messer einfuhr nach deutschland im flughafen?
ich wurde mir gern, weil gunstiger, (sorry, aber meine tastatur hier in der bibliothek hat kein u mit punkten druber) gerne ein messer in sudafrika kaufen wahrend ich hier bin (das gleiche problem mit o und a) , weiss aber nicht ob ich das im koffer durch den zoll krieg. Feststehende klinge, 17.2 cm klingenlange, bin aber pfadfinder , insofern greift die traditionspflegeklausel im WaffG. hat da einer hier Ahnung? Danke, Gloriosus
4 Antworten
Der Zoll sagt.
Der Umgang mit folgenden Waffen ist gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz verboten:
Faustmesser, Butterflymesser, FallmesserSpringmesser, ausgenommen solche, deren Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt undhöchstens 8,5 cm lang ist undnicht zweiseitig geschliffen istSoweit nur ein Merkmal nicht erfüllt ist, greift das Verbot ein.
Die Klingenlänge ist kein Problem. Sollte es aber als Waffe eingestuft sein mußt du mindestens 18 sein.
Solange du es nur transportierst, nicht führst, brauchst du such keinen Grund.
ü = ue
ö=oe
ä=ae
Ruf doch einfach mal beim Zoll an, die werden dir das sicher am besten beantworten können :)
bin aber pfadfinder
interessiert den Zoll wenig
das im koffer durch den zoll krieg
wenn sie Dich rausholen, kriegst es nicht durch den Zoll, gilt als Waffe