Lebenslanges untentgeltliches Wohnrecht? und Störung des Hausfriedens?

3 Antworten

"Habe ich das Recht als Miteigentümerin den Mann zu kündigen wie in einem normalen Mietverhältnis?"

Ja, wenn ER kein lebenslanges Wohnrecht hat, kann man ihn tatsächlich - je nach Umständen natürlich - ordentlich mit Frist oder fristlos (wie gesagt je nachdem) kündigen. Das lebenslange Wohnrecht wird nicht auf Familienmitglieder übertragen sofern es nicht so drinnen steht

Heidrun1962a  17.03.2020, 18:19

kann eine Schwester das Mietverhältnis kündigen? Ich denke nicht.

Für welchen Teil hat die Schwester das Wohnrecht? Kann man die Immoblie nicht teilen? Wenn sie sich nicht von ihm trennt kannst Du nichts machen.

Willst Du den Mann Deiner Schwester kündigen, trotzdem sie verheiratet sind? Wie stellst Du Dir das vor?