Lohnzahlung zum 15. jenes Monats?

8 Antworten

Ohne den genauen Wortlaut der Klausel zu kennen, ist eine einwandfrei Antwort nicht möglich.

Wie Hexle2 schon geschrieben hat, muss ein Azubi sein Gehalt spätestens am Ende des Monats bekommen. Wenn du also erst am 15.10. dein Gehalt für September bekommst, wäre das rechtlich nicht zulässig.

Es gibt aber auch Unternehmen, die zahlen am 15. das Gehalt für den laufenden Monat. Also am 15.09. das Gehalt für September, am 15.10. das Gehalt für Oktober, usw.

Wenn du eine einwandfrei Antwort haben möchtest, musst du entweder hier die entsprechende Klausel posten oder du fragst noch einmal im Unternehmen nach.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Dort wurde mir gesagt ich bekomme meine Ausbildungsvergütung zum 15. jenes Monats."

Entscheidend ist, ob mit zum 15. jeden Monats nun der Folgemonat gemeint ist oder derselbe Monat.

Im Gegensatz zu allen anderen Arbeitnehmern, stehen Azubis unter einem besonderen Schutz, dazu gehört auch, dass sie bis spätestens zum Ende des jeweiligen Monats bezahlt werden müssen, damit sie nicht mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Vorkasse treten müssen.

Dies ist ausdrücklich im Berufsbildungsgesetz geregelt.

Falls der Arbeitgeber nun den 15. des Folgemonats meinte, so ist das nicht gesetzmäßig und du kannst auf pünktliche Zahlung im laufenden Monat bestehen.

Ob du das machen möchtest oder nochmal nachfragen, oder es hinnehmen möchtest, ist nun dir überlassen.

Trotzdem wünsche ich dir einen guten Ausbildungsstart....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Richi008 
Fragesteller
 21.08.2018, 14:52

Naja das Problem ist nur das ich mir das ganze deshalb nicht versauen will. Fühle mich in dieser Firma echt wohl und habe für heute Geld für Verpflegung und die Kosten der Bahnfahrt erhalten ( insgesamt 42,00€ )

Du schreibst leider nicht, wann Du die Ausbildung beginnst.

Ich vermute mal, im Betrieb ist es so üblich, dass der Lohn zum 15. des Folgemonats gezahlt wird. Das bedeutet, der Lohn vom September wird erst zum 15. Oktober überwiesen.

Es ist allerdings im Ausbildungsverhältnis nicht erlaubt, die Ausbildungsvergütung erst im Folgemonat zu bezahlen.

Im § 18 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (Bemessung und Fälligkeit der Vergütung) steht eindeutig:

"Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen."

Als Azubi hast Du gesetzlichen Anspruch, Deine Vergütung Ende desselben Monats zu erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Richi008 
Fragesteller
 21.08.2018, 14:22

Aber dort steht doch : "Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen."

Das heißt für mich , kann am 15 oder eben spätestens am Ende des monats. Seh ich da was falsch ? xD

Hexle2  21.08.2018, 14:24
@Richi008

Ein Auszubildender hat das Recht, noch im laufenden Monat seine Vergütung zu bekommen. Ob das an einem 15., 20. oder 28. eines Monats geschieht, spielt keine Rolle. Früher geht immer, nur nicht später.

Wenn in Deinem Betrieb die Ausbildungsvergütung für September (ich vermute, Du fängst im September an) am 15. gezahlt wird, ist alles gut. Man darf Dir die Vergütung für September nur nicht erst am 15. Oktober zahlen

Sebo2186  21.08.2018, 14:23

Ja mag sein aber ob man sich als Lehrling im ersten Jahr direkt mit der Firma anlegt? Man kann es ansprechen. Viele besonders auch kleine Firmen handhaben es so das am 15 des folgemonats alle Löhne auf einmal rausgehen.

Richi008 
Fragesteller
 21.08.2018, 14:38

Also heißt das ich bekomme meine erste Vergütung am 15.09 ? Wenn das so ist dann bekomme ich ja nur die Hälfte von meiner festgelegten Bruttovergütung , richtig ?

Ja ich fange ab dem 01.09 an.

rotreginak02  21.08.2018, 14:55
@Richi008

Nein. Du hast als Azubi pro Monat Anspruch auf die komplette Vergütung, egal ob die bereits am 15., 20. oder 30. erfolgt. Hoffen wir mal, dass der AG den September und nicht den 15. Oktober meinte....

Richi008 
Fragesteller
 21.08.2018, 14:58

Naja ich bin am überlegen ob ich einfach nochmal Anrufe und Nachfrage , aber habe das Gefühl das ich umsonst Anrufe da die Sekretärin mit vorhin sagte das der Chef derzeit nicht da ist

Richi008 
Fragesteller
 21.08.2018, 15:24

So ich habe jetzt mit meinem Chef geredet. Ich bekomme gleich am 03.09.18 Geld für die Bahn Fahrkarte.

Meine Vergütung erhalte ich erst am 15.10.18 , wobei mein Chef weiß , das ich gerade in einer kleinen finanziellen Not bin. Daher kann und macht er gerne eine Abschlagszahlung am Ende des Monats 09/18.

Hexle2  21.08.2018, 15:58
@Richi008

Es ist ja nett von Deinem Chef, dass er Dir eine "Abschlagzahlung" gibt. Gesetzeskonform ist das allerdings nicht, das Berufsbildungsgesetz sagt hier eindeutig, dass Du das Recht auf Deine Azubivergütung noch im gleichen Monat hast.

Ob es Dir allerdings etwas bringt, wenn Du Deinen Chef darauf hinweist, kann ich Dir nicht sagen. Vielleicht ist er dann auch "sauer", wenn Du ihm Deine Rechte erklärst.

Wie groß ist denn der Betrieb? Gibt es evtl. einen Betriebsrat der Dich beraten kann?

wolfgang1956  22.08.2018, 08:47
Ich vermute mal, im Betrieb ist es so üblich, dass der Lohn zum 15. des Folgemonats gezahlt wird.

Ob das wirklich so mit dem „Folgemonat“ richtig ist? Wenn man einen Monat arbeiten muss, damit man sein Entgelt bekommt, will man nicht auch noch weitere 14 Tage auf seinen Lohn warten!

Bezüglich der Bezahlung von Mehrarbeit sieht die Sache hier anders aus. Auch bezüglich der Stundennachweise. Schließlich müssen die Stunden sowie Mehrarbeitsstunden erfasst werden. Aber den normalen Lohn sollte man schon bis spätestens zum Monatsende bekommen.

Ja. Du erhälst deine Vergütung für September am 15.10, allerdings muss die Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Werktag eines Monats auf dein Konto eingehen.