehmen müssen.
Sollte Ihnen auch vom Fachmann beantwortet werden können.
Hier traut sich keiner. :-)
MfG
Johnny
Wir haben das Problem auch den VM telefonisch gemeldet,
Wegen der Beweisbarkeit bitte immer schriftlich per Einwurfeinschreiben.
Nun möchte ich im Nachgang, wegen der Gesundheitsgefahr und meinen Verdienstausfall, die Miete mindern. Gibt es denn nirgends Gerichtsentscheidungen oder Gesetze für ähnlichen gelagerte Fälle?
Hier habe ich was gefunden:
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2001/01197.htm
MfG
Johnny
Baujahr der Gastherme? Alle Geräte vor 1985 müssen durch Eigentümer ersetzt werden.
Naja so genau weis ich das nicht... Aber der Schonsteinfeger meinte das die Gastherme (vaillant) von 1990-1995 gebaut sein müste...
Bei so vielen Reperaturen, wie der VM schon veranlassen musste, hätte es längst eine neuere werden können. Selbst die Wartungsfirma fragte schon öfter, was man da noch reparieren soll (bzgl. Wirtschaftlichkeit).
Wir haben das Problem auch den VM telefonisch gemeldet, nachdem der Schornsteinfeger die Therme gesperrt hat. Dann erfolgte als Reaktion des VM auch die Beauftragung der Wartungsfirma.
Nun möchte ich im Nachgang, wegen der Gesundheitsgefahr und meinen Verdienstausfall, die Miete mindern.
Gibt es denn nirgends Gerichtsentscheidungen oder Gesetze für ähnlichen gelagerte Fälle?