mein linker fussheber defekt

2 Antworten

Du solltest auf jede Fall einen Antrag beim Versorgungsamt stellen. Außerdem beantrage das Merkzeichen "G" für Gehbehinderung. Zudem solltest Du sämtliche Beeinträchtigungen aufführen, die Du sonst noch hast (z.B. Rückenprobleme aufgrund des Gangbildes, Bluthochdruck o.ä.). Wenn Du den Bescheid hast, lass Ihn von einem der Sozialverbände (Sozialverband Deutschland SOvD oder Sozialverband VdK) überprüfen. Dort wird man Dir sagen, ob der Bescheid in Ordnung ist oder Dir ggf. beim Widerspruch helfen. Es gibt übrigens keine Prozente der Behinderung, sondern einen Grad der Behinderung (GdB), weil es keine Wertminderung für Menschen gibt, sondern eine Bewertung über die Auswirkungen der Beeinträchtigung. Alles Gute für Dich

Hallo prauli,

Sie schreiben:

mein linker fussheber defekt. habe ich Anspruch auf schwerbehinderten Prozente!<

Antwort:

Wie von Deanna55 schon angemerkt, wird die Schwerbehinderung nicht in Prozent, sondern in Grad der Behinderung (GDB) angegeben!

In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, daß eine Schwerbehinderung erst ab einem anerkannten GDB 50 beginnt!

Die Höhe des GDB wird vom Versorgungsamt bzw. dessen medizinischen Sachverständigen auf der Basis der versorgungsmedizinischen Grundsätze und der GDS/GDB-Tabellen ermittelt!

Siehe hierzu bitte unter folgendem Link:

http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html

Um sicherzustellen, daß Sie die höchstmögliche GDB-Anerkennung für Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen erhalten, sollten Sie von Anfang an einen kompetenten Rechtsbeistand wie den VDK oder einen anderen Sozialverband mit Sozialrechtschutz für die Mitglieder in Anspruch nehmen!

Link:

google>>vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Bevor Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung einreichen, sollten Sie sich um glasklare, aussagefähige, detaillierte, unwiderlegbare Arztberichte kümmern!

Ohne detaillierte Arztberichte besteht die Gefahr, daß Ihre gesundheitlichen Gebrechen nicht vollständig, nicht korrekt erfaßt und bewertet werden!

Da im Zusammenhang mit Schwerbehinderung oft auch bei der DRV Erwerbsminderungsrente beantragt wird, sollten Sie vorher die unverzichtbaren Hausaufgaben abarbeiten!

Siehe hierzu unter google>>erwerbsminderungsrente.biz und in den Videoanleitungen auf Youtube unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!"

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad