Gastherme kaputt - kein Warmwasser mehr

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Schriftlich den verieter in Verzug setze, bei Nichtabhilfe Mietminderung ab nächsten Monatsersten in Höhe von 15 der Kaltmiete ankündigen. Den geminderten Betrag sicherheitshalber aufs Sparbuch legen.

Kann der Mieter nur kalt duschen, weil der Ausfall der Warmwasser-Versorgung ursächlich ist, dann sind 15% Mietminderung möglich (Urteil AG München, aus NJW-RR 1991, S. 845).

Wenn Du selber einen Handwerker beauftragst wird er Dir auch die Rechnung ausstellen. Drohe Deinem Vermieter mit Mietminderung. Kannst Dich auch bei der Verbraucherzentrale oder Mieterverein erkundigen.

schreib ihn an,das du eine mietminderung verlangst,von 20%,fals dies nicht schnellstens bereinigt wird,oder hol dir weitere auskunft beim mieterbund