Mieter Strom abstellen

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Hallo, ich würde mit dem Abstellen des Stroms evtl. auch Wassers sehr vorsichtig sein, denn "der Schuss könnte nach hinten losgehen". Ich habe einen Artikel gefunden, den ich dir als Link beifüge: http://www.sueddeutsche.de/geld/mietschulden-kein-geld-trotzdem-wasser-und-strom-1.566020 Ich kann dich gut verstehen und auch deine finanzielle Situation. Mein Bruder stand vor der Insolvenz, weil seine Mieter keine Miete mehr zahlten, die Kosten aber weiterhn bei ihm abgebucht wurden. Er hatte "Glück", dass die Mieter nach der Räumungsklage über Nacht plötzlich verschwunden waren. Er durfte dann noch die Wohnung komplett sanieren. Du solltest dich künftig gut absichern, bevor zu wieder vermietest, über die Kaution bis hin zu Aukünften bei dem Vormieter. Wenn er keine Auskunft gibt, ist das schon ein Alarmzeichen. Alles Gute!

Wir sind hier in Deutschland. Dem Mieter den Strom abstellen darf nur der Versorger.

Und selbst wenn er den Strom von Dir beziehen würde dürftest Du ihn nicht abstellen.

Nach dem Stromzähler gehören die Leitungen mir.

Du bist im Moment aber nicht der Besitzer!

so eine Räumungsklage dauert und kostet leider auch paar Euros, die der Vermieter vorstrecken muß und eventuell nie mehr wiedersieht. Je nach Rechtsschutzversicherung kann sich der Vermieter aber gegen sowas versichern, dann wird eine Räumung von der Versicherung übernommen.

Es tut mir natürlich leid da du persönlich jetzt von so einem Menschen betroffen bist, doch bitte bedenke das es unsere Gesetze aus gutem Grund gibt. Strom und Wasser gehören zu den Grundbedarfsmitteln des Lebens und können daher nur mit gerichtlicher Anordnung abgestellt werden oder durch die zuständigen Stadtwerke nach nichtbezahlen. Trotz der gewonnen Räumungsklage bist du immer noch an deine Pflichten als Vermieter gebunden und würdest dich selber strafbar machen.

Sollte der Miete nicht ausziehen ist es glaube ich Möglich nach einem halben Jahr mittels Polizeilicher Unterstützung eine Räumung zu vollziehen.

bruno75015  27.07.2014, 09:28

dein letzter Absatz ist etwas falsch. Die Polizei hat in Deutschland Null Interesse, ob jemand Miete zahlt oder nicht. Du kannst da anrufen und sagen dein Mieter zahlt nicht, das geht denen am Gesäß vorbei. Das ist ein zivilrechtlicher Anspruch. Eine Räumung mit polizeilicher Unterstützung gibt es nicht. Es gibt nur den Gerichtsvollzieher. Wenn der am Tag der Räumung Probleme hat, weil er bedroht wird oder der Mieter aufmuckt, holt er die Polizei als Unterstützung. Die dürfen den dann auch mit Handschellen rausbringen.

Warum ist mir ein Rätsel

...ist doch ganz leicht zu erklären! Bezieht der Mieter von dir den Strom?? Nein, denn der Versorger wird sicher der Stromversorger sein, an den er auch seinen Obolus entrichtet. Tut er dies nicht..wird sich besagter Stromversorger mit ihm auseinandersetzen müssen und nicht mit dir. Du machst dich strafbar, wenn du es tust, wie du es vorhast! Kennst ja bereits Urteile.

Polen? Wir leben in Deuschland und daher hinkt der Vergleich!

Wenn du von dem Vorvermieter keine Auskunft bekommen hast..hätten schon alle Alarmglocken klingeln sollen, denn eine Auskunft an einen Vermieter, fällt wohl nicht unter Datenschutz!

Ich weiß..ärgerlich für dich, aber das sind nunmal bestehende Gesetze über die du dich..berechtigt mit Sicherheit, beschwerst.