Bankverbindung eines Toten weiternutzen - legal?

8 Antworten

Wenn die Kinder der Bank gegenüber ihre Kontoberechtigung als Erben nachgewiesen haben, können sie das Konto auch weiter verwenden. Allerdings sollte dann, sobald die Erbfolge der Kinder geklärt ist und feststeht, von der Bank auf die neuen Eigentümer (z.B.. Erbengemeinschaft XYZ) umgeschrieben werden. Aber darauf kannst und brauchst du als Mieterin keinen direkten Einfluss nehmen. Die Kinder des Verstorbenen sind ja nun, wenn sie Erben des Vaters geworden sind, die neuen Eigentümer des Hauses und sind dann auch in die Rechtstellung als Vermieter deiner Freundin eingetreten. Somit ist es völlig richtig, dass die Freundin die Miete weiterhin auf dieses Konto mit befreiender Wirkung zahlt, jedenfalls so lange wie die neuen Eigentümer ihr nichts anderes mitteilen. Vorsorglich ist zu raten, dass die Freundin die Mietüberweisungen durch Aufbewahrung ihrer Bankbelege dokumentiert, damit sie sie erforderlichenfalls bei Unklarheiten beweisen kann.

Vielen Dank für Deine Antwort. Im Vergleich zu mir hebt sie so Sachen gut auf. Ist da super organisiert ...

Nein, aber die Bank sollte das wissen und unterbinden. Der wird der Tod doch bekannt sein, oder?

Die Bank kann gar nichts, so lange die Erben nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen.

@schleudermaxe

Verstehe ich jetzt irgendwie nicht ...

Keine Ahnung, ob die Bank das weiß ...

Kommt drauf an, wie lange der Vermieter bereits verstorben ist, ob die Erbfolge bereits geklärt ist....der Erbstreit beendet. Das Konto wird dann dicht gemacht, wenn die Erben es einvernehmlich bei der Bank auflösen.

Bis dorthin wird es weiter als Nachlasskonto geführt ( ist auch legal).

Ist der Nachlass bereits auseinander gesetzt, könnten die Erben es auch als Gemeinschaftskonto weiterführen. Dann würde man als Kontoinhaber vielleicht „EG Verstorbener“ weiterführen.

Schätze ganz grob dass es zwischen 5 und 8 Jahre sind ... von Streit hat meine Freundin nie was erzählt ...

@Regina3

Erbstreit ist vielleicht auch nichts, was man gegenüber Mietern kommuniziert.

Solange keine andere Mitteilung kommt, die Bank das Geld nicht zurück überweist: Kontoauszüge aufbewahren und abwarten.

@kabbes69

Werde ich so weitergeben. Danke und einen schönen Abend!

Natürlich, was sonst sollten sie machen?

Wenn sie Erben sind, sind sie doch keine Vermieter.

Dazu muss der Vermieter zuvor als ET im Grundbuch eingeschrieben werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Doch. Seine Kinder vermieten die Wohnung meiner Freundin weiter. Ohne Änderungen ...

@Regina3

Was sonst sollen sie machen, Deine Freundin vor die Tür setzen, nur weil der Vermieter (leider) verstarb?

Sie werden nicht als Eigentümer im Grundbuch stehen, also wird gezahlt an den Vermieter, wie bisher (die Erbengemeinschaft).

Wären sie schon Vermieter, wären sie keine Erbengemeinschaft.

Wenn sie offiziell die neuen Eigentümer des Kontos sind, ja. Wenn sie es zur Steuerhinterziehung nutzen, nein.

Kannst du selbst eigentlich gar nicht beurteilen.

Und sollten sie je Steuern hinterziehen - kann das Nachteile für meine Freundin haben?

@Regina3

Es ist nicht Deine Aufgabe zu prüfen, ob dein Vermieter seine Einnahmen korrekt versteuert.