Leistungen Jobcenter/Arbeitsamt bei Selbständigkeit UG(haftungsbeschränkt)/KFW?
Hallo zusammen,
heute mal ein etwas komplizierter Fall.
Folgendes Szenario:
Es besteht eine kleine, junge UG (2 Geschäftsführer, sonst keine Angestellten).
1 GF betreibt dies nebenberuflich, der andere seit Januar hauptberuflich.
Gehalt wurde beiden Gesellschaftern (50/50) noch nie bezahlt, da die Firma in Aufbau ist.
Da die Beschäftigung des hauptberuflichen GF unter 15 Std pro Woche beträgt, bekommt dieser Arbeitslosengeld 1 von der Bundesagentur für Arbeit aus seiner vorherigen Teilzeitbeschäftigung. Da dieses aber von der Höhe her unter die Grundsicherung fällt bekommt er zusätzlich eine Aufstockung vom Jobcenter. Die vorherige Teilzeitbeschäftigung wurde nach langer Kurzarbeit zum 31.12.2020 gekündigt. Plan ist jetzt, dass zukünftig die UG Gewinn abwirft, damit der hauptberufliche GF einen Lohn beziehen kann.
Der Umsatz ist aktuell aber soweit gesunken, dass eine Gehaltszahlung irgendeiner Art nicht möglich ist.
Aktuell steht nach Beratung mit der IHK und dem STB ein kleines KFW-Darlehen (067) im Gespräch, um mit diesem Geld (25000€) dann die Basis zu schaffen, damit eine Dienstleistung in Betrieb genommen werden kann. Das Konzept halten beide für sehr vielversprechend.
Meine Frage: wenn das Darlehen ausbezahlt wird, zählt das dann für Jobcenter/Agentur so, dass die Zahlungen an den GF eingestellt werden, obwohl noch kein Umsatz da ist, bzw. die Summe ja der Investition als "Basisschaffung" dient? oder bekommt der GF erstmal weiterhin die Bezüge, bis der Umsatz/Gewinn/Ertrag soweit ok ist, dass ein Gehalt realistisch ist?
Vielen Dank im Voraus
Sammy
PS: ich stelle diese Frage nicht direkt beim Amt, da ich hier leider keine Gute Erfahrung gemacht habe, und bei 4 Mitarbeitern 3 verschiedene Aussagen bekam.
6 Antworten
Du hast es doch bereits erkannt. Bei 4 Mitarbeitern gibt es 3 Meinungen. Am Ende zählt nur die Meinung, von dem der die Entscheidung trifft. Denn man darf alles entscheiden, man muss es kur begründen können. Aber grundsätzlich sollte dieses Darlehen nicht angerechnet werden dürfen.
Es sollte der
§11a Abs. 5
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1.
ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre
ODER irgendwas in der ALG II-VO berücksichtigt werden, welche Untermhemerische Darlehen regelt.
Selbstständige ist immer ein schwieriges, da seltenes Thema. Manche JC haben dafür eigene Abteilungen, andere geben das an externe weiter, oder sie lassen Ihre Mitarbeiter zu dadurch stümpern.
Aktuell steht nach Beratung mit der IHK und dem STB ein kleines KFW-Darlehen (067) im Gespräch
Ich vermag hier nichtmal ansatzweise zu erkennen, wie man darauf spekulieren kann, dass die KfW hier ein Darlehen ausreichen würde. Ohne Umsatz, ohne Rücklagen und ohne Sicherheiten wird das nie etwas. Ich wage schon zu bezweifeln, dass die Hausbank diesen Antrag überhaupt weiterleiten würde.
das ist augenwischerei... es zählen positive zahlen die ins Raster passen. An KFW Darlehen verdienen banken nichts, und wenn sollten es schon eher minimum 250.000€ sein. Von der KFW ist es so gedacht, das Konzept funktioniert nur nicht so wie viele sich das vorstellen.
wieso bekommen neue Unternehmen KFW-Kredite
Nun, die meisten bekommen eben keine.
