Lohnzahlung zum 15. jenes Monats?
Hallo
Heute habe ich meinen Ausbildungsvertrag unterschrieben.
Dort wurde mir gesagt ich bekomme meine Ausbildungsvergütung zum 15. jenes Monats.
Denke ich da richtig das ich dann erst zum 15.10.18 meine erste Ausbildungsvergütung erhalte ?
Über antworten freue ich mich :)
8 Antworten
Ohne den genauen Wortlaut der Klausel zu kennen, ist eine einwandfrei Antwort nicht möglich.
Wie Hexle2 schon geschrieben hat, muss ein Azubi sein Gehalt spätestens am Ende des Monats bekommen. Wenn du also erst am 15.10. dein Gehalt für September bekommst, wäre das rechtlich nicht zulässig.
Es gibt aber auch Unternehmen, die zahlen am 15. das Gehalt für den laufenden Monat. Also am 15.09. das Gehalt für September, am 15.10. das Gehalt für Oktober, usw.
Wenn du eine einwandfrei Antwort haben möchtest, musst du entweder hier die entsprechende Klausel posten oder du fragst noch einmal im Unternehmen nach.
"Dort wurde mir gesagt ich bekomme meine Ausbildungsvergütung zum 15. jenes Monats."
Entscheidend ist, ob mit zum 15. jeden Monats nun der Folgemonat gemeint ist oder derselbe Monat.
Im Gegensatz zu allen anderen Arbeitnehmern, stehen Azubis unter einem besonderen Schutz, dazu gehört auch, dass sie bis spätestens zum Ende des jeweiligen Monats bezahlt werden müssen, damit sie nicht mit anderen Zahlungsverpflichtungen in Vorkasse treten müssen.
Dies ist ausdrücklich im Berufsbildungsgesetz geregelt.
Falls der Arbeitgeber nun den 15. des Folgemonats meinte, so ist das nicht gesetzmäßig und du kannst auf pünktliche Zahlung im laufenden Monat bestehen.
Ob du das machen möchtest oder nochmal nachfragen, oder es hinnehmen möchtest, ist nun dir überlassen.
Trotzdem wünsche ich dir einen guten Ausbildungsstart....
Du schreibst leider nicht, wann Du die Ausbildung beginnst.
Ich vermute mal, im Betrieb ist es so üblich, dass der Lohn zum 15. des Folgemonats gezahlt wird. Das bedeutet, der Lohn vom September wird erst zum 15. Oktober überwiesen.
Es ist allerdings im Ausbildungsverhältnis nicht erlaubt, die Ausbildungsvergütung erst im Folgemonat zu bezahlen.
Im § 18 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (Bemessung und Fälligkeit der Vergütung) steht eindeutig:
"Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen."
Als Azubi hast Du gesetzlichen Anspruch, Deine Vergütung Ende desselben Monats zu erhalten.
Ja. Du erhälst deine Vergütung für September am 15.10, allerdings muss die Ausbildungsvergütung spätestens am letzten Werktag eines Monats auf dein Konto eingehen.