Mieter fordert Miete der letzten 5Jahre- ich muss sie auf ein falsches Konto überwiesen haben

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Du musst dafür einstehen, dass deine Mitzahlung auch ankommt. Deshalb hast du jetzt erstmal den Ärger.

Zahlungsansprüche verjähren nach 3 Jahren, allerdings beginnt die Verjährung erst im Ende des Jahres, in dem der jeweilige Anspruch entstanden ist. Das heißt, dass alle Ansprüche ab Januar 2007 noch nicht verjährt sind! Bis einschließlich Dezember 2006 kannst du dich hingegen auf die Einrede der Verjährung berufen. Das musst du aber auch so tun, denn der Anspruch fällt nicht einfach weg, sondern kann nur nicht mehr durchgesetzt werden, wenn du dich auf die Verjährung berufst.

Was also tun? Als allererstes Mal ganz schnell herausfinden, wo das Geld gelandet ist! Es ist nämlich (entgegen anderslautender Meinungen hier) zunächst mal keine Straftat, wenn man nicht anzeigt, dass man komische Zahlungen bekommt. Klar wäre das nett und anständig, wenn der Empfänger mal Bescheid gesagt hätte, aber zwingen kann man ihn nicht.

Selbstverständlich steht dir gegen den Empfänger ein Herausgabeanspruch aus § 812 BGB zu. Die Frage ist natürlich, wie viel da zu holen ist, falls der andere das Geld ausgegeben hat. Wenn aber im Betreff der Mietzahlung drinstand "Miete für Wohnung XY" oder so ähnlich, kann er sich eigentlich zumindest nicht auf Entreicherung berufen.

Daneben kommt auch ein Anspruch gegen die Bank in Betracht, wenn die nicht geprüft hat, ob Kontonummer und Empfängername übereinstimmen.

Insgesamt dürfte sich der Ganz zum Anwalt lohnen, da geht es ja schätzungsweise um eine Größenordnung von 10.000 € aufwärts...

Viel Glück!!!

Es ist eigentlich nicht möglich, dass eine Überweisung durch einen Zahlendreher fehlgeleitet wird, sie wird höchstens gar nicht ausgeführt, weil der Name des Kontoinhabers mit der Kontonummer zusammenpassen muss. Sonst hätte Deine Bank grob fahrlässig gehandelt. Derjenige, der das Geld tatsächlich bekommen hat, lässt sich doch über die Bank ermitteln.

Natürlich hat auch der Vermieter seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt, da er viel zu lange gewartet hat. Im Zivilrecht verjähren Ansprüch nach 3 Jahren. Gut, das ist immer noch eine Menge, aber die ersten beiden Jahre kann er auf keinen Fall nachfordern.

Ich würde Dir raten, erstmal mit Deiner Bank zu reden und dann gegebenenfalls mit Deinem Anwalt.

firstguardian  27.04.2010, 13:29

Hier handelt es sich um Anprüche aus laufender Rechnung (Mietvetrag). Wie verjährt nach Ihrer Auffassung denn eine solche laufende Rechnung?

Sonderzeichen2  27.04.2010, 13:49
@firstguardian

Man könnte durchaus sagen, dass der Anspruch der Mieten von vor 3 Jahren verjährt sind, das ist aber nur eine Überlegung.

Dein Vermieter hat einen Teil des Schadens selbst verschuldet, dadurch, dass er Dich nicht darauf hingewiesen hat, dass er keine Miete erhält. Du wirst einige Monate zahlen müssen, aber ganz sicher nicht die ganze Zeit. Ohne Anwalt wirst Du allerdings nicht davonkommen. Du kannst gegen den Besitzer des Kontos, auf das Du irrtümlich überwiesen hast, Strafanzeige stellen.

firstguardian  27.04.2010, 13:28

Letzters stimmt! Der Rest ist reine Phantasie -schließlich besteht der Mietvertrag und damit der Anspruch auf die Mietzahlung fort! Lediglich ein Anspruch auf Erstattung von Zinsen oder Verzugskosten ist mangels der Inverzugsetzung seit 5 jahren nicht entstanden!

firstguardian  27.04.2010, 13:35

Die Miete ist eine Bringschuld! Die Zahlung an Dritte wirkt nicht für den Leistungsschuldner befreiend! Wo ist denn da eine Schuld auf Vermieterseite? Dessen Asnpruch aus laufendem Vertrag besteht doch ungeschmälert fort!

Sonderzeichen2  27.04.2010, 13:45
@firstguardian

Wenn er von demjenigen, der das Geld über die Jahre bekommen hat, alles zurückbekommt, muss er es natürlich an den Vermieter überweisen. Wenn das nicht klappt weil das ausgegeben wurde, sieht die Sache anders aus. Dadurch, dass der Vermieter ihm erst nach 5 Jahren mitgeteilt hat, dass er kein Geld bekommt, ist er mitschuldig daran, dass ein Teil des Geldes verloren ist. Wenn er gleich gemahnt hätte, wäre der Schaden nicht so hoch ausgefallen. Der Mieter hat sich ja nicht bereichert. Ich hatte etwas Ähnliches gerade in einer Klage. Kommt auch auf den Anwalt an.

gargamel111  27.04.2010, 14:57
@Sonderzeichen2

Nee, das hat nichts damit zu tun, ob er das Geld wieder bekommt oder nicht. Der Anspruch besteht, einmal abgesehen von dem Teil, der verjährt ist. Eine Mitschuld trifft ihn nicht, weil sein Schaden nicht weniger wird (außer Verjährung). Und auf den Anwalt kommt es weniger an als auf die Gesetze (und den Richter.)

Sonderzeichen2  27.04.2010, 15:07
@gargamel111

Natürlich trifft den Vermieter eine Mitschuld. Er hat eine Schadensminderungspflicht und die ist gesetzlich festgelegt (BGB §254). Er verwirkt natürlich nicht seinen Anspruch, aber durch sein Nichthandeln ist dem Mieter ein Schaden entstanden, nämlich der , dass er (in dem Fall, dass er das Geld nicht alles zurückbekommt) dem Vermieter Geld schuldet, dass er eigentlich schon bezahlt hat (nur dummerweise nicht an ihn).

Bei einer Überweisung gibt man auch immer den Namen des Kontoinhabers an. Nach altem Recht ist es die Pflicht der überweisenden und der empfangenden Bank gewesen, Kontodaten (Kontonr. / Banknr.) mit dem Namen des Kontoinhabers zu vergleichen. Bei nicht übereinstimmenden Daten wird / wurde die Überweisung rückabgewickelt. Wenn dies nicht geschehen ist, hat man als Kunde möglicherweise ein Recht auf Schadensersatz gegen die Banken, zumindest für den Zeitraum bis Ende 2009. So weit ich mich erinnere, wurde das Bankenrecht diebezgüglich Ende 2009 geändert und die Banken habe ndaher auch alle Ihre Kunden über neue AGBs informiert.

Ich habe mich falsch ausgedrückt, konnte aber auch erst gerade nachschauen, ich IDIOT habe tatsächlich bei meinem Dauerauftrag der letzten 5 Jahre die letzte Nummer bei der KontoNR. des Empfängers vergessen.

Bei meiner Online-Bank ist erst ab 16uhr jemand ereichbar- bis dahin kann ich nichts über den "verkehrten" Empfänger aussagen. (Ich wohne übrigends bereits seit 10 Jahren hier und der Fehler trat erst durch meinen Bankwechsel und Tippfehler auf).