mein freund muss fast 2 jahre ins knast?

8 Antworten

Also, an deiner Darstellung kann ja etwas nicht stimmen.

Gestern wurde er erst verhaftet und heute weißt du schon, dass er für zwei Jahre ins Gefängnis muss. Wer sagt dir nicht, dass es sogar vier Jahre sind?

Denn eine Gerichtsverhandlung hat ja wohl kaum schon stattgefunden, weil nun erst einmal alle Beweise der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden müssen, die dann die Anklage vorbereitet.

Nun sitzt er sicherlich erst einmal in Untersuchungshaft. Vermutlich wird die Gerichtsverhandlung dann im März/April 2018 stattfinden. Wenn er dann verurteilt wird, wird er hier die Strafe absitzen und wird dann hoffentlich gleich nach Verbüßung der Haft wieder abgeschoben.

Denn dein Freund hat die "Gastfreundschaft" missbraucht um dem Land und der Bevölkerung hier zu schaden. Darüberhinaus trägt er dazu bei, das Ansehen von anständigen Ausländern, die keine Straftaten begehen oder einer ordentlichen Arbeit nachgehen, zu beschmutzen und die rechten Ränder wie die AfD zu stärken.

Hoffentlich wird er im Knast einsichtig und kommt, wie ich damals auch, zum Nachdenken, wenn hinter ihm die Zellentür von außen verschlossen wird und er beim Blick aus dem Fenster seine Gitter und den Knastinnenhof mit den Stacheldrahtmauern sieht.

Ich wüsste keinen Grund, warum man so einem Menschen die deutsche Staatsbürgerschaft erst geben sollte. Sicherlich hat er durch die Straftat alle Chancen verwirkt. Die Verabschiedung am Flughafen von ihm bleibt dir wohl nicht erspart!

Schon heute wünsche ich ihm viel Zeit zum Nachdenken im Strafvollzug und anschließend einen guten Heimflug!

Sehr gut.

Einbrecher sind Abschaum und gehören hinter Gitter. 

Und dann weg mit ihm, sofort abschieben. Kriminelle Ausländer vergiften das gesellschaftliche Klima und machen das Leben für die vielen ehrlichen Ausländer nur noch schwerer.

Weg mit ihm. Bloß weg.

Er soll beim Haftprüfungstermin Vorschläge machen,kreativ sein.Denn wir müssen keine Straftäter auf Staatskosten päppeln,die ohnehin kein Aufenthaltsrecht haben.

Sollte er eines haben,also nicht eine Aussetzung der Abschiebung ( Duldung) muss er die Strafe absitzen,sofern er keine Berufung einlegt ,und ein abweichendes Urteil ergeht.

Dachtest du, das bei Einbruch keine Strafe folgt?  Das weiß man doch, bevor man Straftaten begeht. Also-Konsequenzen tragen.

Du kannst nur noch hoffen, das dich keine Einbrecher heimsuchen.

Malavatica  28.09.2017, 13:17

Wieso,?  Die hatten dann auch nur eine schlimme Kindheit. Schuld sind immer die Opfer. :)

Mehrfacher Einbruch?  Da hat er sich die zwei Jahre doch verdient, oder findest du das in Ordnung?