Neu heisst ich habe keine Rücklagen
Nein, sondern neu heißt, ich habe eine Idee, einen Geschäftsplan und die Summe € XYZ oder vergleichbare Werte, die bei der Finanzierung als Sicherheit dienen können. Es ist nicht die KfW, die den Kredit vergibt, sondern der Finanzierungspartner, der wiederum je nach Kreditprogramm einen bestimmten Anteil durch die KfW besichert bekommt. Ohne Sicherheit keine Finanzierung, egal, ob nun mit oder ohne KfW.
Zitat:
"Die Finanzierungspartner müssen bei der Vergabe größte Vorsicht walten lassen und bestehen deshalb auf einer Absicherung ihres finanziellen Engagements. Wenn Sie sich bereits vor dem Gespräch überlegen, welche Sicherheiten Sie anbieten können, kann Ihnen das den Weg zur optimalen Finanzierung erleichtern."
Zitat Ende, Quelle: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/Tipps-f%C3%BCr-das-Beratungsgespr%C3%A4ch.PDF
Jemand der frisch eine Meisterprüfung hat, fängt oft auch bei Null an.
Aber nicht bei € 0.--. Entweder hat er einen Bürgen, eine Immobilie oder wenigstens einen Bausparvertrag, den er beleihen kann. Ohne Kapital keine Gründung.
Mit der Summe € 25.000.-- brauchst du auch gar nicht erst zu einer Bank zu gehen. Das rechnet sich schlicht nicht, das war schon immer der Konstruktionsfehler bei den KfW-Krediten. Die Bank, die das prüfen muss, hat schlicht überhaupt kein Interesse daran, wegen gerademal € 5.000.-- Finanzierungskapital (20% der Summe) eine komplette Kreditprüfung durchzuleiern. Bei Immobilienkrediten winken sie zur Zeit schon für alles ab, was nicht mindestens € 300.000.-- ergibt als Kredit durch die Bank selbst. Lohnt sich schlicht bei den Niedrigzinsen nicht.
Keine Sorge das Darlehen wird nicht ausgezahlt da Basel II nicht greift.
Das war nicht meine Frage
Ja das beantwortet aber deine Frage, denn wenn du kein Darlehen kriegst weil dir keine Bank einen Kredit gibt hat sich die Sache mit den Amt und somit deine Frage auch erledigt.
und nein das beantwortet sie nicht, da hier niemand wissen kann wie die Hintergründe aussehen. Ob das ausbezahlt wird, welche Sicherheiten vorhanden sind usw. vermag hier niemand zu beurteilen. Hab hier keine Informationen angegeben. Es ist eine ganz einfache "Wenn ...dann" Frage. Die Absicht war nicht die Phantasie anzuregen und Interpretationen einzubringen, die nicht reell bewertet werden können. ich wiederhole das von einem anderen Kommentar: Da unzählige Möglichkeiten existieren wie z. B. der andere GF arbeitet Vollzeit als sehr gute Kraft als Laborleiter bei BMW usw... dieser Könnte ebenso bürgen und und und... aber wie gesagt... ich hatte nicht beabsichtigt Zeit damit zu vergeuden mich zu rechtfertigen über etwas, das ich gar nicht gefragt habe
Viel Glück :D
merci ;-)
Das Jobcenter wird Euch mit Formularen "zuwerfen" und Ihr werdet bereuen jemals aufstockend Alg2 beantragt zu haben.
ungewöhnliche Zeiten erfordern.... Jo, die Formulare hatten wir schon. War aber nicht so schlimm in meinen Augen.
Meine Frage: wenn das Darlehen ausbezahlt wird, zählt das dann für Jobcenter/Agentur so, dass die Zahlungen an den GF eingestellt werden, obwohl noch kein Umsatz da ist, bzw. die Summe ja der Investition als "Basisschaffung" dient?
Wenn das Darlehen an die UG geht, haben die GFs m.M.n. privat nichts damit zu tun.
Insofern sollte auch das ALG 2 nicht betroffen sein, da die UG und deren GFs juristisch unterschiedliche Personen sind.
Die UG kriegt ja wohl kein ALG 2 :)
Das Geld zu verbrennen unterläge einem deutlich geringerem bürokratischen Aufwand als das praktisch garantierte Insolvenzverfahren.
