Mietanbot vom Vermieter nicht eingehalten - was tun?

6 Antworten

Maklerprovision: Habt Ihr selbst eine Maklerin beauftragt? Dann wir die Provision sowieso erst fällig, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Kommt er jetzt nicht für den 1. März zustande, weil der Vermieter es aufgrund neuester Erkenntnisse ablehnt, ein Vertragsverhältnis einzugehen, das er nicht erfüllen kann, dann beginnt der Mietvertrag eben erst 2 Wochen später, wenn Ihr die Wohnung dann noch wollt und dann ist auch die volle Provision fällig.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Maklerin darauf eingelassen hat, einen Vertrag zu unterschreiben, der sie verpflichtet, Euch eine Wohnung mit Einzugstermin 1.3. zu vermitteln und wenn ihr das nicht gelingt, bekommt sie keine Provision. So etwas gibt es nicht.

Habt Ihr die Wohnung gefunden, weil sie vom Vermieter über eine Maklerin angeboten wurde, müßt Ihr doch sowieso keine Provision bezahlen. Zumindest, wenn sich das ganze in Deutschland abspielt.

Dass der Vermieter heute so kurzfristig den Termin abgesagt hat, kann daran liegen, dass die Vormieter entweder noch nicht ausgezogen sind oder dass sie die Wohnung in einem Zustand hinterlassen haben, der einen Einzug am 1.3. schlicht unmöglich macht. Was hättet Ihr gesagt, wenn er den Mietvertrag gemacht hätte und Euch dann direkt sagt, aber Einzug morgen ist nicht möglich? Vertragsbruch schon eine Minute nach Unterschrift?

Euer Vermieter ist damit einer u. U. erheblichen Schadensersatzforderung aus dem Weg gegangen und Ihr habt bez. Einzugstermin jetzt einfach Pech gehabt.

Was Euch vorlag, war ein Vertragsangebot, das Ihr unterschrieben habt und damit habt Ihr der Maklerin bestätigt, dass Ihr tatsächlich die Wohnung zu den vereinbarten Konditionen nehmen werdet und die Konditionen wurden Euch zugesichert.

Es war aber noch kein Vertrag, sondern bedeutete für die Maklerin nur, dass sie Euch als neue Mieter dem Vermieter gegenüber nennen kann und dass die Arbeit, einen Mietvertrag auszuarbeiten und Euch im Rahmen eines Termins zur Unterschrift vorzulegen, nicht umsonst sein wird.

Es bedeutete noch nicht, dass Ihr den Vertrag annehmen müßt, wenn sich plötzlich heraus stellt, dass im Mietvertrag Dinge stehen, die nicht so abgesprochen waren oder wo Ihr der Meinung seid, so geht das nicht. In diesem Fall hättet Ihr immer noch "nein" sagen können, ohne dass Euch ein Schaden entsteht.

Solche Konditionen könnten sein:

  1. Mietpreis stimmt nicht mit Absprache überein
  2. Nebenkostenvorauszahlung lautet plötzlich ganz anders
  3. Mietbeginn entspricht nicht dem ursprünglich genannten (!)
  4. Striktes Haustierverbot, obwohl Ihr ein Haustier habt und das der Maklerin gesagt habt.
  5. Andere Klauseln, die Euch über Gebühr benachteiligen würden.

Ich nehme an, Ihr habt den Mietvertrag unterschrieben und müßt jetzt eben nur die Zeit irgendwie überbrücken. Ich denke, es gibt Schlimmeres.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es handelt sich um ein Angebot. Mehr nicht. Der Mietvertrag ist offensichtlich noch nicht unterschrieben? Solange könnt ihr auf gar nichts bestehen - nicht einmal auf Unterschrift des Mietvertrages. Und die Maklerprovision ist eh erst fällig, wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Bis jetzt ist kein Mietvertrag zustande gekommen.

Der Mietvertrag nicht, nein, aber das Mietanbot mit Mietbeginn 1. März wurde nunmal abgesegnet und von allen Parteien bestätigt/unterschrieben. Ist das Mietanbot hier nicht aussagekräftig und kann vom Vermieter einfach wieder aufgelöst werden?

@Luki5086

Klar. Das ist nur eine Absichtserklärung

@Luki5086

Die Annahme eines Mietangebotes wird durch Abschluss eines Mietvertrages dokumentiert. Erst im Mietvertrag ist der Mietbeginn fixiert und für beide Parteien bindend.

Klar könnt ihr darauf beharren, aber darauf wird der Vermieter nicht eingehen.

Was ihr mit dem Makler vereinbart habt, weiss kein Mensch.

Ihr zieht halt erst zwei Wochen später ein. Villeicht sind die Handwerker noch nicht fertig

Worauf wollt Ihr da bitte bestehen,w enn die Whg noch nicht frei opder fertig ist?

Und die Provision bleibt.

Natürlich zahlt Ihr aber erst ab dem tatsächlichen Mietbeginn.

Dass die das so kurz ansagten, ist natürlich schoisse. Aber da fragts ich ja, was der VM da für Chosen reitet, auf die der Makler so keinen Einfluss hat?

Die Wohnung ist eben schon frei, die steht jetzt 2 Wochen lang leer. Aber darum gehts auch weniger, vielmehr gehts ja darum, dass die Vereinbarung des Mietanbots verletzt wurde.

@Luki5086

Nochmal: Frage ist, was zieht der VM durch, was der Makler nicht zuu verantworten hat. Definitiv würde ich aber den Makler konkret fragen, wie das jegtzt kommt und was das soll. Vielelicht kann der ja was erreichen.

Und nur so ein Gedanke: lest alle Zähler ab, wenn Ihr in die Whg kommt/ übernehmt. Nicht, dass der da noch renoviert und das auf Eure Kosten laufen lässt.

Hat´s alles schon gegeben..