Lohnabrechnung Gehaltsabrechnung Verdienstabrechnung Abkürzungen (JLL)

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Das sind Kürzel, welche dem Abrechner und Prüfer auf einen Blick eine Kontrolle über die Schlüsselung der Lohnart erlauben. Das J kann bedeuten, dass der Bezug steuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Das L steht idR für Laufenden Bezug. 2x, weil es steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschieden werden muss.

Bevor jetzt der Einwand kommt, der Feiertagszuschlag sei ja gar nicht steuerpflichtig: die Lohnart wird grds. als steuer- und sv-pflichtig geschlüsselt und gleichzeitig bis zu der lt. § 3b EStG zulässigen Höhe steuerfrei abgerechnet. Das ist eine Vorschrift der LStR und muss eben so sein.

Die Betextung der Lohnarten kann der Anwender normalerweise frei wählen. Warum bei der Grundvergütung kein Verweis auf TV-L steht, während beim Zuschlag der Hinweis vorhanden ist, kann dir nur derjenige erklären, der die Lohnarten angelegt hat. Möglicherweise gibt es mehrere Lohnarten für Feiertagszuschlag und damit der Anwender weiß welche er nehmen muss, hat er diese Zusätze gewählt. Bei der Grundvergütung ist das nicht nötig, weil diese nur einmalig zu hinterlegen ist. Wenn es außerdem im Kopf der Abrechnung steht, ist der Nachweis doch erbracht....

Eine hundert Prozent zuverlässige Antwort kann dir aber letztlich wirklich nur derjenige geben, der deine Abrechnung erstellt.

anne41 
Fragesteller
 22.02.2012, 12:40

Vielen tausend Dank !! Das hat mir echt geholfen ! Alles weitere finde ich schon; jetzt weiss ich endlich, worum es sich überhaupt bei den Kürzeln handelt und warum es darüber nichts im Netz zu finden gibt ...

(Ist es eigentlich nicht üblich am Ende einer Abrechnung eine "Legende" zu erstellen, die die Kürzel für den Empfänger erklären ? oder geht man davon aus, daß das für Kürzel ,die der internen Abrechnung /Prüfung dienen, nicht notwendig ist ?)

LG Anne

ralosaviv  22.02.2012, 14:10
@anne41

Auf manchen Abrechnungen findet man in der Fußzeile (in Minidruck, der nur unter Zuhilfenahme einer Lupe zu lesen ist) eine Art Legende. Kommt aber eben darauf an, mit welcher Software die Abrechnungen erstellt werden.

Danke fürs Sternchen;-)

Hallo Anne,

ich finde das ganz schlimm, dass Du einfach nur eine Frage hier einstellst, ohne Dich selber im Internet zu bemühen. Bitte sei nicht böse auf mich.

Bin auch sehr traurig, dass sich niemand einfach mal ins Lohnbüro bewegt oder das Internet bestückt, ohne eigene Bemühungen..... Du hast einen Tarifvertrag.... Viele Grüße

anne41 
Fragesteller
 17.02.2012, 15:16

Hallo, ich finde es ganz schlimm, dass du hier urteilst ohne die SAchlage zu kennen... Ich habe eine Frage gestellt. Mehr nicht. Beantworte Sie doch einfach oder lass es, statt darüber Kommentare abzugeben, wie du die Frage findest...

Zu deinen moralischen Vorhaltungen noch Folgendes: Versuch es doch selber mal zu googeln!!! Was meinst du wohl warum ich die Frage HIER stelle? Weil sowohl google als auch Wki als auch andere Quellen mir bisher kein Ergebnis geliefert haben, mit dem i h etwas anfangen kann . - warum ich mich nicht an die Personalabteilung wende hat übrigens auch Gründe..

Ich finde es allerdings sehr traurig, dass man sich hier erstmal für eine Frage rechtfertigen muss und dann von den Oberschlauen, die wissen was Recht ist nichtmal eine Antwort bekommt!! GAnz schön schade..

Also DAS musst du googlen.

Das ist ja wohl das mindeste. Wär ja noch schöner, wenn du nicht mal selber weißt, was dir an Gehalt zusteht!

Zumindest den Arbeitgeber freut es, der dadurch ne Menge Geld einsparen kann.

anne41 
Fragesteller
 17.02.2012, 15:20

Woher weißt du, dass ich das ni ht längst getan habe ??? Habe ich gesagt , dass ich nicht weiß wieviel ich verdiene ? Hätte mich echt über eine Antwort gefreut , statt über nicht weterführende Kommentare zu meiner Frage. Also mr./mrs. Google: was heißt es denn nun??