Meine minderjährige Tochter hat etwas bestellt heimlich 1600?

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Du kannst die Rechnung nicht "auf ihren Namen" machen. Deine Tochter ist 13 bzw 14 und damit nur beschränkt geschäftsfähig.

Ich gehe mal davon aus, dass der Kauf bereits länger als 14 bzw. 30 Tage zurückliegt, so dass Du nicht mehr vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen kannst.

Dann liegt hier ein Fall des §108 BGB "Vertragsschluss ohne Einwilligung" vor, da deine Tochter dich noch nicht einmal über den Kauf informiert hat. Der Kaufvertrag ist damit nichtig und kann rückabgewickelt werden.

Weitere Infos zB hier: https://www.allrecht.de/alles-was-recht-ist/wenn-kinder-online-vertraege-abschliessen

Teile der Fa.Otto mit, dass deine minderjährige Tochter das bestellt hat.

Kinder und Jugendliche zwischen sieben und siebzehn Jahren (beschränkte Geschäftsfähigkeit)

Nach § 106 BGB sind Minderjährige, die zwischen sieben und siebzehn Jahren alt sind, beschränkt geschäftsfähig. Das heißt im Klartext, dass sie durchaus wirksam Verträge schließen können, wenn ihre Eltern es erlauben (bei Geschäftsunfähigen gibt es dagegen nicht einmal eine Zustimmungsmöglichkeit der Eltern!). Diese Zustimmung kann erstens vor Vertragsschluss gegeben werden, dann heißt sie Einwilligung.

verreisterNutzer  20.08.2022, 10:29

Ist es nicht egal, ob voll geschäftsfähig oder nicht, wenn man den Vertrag für eine andere Person abschließt ohne deren Zustimmung? Ich kann ja auch nicht mit 14 oder selbst 18 irgendwelche Autos auf den Namen meiner Freunde kaufen und die müssen dann abzahlen xD

Wenn du nachweisen kannst, dass nicht du derjenige warst, der die Ware bestellt hat, dann muss die Firma Otto die Ware zurücknehmen und dir alles erstatten was von deinem Konto abgebucht wurde.

Es ist davei egal wer die Bestellung getätigt hat. Wichtig ist nur, dass es nicht du warst.

Am besten teilt man Otto mal mit, dass man selbst nichts bestellt hat.

Innerhalb von 14 Tagen kannst du es auch zurückgeben.