Mein Mann knallte auf Sommerrodelbahn (alkoholisiert) mit seinem Schlitten ins Ziel - Er verletzte ein Mädchen - Was tun?
Hallo, ich suche Rat in einer kniffligen Frage, wir waren gestern mit unseren Kindern (9, 12) und meinem Mann auf einer Sommerrodelbahn. Die Saison hatte gerade angefangen und war recht voll, wir hatten auch super Wetter. Wir waren dort erst Mittag essen und wollten danach die Sommerrodelbahn ausprobieren. Mein Mann trank beim Mittagessen 2 große Bier und 2 Jägermeister (kurze). Als uns oben an der Strecke vom zuständigen Platzwart unsere Sommerrodel Schlitten zugewiesen wurden, war die Reihenfolge so dass ich ganz vorne war, hinter mir mein Mann war, und dahinter die Kinder.
Am Anfang fuhren wir noch vorsichtig um die Kurven, aber am Ende wurden wir richtig schnell. Als wir unten ankamen, war noch eine lange gerade, und am Ende musste man bremsen und stoppen. Ich bremste früh genug und fuhr langsam ins "Ziel" ein, wo ein anderer Platzwart vorhanden war. Mein Mann war oben allerdings noch mit den Kindern (die etwas langsamer waren) beschäftigt, so dass er auf sie wartete und erst ein paar Sekunden hier mir ankam.
Während ich früh genug abgebremst hatte, tat er dies nicht, er lachte laut und fuhr ohne zu bremsen immer näher. Dann war es passiert: Er knallte mir voll hinten rein, und mein Schlitten stiess gegen den vor mir, in dem noch ein kleines Mädchen saß. Das Mädchen fing sofort an zu heulen und zu schreien, hinter dem Aufprall meines Schlittens war ziemlich viel Wucht gewesen.
Sofort kamen die Eltern und der Platzwart angerannt, er schrie meinen Mann an und sagte immer wieder "Ja sins denn WAHNSINNIG". Wir verliessen den Ort des Geschehens sehr schnell (mein Mann musste seine Adresse hinterlassen wegen eventueller Versicherungsangelegenheiten. Er erklärte mir dann, dass er bloß einen Spaß machen wollte in dem er mich ein bisschen "anstupst" am Ende.
Jetzt überlegen wir schon den ganzen Tag was wir machen wenn die Versicherung auf uns zu kommt, weil das Kind sich verletzt hat etc, was sollen wir denen sagen? Unser Anwalt sagte wir sollen auf jeden Fall nicht sagen dass mein Mann getrunken hat vorher, aber ich denke dass das doch sinnvoll wäre, da man ja auch wenn man zb. betrunken Körperverletzung begeht, milder oft bestraft wird weil man nicht "Herr seiner Sinne" war.
Was würdet ihr empfehlen? Grüße und schönen Sonntag !
7 Antworten
Ihr habt hoffentlich eine Haftpflichtversicherung?
Nach 2 große Bier und 2 Kurzen auf die Rodelbahn zu steigen ist alleine schon sehr gewagt, wenn dann auch noch die eigenen Kinder dabei sind, ist das absolut unverantwortlich.
Wie auch immer ich könnte mir vorstellen, dass die allgemeinen Geschäftbedingungen der Bahn eine Benutzung unter Alkohol ausschliessen. Von daher müsste Eure Privathaftpflicht zahlen falles es dazu kommen sollte.
Ob man das mit dem Alkohol sagt oder verschweigt ist jedem seine Entscheidung.
Allerdings sollte Dein Mann schon alleine wegen der Vorbildfunktion seine Schuld eingestehen und auch den Alkohol erwähnen.
Denkt mal darüber nach, Euch proaktiv bei dem Betreiber zu melden und Euch nach dem Zustand der Kinder zu erkundigen.
Stell Dir mal vor es wären Deine Kinder, die von einem Schlitten auf der Bahn verletzt worden wären weil ein anderer Fahrgast aufgrund von Alkoholgenusses einen Auffahrunfall verursacht hätte.
Ich bin mal ganz offen....es ist beschämend, das ihr euch mehr Gedanken darüber macht wie ihr mögliche milde aus der Sache rauskommt.....anstatt euch nach dem Wohlergehen des verletzten Kindes zu erkundigen.
Ihr plant sogar zu lügen.....
Von mir gibt es dazu keine " Tipps " und ich denke ihr werdet so auch Probleme mit eurer Rechtsschutzversicherung bekommen.
Seid ehrlich und steht dazu, Zeugen gibt es wohl genug....mehr gibt es wohl dazu nicht zu sagen.
Unsinn, aber man sollte IMMER zu dem stehen was man verbockt hat....mit allen Konsequenzen.
So lebe ich....und so haben wir unsere Kids erzogen.
Habe ich einem anderen Menschen Schaden zugefügt, dann ist es meine Pflicht dazu zu stehen und den Schaden so gut es geht zu regulieren.
Das die Gesellschaft sich mmer mehr davon distanziert lässt AnwaltsKanzlein aus dem Boden schießen und Gerichte unter der Last sinnloser Verfahren ächzen.
Der liebe Gott ist mir hierbei und generell egal....
Bedenke....auch DU kannst in so eine Situation geraten und keiner sorgt für dich.....ein blöder Gedanke, oder?
Unsinn, aber man
sollte IMMER zu dem stehen was man verbockt hat....mit allen
Konsequenzen.So lebe ich....und so haben wir unsere Kids erzogen.
Ich sehe das genauso und aus der Fragestellung geht auch nicht hervor, das die
Fragestellerin das anders sieht.
Habe ich einem anderen Menschen Schaden zugefügt, dann ist es meine Pflicht dazu zu stehen und den Schaden so gut es geht zu regulieren.
Auch das sehe ich genauso. Aber in diesem Fall scheint aus meiner Sicht den Verursacher überhaupt keine Schuld zu treffen, sondern den Betreiber.
Bedenke....auch DU kannst in so eine Situation geraten und
keiner sorgt für dich.....ein blöder Gedanke, oder?
Das lass mal meine Sorge sein…
Ich spreche auch überhaupt nicht davon dass in diesem Fall niemand verantwortlich ist, sondern nur das nicht der Mann, der die Technische Einrichtung eines anderen benutz hat, der nicht dafür gesorgt hat, dass solche Unfälle ausgeschlossen werden können.
Der Betreiber hat den Verursacher nicht genötigt Alkohol zu trinken.
Wäre der Verursacher nüchtern gewesen würden wir uns hier wahrscheinlich nicht unterhalten. Jeder weiß das Alkohol die Reaktionszeit massiv beeinflusst.
Zusätzlich gebe ich zu bedenken das es sich hierbei um einen Erwachsenen handelt, also eine Person die durchaus in der Lage ist diese komplexen Zusammenhänge ( Alkohol + Rodelbahn ) zu erkennen. Ich nenne das schlicht ...grob fahrlässig.
Pubertierende Halbstarke bekämen sicher ne ordentliche Standpauke.....^^
Alkohol hin oder her, die Anlage darf auf deutschem Boden nur betrieben und von allein fahrenden Kindern benutzt werden, wenn solche Unfälle im ein und aussteige Bereich ausgeschlossen werden können.
Ich vermute immer noch, das das Aufsichtspersonal zur Umsatzsteigerung angewiesen wurde, die Frequenz zu erhöhen und sicherheitsintervalle auf Kosten der Sicherheit zu missachten. Sollte dem so sein liegt nicht nur Fahrlässigkeit vor, sondern eine Straftat des Betreibers aus niederen Beweggründen (Umsatzsteigerung)
Inhaltlich eine Glanzleistung, wenn es darum geht, grobe Fahrlässigkeit eines Einzelnen auf die Allgemeinheit umzulegen. *schmunzel
Nicht wirklich gut...aber ein akzeptables Schlußwort. :o)
Ich für mich beende die Debatte.
Wieso auf die Allgemeinheit? Der oder die Betreiber der Anlage sind nicht die Allgemeinheit.....
Ich bedaure, das wir hier wahrscheinlich nicht erfahren werden, wie Anwalt sich geäußert und Gerichte geurteilt haben.
Alles was wir hier anstellen können sind Mutmaßungen die niemandem helfen.
Deshalb mein aus..... :o)
Erstmal abwarten, ob überhaupt etwas nachkommt. Alkohol kann eh nicht mehr nachgewiesen werden, ist auch nicht relevant.
1. Mal Strafrecht (Körperverletzung) und Zivilrecht (evtle. Heilungskosten, wenn verletzt, Regress der Krankenkasse!, ect) auseinanderhalten.
2. Auf den Anwalt hören bzw. ihn fragen *)
*) Was man sofort wechseln sollte, wenn man ihm nicht vertraut: Partner, Arzt, Anwalt, Steuerberater
Ich kann hier nicht erkennen das man lügen oder relevante Fakten verschweigen will. Außerdem kennt niemand die Sorge um die verletzte die diese Familie hat. Nur weil nicht darauf eingegangen wird heißt das nicht das keine sorge oder bedauern vorhanden ist. Und neben der Sorge um die verletzte ist es durchaus nachvollziehbar und legitim sich um die eigene Rechtslage zu sorgen. Soll die Familie jetzt den Kopf in den Sand stecken und beim lieben Gott um Hilfe ersuchen? Damit ist auch niemandem geholfen. Auch beim Verursacher hängt möglicherweise die Existenz der ganzen Familie am seidenen Faden. Denn es gilt: vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.