Wie lange hat der Mieter nach fristlose Kündigung Zeit aus zuziehen?

7 Antworten

Kündigen Sie nicht zur fristlos, sondern gleichzeitig "hilfsweise ordentlich"Die fristlose Kündigung ist nämlich dann hinfällig, wenn die Mietschulden bezahlt werden (das gilt einmal in zwei Jahren). Haben Sie gleichzeitig hilfsweise ordentlich gekündigt, muss der Mieter - sofern Sie sich nicht doch darauf einigen, diese Kündigung zurückzunehmen, wenn gezahlt wurde - dann die Wohnung zum Termin verlassen.

Bei der fristlosen Kündigung können Sie eine Frist von 11 Tagen (ab Absendedatum) vorgeben. Es ist i.A. sowieso so, dass dem nicht nachgekommen wird. Dann reichen Sie Zahlungs- und Räumungsklage über einen Anwalt ein. Die Kosten können dem Mieter aufgebürdet werden (sofern der sich nicht durch eine private Insolvenz dem entzieht!).

Überlicherweise kann der Mieter nach einer fristlosen Kündigung in den seltensten Fällen sofort ausziehen.

Was bedeutet "...habe mich entschlossen, fristlose Kündigung einzureichen..."

Heisst dies, Du hast bereits ein Räumungsverfahren mit der fristlosen Kündigung in Gang gesetzt oder hast Du Dich hier nur missverständlich ausgedrückt.

Üblicherweise kündigt man fristlos, kann aber dem Mieter mitteilen, dass Zwangsmassnahmen unterbleiben, wenn er innerhalb von zwei oder vier Wochen den Nachweis erbringt, dass er in ein neues Mietverhältnis eintreten kann.

Ich würd ihm maximal bis zum 30.7. Zeit geben und ihm gleichzeitig rechtliche Schritte ankündigen.

Wenn er diese Frist nicht einhält, einen Anwalt beauftragen, Räumungsklage einreichen, Vermieterpfandrecht ausüben, eine Pfändung des Gehalts anstreben... der Anwalt kennt sich da aus.

Fristlos wäre unverzüglich - also ohne weitere Frist! Erklären Sie aber sicherheitshalber eine ersatzweise Kündigung hilfsweise mit einer Frist von drei Monaten! Die Frage ist nur, wieso senden Sie ihm keinen Mahnbescheid über die beiden offenen Mieten? Kommt darauf nicht die erwartete Zahlung können Sie immer noch eine Räumungsklage einreichen, wenn Ihnen der Mieter durch eine Teilzahlung den Kündigugnsgrund von zwei offenen Mieten nicht zerstört!

Unter einer fristlosen Kündigung verstehe ich auch fristlos also sofort.

Nur ob er dies auch tut ist die Frage, da muss dann noch eine Räumungsklage unter Umständen her, es ist garnicht so einfach Mietsünder los zu werden.