Firma zahlt niemanden Nachtzuschlag?

6 Antworten

Grundlegend müsst Ihr erst einmal genau anhand Eurer Arbeitsverträge überprüfen, ob bei Bezahlung über Mindestlohn hinaus etwaige Sonderzulagen bereits im Stundenlohn enthalten sein könnten. 

Auch die reale Betriebsgrösse ( Anzahl der Mitarbeiter ) könnte hier ein wichtiger Aspekt genauso sein wie ggf. ein bereits angewandter Tarifvertrag bzw. eine aktuell gültige Betriebsvereinbarung. 

Eventuell könnte den betroffenen / fragenden Arbeitskollegen eine exemplarische Rechtsberatung unter Vorlage scheinbar betroffener Arbeitsverträge bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht rein zur Durchsicht und Informationsstellung schon mal helfen.

Sowas kostet nicht die Welt und für das anwaltliche Beratungshonorar kann man ja auch zu mehreren AN ganz gut etwas Geld zusammen legen. 

In unseren Arbeitsverträgen steht nichts von Zuschlägen oder Tarifen ( wahrscheinlich absichtlich weggelassen) .
Ich denke nicht, dass der Zuschlag mit eingerechnet wurde da wir nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommen. Unsere Arbeitsverträge sind auch nur befristet weshalb wohl keiner so richtig den Mund aufmacht. Wer bekommt schon eine Vertragsverlängerung wenn man "Probleme " macht...

@Xantia1085

Grundlegend gibt es in dieser Thematik dann scheinbar durchaus leider noch ein paar Schlupflöcher sowohl als Ausnahmeregelung ( Übergangsregelungen ) für einige Branchen, als auch in der Regelmässigkeit, bzw. dem Grad des anteiligen Umfangs der regelmässig oder unregelmässig zu leistenden Nachtarbeit. Siehe dazu in einem NICHT tariflich besonders geregeltem AV :

http://www.business-on.de/hamburg/verguetung-ungewoehnlicher-arbeitszeiten-wann-muessen-arbeitgeber-einen-nachtzuschlag-zahlen-_id36558.html

Es gibt zudem zwar auch einige Fälle von nicht tariflich geregelten AV mit regelmässiger Pflicht zu Nachtarbeit in gesamtheitlichem Versuch der Aufrechnung etwaiger Nachtzuschläge auf ein mittleres Niveau des Mindestlohns, aber hier steht nach vorinstanzlichen Entscheidungen noch ein einschlägig-richtungsweisendes Urteil vom Bundes-Arbeitsgericht wohl noch aus :

https://m.heute.de/detail/47975610

Somit KÖNNTE man hier durchaus von einer "Masche der Einschüchterung" für prekär beschäftigte AN in Probezeiten / Befristungen durch einige Arbeitgeber ausgehen, bis noch keine dahingehenden bundesinstanzlichen Entscheidungen dieser Thematik vorliegen . :-(

Was könnte man in SOLCH einer Zwickmühle nun am besten empfehlen ? Ich würde den Beitritt in eine Gewerkschaft für etwa mtl. 1-2 % des monatlichen Brutto-Entgelts anraten. 

Das kostet zwar erst einmal monatlich etwas Geld und bringt keine sofortige Lösung dieser Frage, gibt aber dann schon mal kostenlose Hilfe / Rechtsberatung für Mitglieder in die Hand und EVENTUELL je nach konkreter Sachlage / erwarteter bundesinstanzlicher Entscheidungen in einschlägigen Fällen EVENTUELL aber auch noch Möglichkeiten etwaiger Lohn - Nachforderungen in gewerkschaftlicher Begleitung. 

Haltet sowas ( Beitritt in eine Gewerkschaft / Mitgliedschaft in einer ) dann nur ganz diskret für Euch, denn sowas müsst Ihr in der Regel keinem Arbeitgeber gegenüber angeben. Danach heisst es neben von dort erfolgenden rechtlichen Prüfung erst einmal "Fakten sammeln" mit Hilfe der GW. 