Null Sicherheiten, dafür aber 1oo % Risiko für die Bank, wer das unterzeichnet gehört in Therapie.
Danach ist überhaupt nicht gefragt. Manche User sollten Ihre von negativer Energie erfüllten "Weisheiten" für sich behalten ...
Ladet Euren Frust woanders ab.
Welchen Frust? Deine Tipps führen die Leute ab und an in die falsche Richtung, das Problem wurde schon mal von einem „echten“ Fallmanager hier angesprochen.
Wir Kritiker weisen lediglich darauf hin wie unrealistisch das Vorhaben ist...nicht mehr und nicht weniger.
Klären soll er das mit echten Fachleuten vor Ort.
Würde ich auch so sehen. Die UG an sich geht das Arbeitsamt nichts an, nur Gelder die privat in Form von Gehältern, Kapitalentnehmen oder ähnlicher Erträge an den ALG2 Empfänger wandern. Ausnahmen könnten bestehen wenn die UG einen gewissen Wert hätte und die Anteile dann als Vermögen angesehen werden würden... da bin ich mir aber nicht sicher und dürfte ja auch nicht der Fall sein.
Vielen dank für die hilfreiche Antwort - da hast du recht, trotzdem sah es in einigen Formularen wie KAS und EKS so aus. Merci
KAS oder EKS? Das ist für Personengesellschaften bei denen Einnahmen der Person zugeordnet werden. Gibt es bei juristischen Firmen nicht da die Person ja keine Einnahmen hat. Als Geschäftsführer ist man bei der juristischen Firma angestellt (wenn auch am Anfang für 0€). Streng genommen seit ihr also nicht selbstständig sondern habt eben nur Kapitalanteile an einer Firma bei der ihr zudem noch angestellt seit.
@geheim 007b:
Wenn man das so wie du (richtigerweise) trennt, dann würde aber doch die UG den gesetzlichen Mindestlohn für die "angestellten" GF unterlaufen, oder?
In die Richtung würde ich als SB gehen.
hmm, das is ja interessant... da hatten wohl mehrere Mitarbeiter des Jobcenters seit März letzten Jahres nicht genug Wissen... ich hab das nämlich damals angesprochen, weil ich auch der Meinung war. Genauso wie dus beschreibst.
Da war die Antwort, nein, wir brauchen das. ... Naja - man bekommt halt schwierig kompetente Beratung und muss sich irgendwie auf das verlassen was man gesagt bekommt, wenn man selbst kein Plan von der Materie hat.
Danke auf jedenfall für den Hinweis
Da hat uns der STB damals erklärt, dass es irgendeine Regelung gibt, dass wenn man Gesellschafter/Geschäftsführer ist, hier den Lohn aussetzen kann. Frag mich jetzt aber nicht um Details - hier vertraue ich denjenigen die dafür da sind sowas zu wissen.
vermutlich würde so was kommen, aber als GF ist man nicht in einem Arbeitsverhältniss sondern in einem Dienstverhältniss, und da zählt das Mindeslohngesetz nicht.
Ich denke generell ist ALG2 auf selbstständige nicht wirklich anwendbar weil das ganze System auf starre Angestellte oder eben Arbeitslose ausgelegt ist. Selbstständige passen da einfach nicht ins Raster und ich bezweifle dass dort viele fachkundige Arbeiten die sowohl den rechtlichen als auch den wirtschaftlichen Background haben um dinge wirklich zu verstehen.... und selbst wenn es wirklich welche gibt die es tun könnten sie ihr wissen nicht nutzen um das in so ein starres Gerüst zu packen.
wieso bekommen neue Unternehmen KFW-Kredite, Neu heisst ich habe keine Rücklagen, neu heisst ich habe ein Konzept, neu heisst es gibt einen plausiblen, bis ins Detail ausgearbeiteten Businessplan mit Finanzplan usw. Jemand der frisch eine Meisterprüfung hat, fängt oft auch bei Null an. laut einigen Kommentaren wäre es schwachsinn sich jahrelang weiterzubilden um dann zu starten