Mietereinbauten in der Steuerklärung absetzbar?

2 Antworten

Nein. Die Kosten für das eigene Wohnen sind grundsätzlich nicht abziehbar, § 12 Nr. 1 EStG.

Die Arbeitsleistung und Fahrtkosten aus der Terrassenverlegung sind eine Steuerermäßigung als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG, wenn du eine Rechnung hast und diese unbar beglichen hast (überweisen).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nirgends. Derartige Aufwendungen eines Mieters sind steuerlich nicht abzugsfähig.