Wie gesagt, das erfolgt mit deren Hilfe erst mal ganz diskret durch rechtlich geschulte GW-Berater und Fachleute dort.

Negativ während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses darf man Dir das nicht auslegen. Die GW werden aber auch von sich aus Deinen / Euren AG von Eurer Mitgliedschaft niemals in Kenntnis setzen. 

Arbeitnehmer die Nachts arbeiten können einen Zuschlag von mindestens 25% verlangen. Weiteres findest du hier:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015, Az. 10 AZR 423/14;
Vorinstanz: LAG Hamburg, Urteil vom 9. April 2014, Az. 6 Sa 106/13

Am besten geht ihr mal zu einem Anwalt.

Nein Nachtzuschläge stehen einem nicht automatisch zu.

Im Gegenteil. Gerade bei regelmässiger Nachtschicht hat man keine Ansprüche drauf. Nur, wenn man mal ausnahmsweise nachts Arbeitet.

Anders kann es sein, wenn man nach Tarif bezahlt wird. Das glaub ich aber bei einer Spielhalle nicht.

Meinst du das nicht anders rum? Aus deiner Antwort lese ich, dass man bei seltenen Nachtschichten Zuschläge bekommt und bei regelmäßiger Nachtarbeit nicht.

@Xantia1085

nein ich meine es genau so rum. Wird ein AN von vorherein mit der Absicht auf Nachtarbeit eingestellt, so ist dies meist auch im Vertrag Verankert und der Lohn schon Inklusive Zuschläge. 

Wenn aber eine Tageskraft in die Nachtschicht zeitweise rücken muß, dann stehen ihr Zuschläge zu, da bei ihr im Vertrag nichts von Inklusive Zuschlägen vereinbart ist.

Also bevor ihr euch irgendwo beschwert, lest eure Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen zum Thema Zuschläge durch.

Wir arbeiten alle in Wechselschichten. Mal Frühschicht und mal Nachtschicht. Keiner wurde für eine spezielle Schicht eingestellt. Natürlich haben einige Mehr Nachtschichten weil nicht jeder die Möglichkeit hat morgens um 3 oder um 5 nach Hause zu kommen mit den öffentlichen.

Warum nicht erst einmal "gemeinschaftlich" an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Gemeinschaftlich ist schwer weil keiner als unangenehmer AN seinen Job verlieren möchte.

@Xantia1085

Das Schöne an solch einem Anwaltsbesuch wäre doch - wenn "alle" sich beraten lassen, ist doch gerade kein ! einzelner Mitarbeiter der Bubmann.

Ich werde versuchen mit den anderen Kontakt aufzunehmen. Mal sehen was die dazu sagen...

Schau mal hier:

http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews%5Btt_news%5D=15502

Habt ihr einen Betriebsrat? Sonst Anwalt.

Wir haben leider keinen Betriebsrat. Mir wurde auch zugetragen, dass wir zu unseren Kollegen ( andere Hallen, selbe Firma) keinen privaten Kontakt aufbauen sollen. Was ich schon ziemlich eigenartig finde.

@Xantia1085

Ich denke mal um einen Betriebsrat oder ordentliche Arbeitsbedingungen zu verhindern. Spielhallenbesitzer sind wohl nicht selten auch wenig seriöse Arbeitgeber. Und natürlich sind solche Aufforderungen nicht zulässig.

Thema Anwalt: mit wie viel muss man rechnen denn Teilzeit und Mindestlohn ist ja so schon zum "sterben zu viel und zum Leben zu wenig"?

@Xantia1085

Das wird für eine Erstberatung nicht die Welt sein. Wieviel, erfährst du auch beim Anwalt. Möglicherweise hast du ja ein Anrecht auf Beihilfe.

Ich gehe mal davon aus, dass du nicht in einer Gewerkschaft bist oder zufällig im Saarland oder Bremen wohnst, wo es Arbeitskammern gibt. Falls doch, gehe erst mal dahin.

Leider nein. Wohne in Schleswig-Holstein.