Mieterwechsel beantragen, wie geht das?

5 Antworten

Kündigen können Sie nur gemeinsam.

Die Gerauchüberlassung an Dritte bedarf der Zustimmung des Vermieters, soweit es sich nicht um einen Besucher handelt (6 Wochendauer).

Beide Mieter haften gegenübr dem Vermieter solidarisch für die Mietzahlung bis zur Beendigung des Mietverhältnissse durch Kündigung.

Neue Mieter schleißen einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wer steht im Vertrag als Vertragspartner? In der Regel ist das nicht die Hausverwaltung sondern der Vermieter. In diesem Fall müsstest Du es mit ihm klären.

Können die den Antrag auf Mieterwechsel auch ablehnen?

Natuerlich. Allein der Vermieter entscheidet, mit wem er einen Mietvertrag schliesst und mit wem nicht.

Bislang ist die aus dir und deinem Mitbewohner bestehende Gemeinschaft die Mietpartei. Es steht dem Vermieter voellig frei, einer Entlassung eines Mitglieds der Mietpartei aus dem Mietvertrag zuzustimmen oder nicht. Ebenso steht es ihm frei, der Aufnahme eines neuen Mitglieds in die Mietergemeinschaft zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Ihr muesst also mit dem Vermieter (moeglicherweise vertreten durch die Hausverwaltung) sprechen und darauf hoffen, dass dieser einverstanden ist. Ohne dessen Einverstaendnis geht da ausser einer gemeinsamen Kuendigung gar nichts.

Wenn dein Mitbewohner im Mietvertrag steht dann entscheidet der Vermieter ob er ihn aus dem Vertrag entlässt und deine Freundin mit aufnimmt. Idealerweise sollte sie finanziell mind. genauso gut wie dein Mitbewohner gestellt sein, ansonsten wird er wohl ablehnen. An der Miete sollte sich nichts ändern wenn der Vertrag nur geändert wird, der Vermieter könnte aber zur Bedingung machen das ein neuer Mietvertrag mit anderer Miete abgeschlossen wird.

Du, dein jetziger Mitbewohner/-mieter und deine Freundin können den Vermieter darum bitten.

Zustimmen muß er nicht.

Tut er es doch könnte er verlangen einen neuen Vertrag mit höherer Miete zu unterschreiben.

Tut er es nicht könnte er verlangen das Du und dein Mitmieter den bestehenden Vertrag ordentlich kündigt.