Mein Hund wurde vom Auto überfahren und ist tot
Mein 16 Wochen alter Hund wurde heut morgen vom Auto überfahren und sein kleines Herz hat nach 5 Minuten aufgehört zu schlagen. Er war nicht angeleint und rannte auf die Straße. Ich mache mir grosse Vorwürfe. Der Autofahrer hielt es nicht für notwendig anzuhalten, trotz winken und rufen. Auch wenn ich Schuld bin hätte der Fahrer anhalten können. Ich habe sein Autokennzeichen. Zählt so etwas auch als Fahrerflucht ? Mein kleiner Jacko ruht nun auf dem Hundefriedhof.
7 Antworten
Ja, es gilt als Unfall, wenn man ein Tier anfährt. Egal ob Wild oder Haustier. Es ist der Polizei normalerweise zu melden. Auch wenn zB am Auto Schaden entstanden ist, wegen der Versicherung. Ich weiß nicht, obs bei der größe der Tiere irgendwo ne Abgrenzung gibt. Wenn der Autohalter den Vorfall anzeigt, könnte sogar der Hundehalter für den Schaden haftbar gemacht werden, weil er die Sorgfaltspflicht verletzt hat.
Kenn ich. Als ich 16 war, wurde ein etwa 11wochen alter ausgesetzter Welpe in Rumänien, um den ich mich dort gekümmert hatte, vor meinen Augen überfahren...Hab es bis heute nicht so richtig verarbeitet und kriege immer voll die Panik, wenn ich schon jemanden sehe, der die Straße überquert, egal ob Mensch oder Tier... Der Fahrer hätte noch anhalten können, er war ca. 500m von dem Welpen entfernt, es war ein hellichter Sommertag, aber er ist mit Vollgas einfach über meinen Welpen drübergebrettert. Alle Knochen im Hinterbein gebrochen, alles kaputt. Ich nahm ihn von der Fahrbahn runter, musste ihn leider in dem Zustand in Rumänien zurücklassen...Bekannte meinten, ihn noch herumhumpeln gesehn zu haben, aber ich selbst hab ihn nie mehr gesehen...das tut auch echt weh...
Es ist eher so das der Autofahrer über Eure Haftpflichversicherung die Schäden an seinem PKW von Euch erstattet bekommen kann §883 BGB
In sofern hat sich der Autofahrer nur selbst geschadet.
Das ist natürlich kein Trost für Dich aber so ist es nunmal in Deutschland.
Musst du abklären lassen, normal beim autounfall wenn ein mensch verletzt wurde auch wenn der fahrer nicht schuld war gilt es als fahrerflucht. da das tier eine sache ist weiss ich nicht wie die rechtslage da ist, wenn du ein reh überfährst musst du ja eigentlich den förster rufen. Ich würde den unfall auf jeden fall der polizei melden. jeh nachdem wenn der autofahrer zu schnell war kann es seine schuld sein. (was dann eine sachbeschädigung wäre) mein herzliches beileid.
Nein, im Gegenteil: Als Autofahrer soll man Tieren nicht ausweichen, denn damit läuft man Risiko, andere menschliche Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Wenn du einem Hund ausweichst und dabei einen Menschen verletzt, so gut deine Absichten auch waren, hast du ein Problem. So leid es mir um deinen Hund tut; der Fahrer hat sich richtig verhalten.