Mein Mann knallte auf Sommerrodelbahn (alkoholisiert) mit seinem Schlitten ins Ziel - Er verletzte ein Mädchen - Was tun?

7 Antworten

Nach 2 große Bier und 2 Kurzen auf die Rodelbahn zu steigen ist alleine schon sehr gewagt, wenn dann auch noch die eigenen Kinder dabei sind, ist das absolut unverantwortlich.

Wie auch immer ich könnte mir vorstellen, dass die allgemeinen Geschäftbedingungen der Bahn eine Benutzung unter Alkohol ausschliessen. Von daher müsste Eure Privathaftpflicht zahlen falles es dazu kommen sollte.

Ob man das mit dem Alkohol sagt oder verschweigt ist jedem seine Entscheidung.
Allerdings sollte Dein Mann schon alleine wegen der Vorbildfunktion seine Schuld eingestehen und auch den Alkohol erwähnen.

Denkt mal darüber nach, Euch proaktiv bei dem Betreiber zu melden und Euch nach dem Zustand der Kinder zu erkundigen.

Stell Dir mal vor es wären Deine Kinder, die von einem Schlitten auf der Bahn verletzt worden wären weil ein anderer Fahrgast aufgrund von Alkoholgenusses einen Auffahrunfall verursacht hätte.

Ich bin mal ganz offen....es ist beschämend, das ihr euch mehr Gedanken darüber macht wie ihr mögliche milde aus der Sache rauskommt.....anstatt euch nach dem Wohlergehen des verletzten Kindes zu erkundigen. 

Ihr plant sogar zu lügen.....

Von mir gibt es dazu keine " Tipps " und ich denke ihr werdet so auch Probleme mit eurer Rechtsschutzversicherung bekommen. 

Seid ehrlich und steht dazu, Zeugen gibt es wohl genug....mehr gibt es wohl dazu nicht zu sagen. 

verreisterNutzer  22.05.2016, 16:38

Ich kann hier nicht erkennen das man lügen oder relevante Fakten verschweigen will.  Außerdem kennt niemand die Sorge um die verletzte die diese Familie hat. Nur weil nicht darauf eingegangen wird heißt das nicht das keine sorge oder bedauern vorhanden ist.  Und neben der Sorge um die verletzte ist es durchaus nachvollziehbar und legitim sich um die eigene Rechtslage zu sorgen. Soll die Familie jetzt den Kopf in den Sand stecken und beim lieben Gott um Hilfe ersuchen? Damit ist auch niemandem geholfen.  Auch beim Verursacher hängt möglicherweise die Existenz der ganzen Familie am seidenen Faden.  Denn es gilt: vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand.

user8787  22.05.2016, 16:48
@verreisterNutzer

Unsinn, aber man sollte IMMER zu dem stehen was man verbockt hat....mit allen Konsequenzen. 

So lebe ich....und so haben wir unsere Kids erzogen. 

Habe ich einem anderen Menschen Schaden zugefügt, dann ist es meine Pflicht dazu zu stehen und den Schaden so gut es geht zu regulieren. 

Das die Gesellschaft sich mmer mehr davon distanziert lässt AnwaltsKanzlein aus dem Boden schießen und Gerichte unter der Last sinnloser Verfahren ächzen. 

Der liebe Gott ist mir hierbei und generell egal....

Bedenke....auch DU kannst in so eine Situation geraten und keiner sorgt für dich.....ein blöder Gedanke, oder? 


verreisterNutzer  22.05.2016, 17:43
@user8787

Unsinn, aber man
sollte IMMER zu dem stehen was man verbockt hat....mit allen
Konsequenzen. 

So lebe ich....und so haben wir unsere Kids erzogen. 


Ich sehe das genauso und aus der Fragestellung geht auch nicht hervor, das die
Fragestellerin das anders sieht.



Habe ich einem anderen Menschen Schaden zugefügt, dann ist es meine Pflicht dazu zu stehen und den Schaden so gut es geht zu regulieren. 



Auch das sehe ich genauso. Aber in diesem Fall scheint aus meiner Sicht den Verursacher überhaupt keine Schuld zu treffen, sondern den Betreiber.

Bedenke....auch DU kannst in so eine Situation geraten und
keiner sorgt für dich.....ein blöder Gedanke, oder?

Das lass mal meine Sorge sein…
Ich spreche auch überhaupt nicht davon dass in diesem Fall niemand verantwortlich ist, sondern nur das nicht der Mann, der die Technische Einrichtung eines anderen benutz hat, der nicht dafür gesorgt hat, dass solche Unfälle ausgeschlossen werden können. 

user8787  22.05.2016, 17:57
@verreisterNutzer

Der Betreiber hat den Verursacher nicht genötigt Alkohol zu trinken.  

Wäre der Verursacher nüchtern gewesen würden wir uns hier wahrscheinlich nicht unterhalten. Jeder weiß das Alkohol die Reaktionszeit massiv beeinflusst. 

Zusätzlich gebe ich zu bedenken das es sich hierbei um einen Erwachsenen handelt, also eine Person die durchaus in der Lage ist diese komplexen Zusammenhänge ( Alkohol + Rodelbahn ) zu erkennen. Ich nenne das schlicht ...grob fahrlässig. 

Pubertierende Halbstarke bekämen sicher ne ordentliche Standpauke.....^^

verreisterNutzer  22.05.2016, 19:43
@user8787

Alkohol hin oder her, die Anlage darf auf deutschem Boden nur betrieben und von allein fahrenden Kindern benutzt werden, wenn solche Unfälle im ein und aussteige Bereich ausgeschlossen werden können.

Ich vermute immer noch, das das Aufsichtspersonal zur Umsatzsteigerung angewiesen wurde, die Frequenz zu erhöhen und sicherheitsintervalle auf Kosten der Sicherheit zu missachten.  Sollte dem so sein liegt nicht nur Fahrlässigkeit vor, sondern eine Straftat des Betreibers aus niederen Beweggründen (Umsatzsteigerung)

user8787  22.05.2016, 20:20
@verreisterNutzer

Inhaltlich eine Glanzleistung, wenn es darum geht, grobe Fahrlässigkeit eines Einzelnen auf die Allgemeinheit umzulegen. *schmunzel

Nicht wirklich gut...aber ein akzeptables Schlußwort. :o) 

Ich für mich beende die Debatte. 




verreisterNutzer  22.05.2016, 21:14
@user8787

Wieso auf die Allgemeinheit? Der oder die Betreiber der Anlage sind nicht die Allgemeinheit.....

Ich bedaure, das wir hier wahrscheinlich nicht erfahren werden, wie Anwalt sich geäußert und Gerichte geurteilt haben.

Alles was wir hier anstellen können sind Mutmaßungen die niemandem helfen.

Erstmal abwarten, ob überhaupt etwas nachkommt. Alkohol kann eh nicht mehr nachgewiesen werden, ist auch nicht relevant.

1. Mal Strafrecht (Körperverletzung) und Zivilrecht (evtle. Heilungskosten, wenn verletzt, Regress der Krankenkasse!, ect) auseinanderhalten.

2. Auf den Anwalt hören bzw. ihn fragen *)

*) Was man sofort wechseln sollte, wenn man ihm nicht vertraut: Partner, Arzt, Anwalt, Steuerberater