Mein Pferd wurde die Mähne abgeschnitten.Was habe ich für Rechte?

9 Antworten

du kannst schritte einleiten.

war das koppeltor mit einem schloss gesichert ist das betreten der koppel zunächst einmal widerrechtliches betreten (hausfriedensbruch). koppeltore sollten immer zumindest mit einem zahlenschloss gesichert sein.

das abgeschnittene langhaar mindert den wert des pferdes. von belang ist das, wenn du zum beispiel eine eingetragene zuchtstute besitzt. dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob damit tatsächlich gezüchtet wird, sondern du kannst behaupten, du hättest sie zu einer stutenschau anmelden wollen.

zudem dient, wie an anderer stelle erwähnt, das langhaar dem schutz des pferdes vor insekten, sonne und regen. für die tat wurde ein scharfes werkzeug benutzt. damit wurde ganz bewusst in kauf genommen, dass das pferd ausserdem erheblich hätte verletzt werden können. so etwas würde, geschähe es einem menschen in dem fall vorsätzliche schwere körperverletzung.

investiere am besten 30 euro für eine rechtsberatung beim anwalt. danach kannst du immer noch rechtliche schritte unternehmen.

Grundsaetzlich ist das natuerlich eine Sachbeschaedigung, fuer die das Maedchen - sofern mindestens 14 Jahre alt - strafrechtlich belangt werden kann (ggf. Jugendstrafrecht).

Zivilrechtliche Ansprueche koenntest du an das Maedchen stellen, wenn du darstellen koenntest, welcher Schaden denn ueberhaupt entstanden ist und in welcher Hoehe. Hierfuer muesste das Maedchen dann aber mindestens 7 Jahre alt sein und bereits ueber die noetige Einsicht verfuegen, dass die begangene Schadenshandlung auch eine solche darstellt.

Aber Himmel noch mal, es geht hier lediglich um ein paar Pferdehaare. Die wachsen doch sowieso nach.

kruemel84  28.07.2014, 18:11
Aber Himmel noch mal, es geht hier lediglich um ein paar Pferdehaare.Die wachsen doch sowieso nach. <

Ein Schweifhaar braucht ca. 10 Jahre um von Ansatz der Schweifrübe bis hin zum Boden zu wachsen....soviel zu dem Thema....

Hey,also ich glaub,ich hätte dem Kind ersteinmal den A... versohlt....wieso hat sie das denn gemacht?Ich an deiner Stelle würde aufs nächste Polizeirevier fahren und Anzeige erstatten,als nächstes dann zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen,du kannst auf alle Fälle auf Schadensersatz klagen,es kommt aber darauf an,wie alt das Mädchen ist,bzw. ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben... Dein Pferd tut mir wirklich leid...:-(

DerCAM  28.07.2014, 12:05

Na ja, es kommt schon auch darauf an, was fuer ein Schaden ueberhaupt entstanden ist und wie der bei ein paar abgeschnittenen Pferdehaaren zu beziffern waere.

Dem Pferd wird's wohl ziemlich egal sein.

kruemel84  28.07.2014, 18:05
@DerCAM

So ziemlich egal wird es dem Pferd nicht sein,da die Mähne vor lästigen Insekten schützt und vorallem der Mähnenkamm sehr empfindlich ist,wenn dort z.B. eine oder mehrere Bremsen stechen,fängt das Pferd an sich zu scheuern und zu schubbern bis es wund ist,wenn das der Fall sein sollte,dann dauert es meist nicht lange bis sich eitrige Entzündungen bilden und über TA Kosten brauchen wir jetzt gar nicht erst diskutieren....

Ich würde das auf jeden Fall anzeigen! Damit darf dieses Mädchen nicht ungeschoren davon kommen. Heute ist es Mähne und Schweif. Beim nächsten Mal wird sie sich steigern, wenn sie jetzt keinen Ärger bekommt. Einer Bekannten haben andere Pferdebesitzer im Stall , Ihrer Haflingerstute mit einer Eisenstange die Vorderbeine gebrochen, nur weil sie sich gestritten haben, unfassbar!!! Leider konnte man den Leuten die Tat nicht nachweisen. Wenn ein noch nicht strafmündiges Kind einen Schaden verursacht, muß die private Haftpflicht der Familie den Schaden bezahlen. Frag mal bei einem Anwalt nach, der sich mit Pferderecht auskennt.

Geh am besten zu nem Anwalt und lass dich beraten :) Ich denk mal du kannst sie auf Sachbeschädigung verklagen (Pferde bzw Tiere werden bei Gericht als leider Sachen dargestellt) Lg Night100 :)