Kann ich einen bereits bestehenden Mietvertrag formlos um einen weiteren Hauptmieter erweitern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Freundin meines Mieters möchte zum nächsten Ersten zu ihm ziehen und als gleichberechtigte Hauptmieterin mit im Vertrag erscheinen.

Und was will der Freund als dein Mieter? Aus seiner Sicht macht es durchaus Sinn, keine Änderung vornehmen zu lassen: Wenn die Beziehung in die Brüche gehen sollte, hätte sie ein Bleiberecht :-)

Ohne seinen ausdrücklichn Antrag auf Vertragsänderung gibt es keine.

Aus deiner Sicht wäre ein weiterer Schuldner, dem man gesamtschuldnerisch, also auch allein und in voller Höhe für Forderungen aus Mietvertrg in Anspruch nehmen dürfte, natürlich sinnvoll und deine Zustimmung insofern reine Formsache :-O

Bedenke, dass künftig alle Mitteilungen, von Nebenkostenabrechnung über Mieterhöhung bis Kündigung, an beide Vertragspartner gerichtet werden müssen, um wirksam zu sein: "Sehr geehrte Frau Müller, sehr geehrter Herr Meier, ..." :-O

Kann ich sie einfach mit in den bestehenden Mietvertrag aufnehmen (z.B. durch einen Textanhang o.ä.) oder muss ich einen neuen Vertrag mit beiden abschließen?

Das kommt darauf an: Erhebst du einen Mietzuschlag gem. § 553 II BGB, der der stärkeren Abnutzung Rechnung tragen soll oder sollen die Betriebskosten angepasst werden, wäre es zielführend, hier einen inhaltlich geänderten Mietvertrag neu anzubieten. Nebeneffekt: Deine Kündigungsfristen beginnen erneut mit 3 Monaten.

Ist dies nicht geplant oder will man die erhöhten Verbrauchskosten auslegen und erst mit der hohen Nachzahlung die Abschlagszahlungen in der nächsten Abrechnungsperiode anpassen, genügt ein Dreizeiler:

Nachtrag zum Mietvertrag vom [Datum] über die [EG-Wohnung rechts, Musterstraße 11]

zwischen

[Name, Adresse des Vermieters] - als Vermieter -

und

[Name, Adresse des Mieters]   - als Mieter -

Die Vertragsparteien haben v. g. Mietvertrag geschlossen, dessen Regelungen  in vollem Umfang unverändert fortgeführt gelten. Er wird allerdings um die nachfolgende Vereinbarung ergänzt:

Frau ... [Vor- und Zuname - als Beitretende -], bisher wohnhaft ... tritt mit Wirkung zum ... [Eintrittsdatum] dem Mietvertrag bei. Ihr stehen ab diesem Zeitpunkt alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zu.

[Und  - wenn man sich absichern mag - rein deklaratorisch als Hinweis auf die Rechtslage: "Das Mietverhältnis kann nur gegenüber allen Mietern einheitlich gekündigt werden. Zur Vertragsaufhebung durch Vereinbarung mit dem Vermieter oder durch Kündigung sind nur alle Mieter gemeinschaftlich berechtigt. Zieht ein Mitmieter aus dem Mietobjekt aus, endet das Mietverhältnis mit ihm nicht."]

[Und, wenn man formwirksame Erklärungen sicherstellen will (Empfehlung!) : "Eine Stellvertretung ist für die Mitmieter (bisheriger Mieter und Beitretende) insbesondere zulässig im Hinblick auf rechtserhebliche Erklärungen, die während des laufenden Mietverhältnisses abgegeben werden und den Mietern zugehen und soweit sie sich auf die Empfangnahme derartiger Erklärungen beschränken." Meint: vergisst man Frau Müller in der Anrede des Mieterhöhungsverlangens oder seiner Eigenbedarfskündigung, können beide daraus keinen Honig saugen :-)]

[Ort, Datum, Unterschrift Vermieter, Unterschrift Mieter, Unterschrift Bewitretende]

[Jeder der drei Vertragspartner bekommt je eine Ausfertigung mit Original-Unterschriften]

G imager761

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

Und was will der Freund als dein Mieter?

Er wünscht den Zuzug seiner Freundin, sonst hätte er sich ja nicht an mich gewandt. Ich habe ihm die Vor- und Nachteile von "gleichen Rechte - gleichen Pflichten" erklärt und auch angeregt, mit meiner Zustimmung einen Untermietvertrag zu machen. Das möchte er/möchten sie nicht.

Können die Mieter quasi freiwillig die Nebenkostenvorauszahlung jetzt schon von sich aus "anpassen"?

Dein Einverständnis voraussetzend habe ich deinen "Dreizeiler" kopiert (du liegst sogar mit EG-rechts richtig!).

Danke nochmal für die vielen hilfreichen Tipps.

@isebise50

Er wünscht den Zuzug seiner Freundin, sonst hätte er sich ja nicht an mich gewandt.

Alles klar, nach meiner Lesart hatte sich seine Freundin an dich gewandt :-)

Ich habe ihm die Vor- und Nachteile von "gleichen Rechte - gleichen Pflichten" erklärt

Vorbildlich - dann kannst du auf die angeregten deklatorischen Hinweise ja verzichten, denn dein Mieter kennt sein Risiko. Dann steht dem Nachtrag ja nichts im Wege und du bekommst nebenbei einen weiteren Schuldner :-)

Können die Mieter quasi freiwillig die Nebenkostenvorauszahlung jetzt schon von sich aus "anpassen"?

Das könnten sie, um eine entsprechend erhöhte Nachzahlung abzufedern. Genau so würde ich das auch anregen.

G imager761


@imager761

Nochmals DANKE!

Wenn alle drei Parteien damit einverstanden sind, kann sie in den bestehenden Mietvertrag gleichberectigt aufgenommen werden, es besteht aber darauf kein Rechtsanspruch. Wichtig ist, dass du dem Mieter schriftlich den Zuzug gestattest. Eine einseitige Änderung des Mietvertrages geht nicht. Eines neuen Mietvertrages bedarf es nicht, lediglich eine schriftliche Ergänzung mit Unterschrift aller.


Danke!

Tatsächlich besteht ein Rechtsanspruch des Mieters auf Zuzug seiner Freundin, § 540 BGB i. V. m. § 553 BGB.

Nur keiner der Freundin, dabei in den besthenden MV aufgenommen zu werden, wenn M oder VM das nicht wollen.

@imager761

rechtsirrig und nicht zutreffend! Deine Auslegung von 553 ist nicht korrekt.

Sie soll den bestehenden Vertrag unterzeichnen.

Das reicht nicht aus.

Das geht nicht, da nicht im Mietvertrag als Mieter stehend.

Im Mietvertrag gibt es 2 Parteien: Die Vermieterpartei und die Mieterpartei. Bisher sind vermutlich beide Parteien durch Einzelpersonen vertreten. Soll nun eine Partei wie hier durch Personenmehrheit vertreten sein, würde das eine Änderung des Mietvertrages bedeuten. Diese Änderung muss als Urkunde zum Mietvertrag genommen werden. Vermieter und Mieterpartei, bestehend nun aus 2 Personen müssen dieses zweifache Dokument unterschreiben. Ein neuer Mietvertrag ist nicht notwendig.

Danke!

Das geht per  Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag, sofern alle am Vertrag beteiligten Personen zustimmen/unterschreiben.

Danke!