Mieter macht fenstergriff durch überdrehen kaputt,wer zahlt?

8 Antworten

Der der den Griff durch falsche Bedienung kaputt gemacht hat.

Und sollte es im Vertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel geben müßte der Mieter den Griff auch zahlen wenn er nicht durch sein Verschulden kaputt gegangen wäre.

Wenn es vorher noch heile war und es wirklich an dem Mieter liegt dann muss der auch dafür aufkommen. Der Vermieter muss aber Ihn auch vorher einmal darauf angesprochen haben und sagen das es an diesem Fehler liegt und er das unterlassen soll.

Kommt darauf an ob es wirklich durch das Überdrehen zustande gekommen ist oder durch schlechte Qualität, hohes Alter der Fenster durch Materialermüdung.


bwhoch2  01.07.2015, 08:57

Genau um solche Diskussionen zu vermeiden, gibt es in aller Regel eine Kleinreparaturklausel für alle kleinen Reparaturen an Teilen, die im täglichen Zugriff durch den Mieter sind.

.... aber solche Angelegenheiten bezahlen doch wir Vermieter und falls der Mieter uns einen Schaden zufügen wollte, leistet der sich doch sicherlich eine PH für rd. 40,00 EUR/Jahr und die ordnet und gut ist, oder? ... wenn der Mieter einen Schlüssel abbricht, müssen wir ja auch bezahlen, so jedenfalls die herrschende Meinung.

anitari  30.06.2015, 08:47

Die in Deiner Region herrschende Meinung ist aber nicht die die wo anders gilt.

schleudermaxe  30.06.2015, 09:33
@anitari

... für anderslautende Urteile gerne zugänglich, nur her damit.

Ein neuer Fenstergriff kostet 5€ also fällt das unter Kleinreparatur und ist Sache des Mieters. Allein bei dem Betrag zz diskutieten ist doch lächerlich. Der Wechsel dauert ebenfalls keine 5 Minuten.