Unterhaltspfändung - was bleibt übrig?

5 Antworten

Der Pfändungsfreibetrag wird angehoben bei dir für den Unterhalt.

Aber in erster Linie geht es ja nicht um Pfändung, sondern um den Unterhalt. Wichtig wäre jetzt also zu wissen, wie alt die Kinder im einzelnen sind.

Wenn du ein Nettoeinkommen von 1700,- Euro hast (ist das inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld etc.?), dann kannst du davon die Pauschale von 5% (mindestens) abziehen.

Verbleiben also 1615 Euro. Dein Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt bei 1080 Euro.

Wenn die Kinder, die bei der Mutter leben nun z.B. 5 und 12 sind, dann wäre der zu zahlende Betrag 369,- und 427,-. Davon wird jeweils das halbe Kindergeld abgezogen.

Rechnung: 1615 - 267 - 325 = 1023,- Euro. Du rutscht also knapp unter den Selbstbehalt. Wenn du beispielsweise neu verheiratet bist, dann käme ggf. eine Haushaltsersparnis in Betracht. Damit könntest du die fehlende Summe von 57 Euro ausgleichen und bist voll leistungsfähig.

Die Beträge sind der Düsseldorfer Tabelle ab 2020 entnommen!

https://www.smart-rechner.de/unterhalt/ratgeber/duesseldorfer_tabelle.php

Du solltest dich zur Berechnung des tatsächlichen Unterhaltes entweder ans Jugendamt wenden oder an einen Anwalt für Familienrecht. Bei der Berechnung des Jugendamtes solltest du allerdings auch nochmal einen Profi drüber schauen lassen!

Erst mal vielen Dank für die ausführliche Info. Natürlich werde ich das mit dem Jugendamt klären - und die Sätze gemäß Düsseldorfer Tabelle sind mir auch bekannt )Kinder sind 5 und 13). Die wesentliche Frage ist tatsächlich eingangs: Weißt Du wie vielleicht auch, wie hoch der Pfändungsfreibetrag wegen des einen im eigenen Haushalt lebenden Kindes angehoben wird?

@PlPla

Schau mal hier. Da ist es ganz gut erklärt:

https://www.smart-rechner.de/pfaendung/ratgeber/pfaendungsfreigrenze.php

Da du 2 Kindern unterhaltsverpflichtet bist und sogar ein drittes bei dir lebt, wird deine Freigrenze tatsächlich um alle 3 Kinder angehoben, damit der Unterhalt gewährleistet bleibt.

Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, für die Sie als Schuldner aufkommen müssen. Dazu gehören zum Beispiel leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Sie Unterhalt zahlen.
Der Arbeitgeber darf bei der Gehaltsabrechnung aber nur die Unterhaltspflichten berücksichtigen, die Sie auch tatsächlich zahlen, zum Beispiel für ein Kind. Das müssen Sie dem Arbeitgeber nachweisen.

https://www.finanztip.de/pfaendungstabelle/

Deine Pfändungsfreigrenze liegt bereits über deinem Einkommen.

Bei einer Unterhaltspfändung legt das Gericht, bzw der Rechtspfleger den pfandfreien Betrag fest und der variiert je nach Gericht zwischen 850 - 1000 Euro. Alles darüber ist gepfändet, wenn keine weiteren unterhaltsberechtigte Personen vorhanden sind. Solltest du noch ein weiteres Kind haben, wird vom übersteigenden Betrag i. d. R. nochmal die Hälfe pfandfrei belassen. Bei zwei weiteren Kindern 2/3 usw.

Die Grenze gibt es definitiv nur bei normalen Pfändungen, bei Kindern geht man ans Eingemachte und ist da schmerzbefreit (meine irgendwas um 800€ Rest). Da du ein weiteres Kind bei dir hast, ist die Sache aber schwierig, das wird dir also nur ein Anwalt sagen können. Problem sehe ich insbesondere in dem Fall, dass das bei dir lebende Kind scheinbar nicht von der gleichen Frau ist? Damit greift nicht der Fall der "Geschwistertrennung". Glaube hier kannst du aktuell nur alles zum Thema Düsseldorfer Tabelle googlen und zum Amt gehen.

nein, ist von der selben Frau.

@PlPla

Dann ist das Thema Geschwistertrennung eventuell doch "zu deinen Gunsten" möglich. Das reduziert den zu zahlenden Betrag oder gibt dir, meine ich, einen höheren Freibetrag.

wie du schon schreibst, der Dschungel, frag beim amt nach, die müssen so etwas können, aber hier wirst du keine richtige Auskunft bekommen

Du zahlst alles bis zum Selbstbehalt, das heißt, dir bleiben die 1178 Euro, den Rest bekommt deine Ex-Frau, so ist da zumindest mein Verständnis. Ansonsten frag beim Amt nach.

Ich denke, der Selbstbehalt für Unterhaltszahlungen ist noch niedriger...?

Sollte dem so sein, braucht man sich in diesem Land nicht zu wundern, dass viele nicht mehr arbeiten wollen, weil sie unterm Strich schlechter als unter Hartz4 sind.