Mängel an Möbeln wieviel Prozent Entschädigung können wir verlangen?

4 Antworten

Hallo ReichM, die von Dir geschilderte Situation ist nicht einfach. Die Verzögerung bei der Lieferung finde ich einfach schrecklich. Der Preisnachlass von 7% wäre in Ordnung, wenn die Möbel vollständig ohne Mängel gewesen wären. Wie ich aber lese, die Sache ist noch lange nicht zu Ende. Es ist generell so, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Sache zweimal auszubessern und dann ggf. auszutauschen. Da die Möbel nicht aus Deutschland kommen, daher die langen Lieferzeiten, müsst Ihr euch auf mehrere Wochen weitere Lieferzeiten für die auszutauschenden Möbel einstellen. Ich würde vorschlagen, weiter verhandeln. Aber große Möbelhäuser - die haben viele Kunden, einer mehr oder weniger, macht für sie keinen Unterschied. Ich drücke Euch die Daumen, dass alles in Eurem Sinne zu Ende geht.

...generell würde ich sagen, falls ihr eine Frist gesetzt hättet, würde der Lieferverzug euch vielleicht berechtigen vom Kaufvertrag zurückzutreten, aber da es schwer nachweisbar ist, welcher Schaden euch entstanden ist - es handelt sich hier nicht um eine Küche - sind 50.- Euro Ersatz ertragbar.

Bei den Schäden an den Möbeln müsstet ihr entscheiden, ob die weiterhein verbleibenden Schäden für euch tragbar sind. Generell kann der Verkäufer 1 bis 2 mal nachbessern, falls er es nicht kann, komplett neu liefern.

Falls ihr den Schadenersatz von 350.- Euro nicht akzeptabel findet (7% des Kaufpreises), bleibt euch die weitere Forderung ALLE Mängel zu beseitigen, falls der Verkäufer das nicht kann / will, andere neue Möbel zu liefern, oder - falls beide Vertragsparteien damit zufrieden sind, einen etwas höherer Schadenersatz zu vereinbaren.

Vielleicht 10%...?

Beide Seiten werden Interesse daran haben, die Sache einvernehmlich zu beenden.

Danke für die Antwort. Eine Frist hatten wir damals schriftlich gesetzt! Aber zurück treten wollten wir nicht, da wir ja hätten wieder neue Möbel aussuchen müssen. Zu dem Zeitpunkt war ich hoch schwanger, nun haben wir ein Neugeborenes. Die Zeit dafür bleibt also nicht. 

Die "kleinen" Schäden sind nicht auszubessern, man müsste dann komplett neu liefern lassen. Es handelt sich um abgeplatzt Stellen an den Möbeln. 


Das Möbelhaus hat unserer Meinung nach kein Interesse dies zu klären, sonst hätten diese schon viel eher eingelenkt und uns ein gutes Angebot gemacht. Oder?


versuchte die Sache mit jemandem vor Ort zu klären

Man sollte die Sache nicht mit jemandem vor Ort klären,sondern in solchen Fällen immer direkt mit dem Geschäftsführer verhandeln.

Und dem solltet ihr wegen der Umstände, die euch durch die beschädigten Möbel und die Lieferverzögerung des Tisches entstanden sind, eine umgehende Erledigung der Reklamation sowie einen Nachlass auf den gesamten Kaufpreis von 15 % abverlangen.