Maklerprovision nach zurückziehen des Verkaufs?

2 Antworten

Nein, Makler werden grds. für Abschlüsse bezahlt.

Makler werden nach den Vorgaben des BGB nur für einen erfolgreichen Abschluss bezahlt. Das heißt ist nicht fällig. Allerdings kann der Makler die Auslagen gegen Nachweis berechnen, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist. Manche Makler schreiben in den Vertrag irgendwelche Pauschalen, aber die sind in der Regel nicht gültig!