Mein Name ist ein Fehler vom Standesamt und existiert nicht wirklich. Kriege ich die Namensänderung erstattet wenn es ihre eigene Schuld war?

3 Antworten

Woher willst Du wissen, ob es ein Fehler des Standesamtes war? Das Standesamt macht keine Fehler; es schreibt den Namen so, wie er gewünscht ist, solange er nicht gegen Gesetze oder die guten Sitten verstößt. 

Sollte es aber mal einen Fehler gemacht haben, ist es Sache der Eltern, dies bei der Eintragung gleich zu beanstanden. Das Standesamt geht davon aus, dass sich Eltern doch mal die Geburtsurkunde anschauen. 

Solltest Du jetzt den Vornamen ändern wollen, musst Du einen neuen PA und RP beantragen. Inwieweit Du auch andere Dokumente (Schulzeugnisse, Ausbildungsbescheinigungen etc.) ändern lassen müsstest, solltest Du vorher mal erfragen. 

DPooly 
Fragesteller
 22.04.2017, 08:36

Google den Namen er existiert nicht in dieser Form und der Beamte machte die Aussage das Original sei nicht eindeutig männlich obwohl ich genug Leute kenne die den Namen ohne weiteres tragen (kein zweiter Vorname)

ramay1418  22.04.2017, 09:06
@DPooly

- Angeblich ist der Name nicht eindeutig. Und trotzdem kam kein Widerspruch von Deinen Eltern? Sie haben es also offensichtlich so gewollt. 

- Und Du kennst genügend Leute, die diesen Namen haben. Schön, aber was hilft das? 

Und nun? Was genau ist denn dann das Problem? 

Und wenn es eins ist, kann es sowieso nur das Standesamt lösen, nicht die GF-Gemeinde. 

BadHersfeld  22.04.2017, 09:29

Im NamÄndG und BGB ist das ganz eindeutig geregelt. der Vorname kann nur in ganz wenigen Ausnahmefällen geändert werden. (z.b. Zeugenschutzprogramm) Wenn deine Eltern dein Namen so gewollt haben (sonst hätten sie dafür nicht Unterschreiben) und das Standesamt es für einen eindeutigen Namen lt. BGB für zulässig gehalten hat zählt der Name aus erteilt. So ist nunmal das Gesetz.

Der Vorname ist so wie er in der Geburtsurkunde steht "Rechtskräftig" und damit genehmigt.

Die Änderung von Vornamen ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.
(z.b. Zeugenschutzprogramm)

DPooly 
Fragesteller
 22.04.2017, 08:35

Google den Namen er existiert nicht in dieser Form und der Beamte machte die Aussage das Original sei nicht eindeutig männlich obwohl ich genug Leute kenne die den Namen ohne weiteres tragen (kein zweiter Vorname)

imager761  22.04.2017, 17:39
@DPooly

Der Beamte kann offenbar kein Französisch. Muss er auch nicht.

René meint "Der Wiedergeborene" und wird in der männlichen Form nie anders geschrieben; die weibliche Form lautet "Renée" (z. B. Zellweger).

G imager761

Es ist keine Namensänderung, wenn man einen offensichtlichen Schreibfehler berichtigt verlangt.

G imager761

DPooly 
Fragesteller
 22.04.2017, 08:06

Müssen Dokumente und Personalien dann neu beantragt werden oder erst nach Ablauf der Gültigkeit? Obwohl es nur ein kleiner strich ist. 

imager761  22.04.2017, 08:20
@DPooly

Ich denke, deine Identifikation ist auch so möglich und erspart Kosten der Neubeschaffung.