Wie Mieter aus der Wohnung eckeln?

15 Antworten

Euch bleibt nur die Räumungsklage (evtl. nach Berliner Modell, ist günstiger). Ihr habt sonst erfahrungsgemäß keine Chance.

Denn alles andere wird vermutlich innerhalb von 2-3 Tagen zu einer Einstweiligen Verfügung des Gerichts führen, dass ihr den "Mietmangel" (z.B. kein Strom) sofort zu beheben habt - unabhängig davon, ob der Mieter seine Miete bezahlt oder nicht. Auch unabhängig davon, ob eine fristlose Kündigung besteht, und der Mieter nicht auszieht. Selbst unabhängig davon, ob der Mieter Euren Strom angezapft hat. So geschehen...

Legal habt ihr zwei Möglichkeiten:

1. Räumungsklage: Kostet ordentlich Geld und braucht Zeit.

2. Mit dem Mieter reden und ihm ein Angebot machen: Kostet auch Geld, aber nicht so viel und Auszug geht u. U. viel schneller.

Wenn jemand absolut kein Geld mehr hat, hilft vielleicht ein Barangebot. Bietet ihm z. B. 500 € oder 1000 € in bar, wenn er bis zum Ende der Woche (oder auch Monat) die Wohnung ordentlich zurück gibt. Ist es dann soweit, behaltet ihr einfach das Geld unter Hinweis auf die Mietschulden ein. Das ist zwar auch ganz schön fies, aber Miete einfach nicht zahlen und trotz fristloser Kündigung nicht ausziehen, ist noch viel fieser und den Schaden, nämlich die fehlende Miete habt ihr am Ende trotzdem noch.

Da aber sowieso kein Geld mehr zu erwarten ist, außer vielleicht die Kaution, wäre das auf jeden Fall einen Versuch wert. Diese positive Erfahrung haben wir bereits 2x gemacht. Einmal reichten 100 €, die wir auch bezahlt haben, weil es keine Rückstände gab und beim zweiten Mal waren es 500 €. Diese wurden von einem Richter im Rahmen einer Räumungsklage als Vergleich festgelegt, wenn der Mieter bis zum Zeitpunkt x auszieht. Diese haben wir dann aber noch gegen zwischenzeitlich aufgelaufene offene Forderungen verrechnet. Der Mieter war dann mächtig sauer, aber die Wohnung war leer.

"Grundsätzlich kann ich vor Selbstjustiz 8also zum Beispiel Strom oder Wasser abdrehen] nur warnen“, sagt Oprée. Er empfiehlt, Mietern, die mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand sind, fristlos zu kündigen. Bleibt die Wohnung trotzdem bewohnt, sollten Vermieter eine Räumungsklage anstrengen. Dieser Weg könne sich zwar über Monate hinziehen und hohe Kosten mit sich bringen. Rechtlich kämen die Eigentümer damit aber in jedem Fall besser weg als mit eigenmächtigen Aktionen."

Quelle:http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-19338/vermieten-wie-man-saeumige-mieter-loswerden-kann_aid_535960.html

mein Bekannter hat damals einfach ein neues Schloss aufgebracht. Er hatte die richtigen Beziehungen, der Mieter war super schnell weg. 

So was ist ein Lotteriespiel ... 

legal ist nur eine Räumungsklage ... die kostet irre viel Geld und noch mehr Zeit und wahnsinnig viele Nerven. Das ist aber der legale Weg. 


Einen Kurzschluss ...was meinst du wer die Kosten für die Behebung bezahlt ?

Ephisto 
Fragesteller
 06.06.2015, 15:23

Ein Kurzschluss im Hauptsicherungskasten, so eine Sicherung wird nicht die Welt kosten

Lkwfahrer1003  06.06.2015, 15:33
@Ephisto

naja ,,,stimmt ...anfahrt ..Fehlersuche .....beheben...300 euro

Ephisto 
Fragesteller
 06.06.2015, 15:36
@Lkwfahrer1003

Unser bekannter wird das dann bestimmt für 50€ machen

Lkwfahrer1003  06.06.2015, 16:18
@Ephisto

Bei einem Kurzschluss ist sofortiges handeln erforderlich .......der Mieter müsste nicht auf euren bekannten warten