Lärmbelästigung im Mietshaus?

11 Antworten

Hey malli300,

da in diesem Zusammenhang immer wieder widersprüchige Angaben gemacht werden, zunächst einmal eine Klarstellung bezüglich gesetzlicher Normen:

Die im Volksmund genannte Ruhestörungen, wird in der Welt des Gesetze auch unzulässiger Lärm ( § 117 OWiG ) genannt.

  • Hier der Inhalt

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Es gibt für dieses Gesetz keine gesetzlich festgeschriebenen Uhrzeiten. Kommst du morgens um 07:00 Uhr von der Nachtschicht nach Hause und dein Nachbar weckt dich mit seinen Technobässen stört das genauso, wie die Party um 23:00 Uhr abends.


Für deinen Sachverhalt, könnte es aber durchaus der Fall sein, dass ein berechtigter Anlass vorliegt. Bauarbeiten sind in der Regel behördlich genehmigt und von daher kannst du zumindest für den Moment wenig tun.

Falls es sich aber um "private Bauarbeiten" handelt, kannst du durchaus die Polizei informieren, die die Sachlage dann prüft und entsprechend tätig wird.

Natürlich kannst du dich beschweren. Nur wird das keine Wirkung haben.

Die Handwerker können doch nicht wegen dir die Arbeit einstellen und warten bis du wieder gesund bist. Denn es geht dabei ja nicht um Arbeiten, die man einfach später machen kann. Das ist sicher bedauerlich für dich, dass du gerade jetzt krank Zuhause liegst, aber dann mußt du dir jetzt halt mit irgend etwas behelfen mit dem du den Lärm selbst eindämmen kannst. Ohrstöpsel, Kopfhörer, ...!

Da kannst Du nur flüchten, die müssen ihren Job nun mal machen und können nichts dafür, dass Du krank bist.

Geh doch in ein nettes Café und bleib ein paar Stunden da. Der Lärm würde mich auch nerven.

Dagegen kannst Du gar nichts machen.

Renovierungs- und Umbauarbeiten sind außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) hinzunehmen.

Ohrstöpsel helfen.

Vorsicht, der Einsatz lärmintensiver Geräte ist lt. Bundes-Immissionsschutzgesetz in Wohngebieten nur zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt.

Anmerkung: u. a. Laubbläser dürfen sogar nur von 9-13 und 15-17 Uhr betrieben werden.

@Eichbaum1963

Klingt aber auch schizophren- ein Laubbläser ist wesentlich leiser als ein Presslufthammer. Dann hätte man die Bewohner des Mietshauses zumindest auf die Maßnahme hinweisen müssen.

@carlina

Och, wenn der Presslufthammer nicht gerade IM Haus betrieben wird, kann der schon leiser sein als ein Laubbläser mit Verbrennungsmotor.

Und es gibt auch relativ leise Presslufthammer und Kompressoren - und das schon vor 25 Jahren: als die Stadt seinerzeit Nachts um 1 Uhr anfangen musste, gingen nichtmal im direkt anliegenden Mehrfamlilienhaus die Lichter an.^^

Leute, Leute....ihr immer mit euren Zeitangaben.....

Es gibt keine gesetzlichen Ruhezeiten! Ruhestörungen oder auch unzulässiger Lärm ( § 117 OWiG ) kennt keine Uhrzeiten.
Es spielt keine Rolle, ob die Ruhestörung um 03:00 Uhr oder um 13:00 Uhr stattfindet.
Ein kleiner Auszug aus dem entsprechenden Gesetz:

Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Ob ihr es jetzt mit den Form- bzw. Verfahrensvorschriften für eine Durchsuchung ( Nachtzeitschranke von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ) verwechselt, ist ein anderes Ding. Aber bei der Ruhestörung gibt es schlichtweg keine gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten.

@memphys91

Richtig, das gilt aber nur für vermeidbaren Lärm. "Meine" Zeiten gelten dagegen für jeglichen Baulärm.^^

@memphys91

Líeber memphys91

ohne berechtigten Anlaß

Du solltest die Gesetze die du hier zitierst auch lesen und verstehen!

Baulärm ist zulässiger Lärm, außerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Ruhezeiten oder Sondergenehmigungen für Baulärm.

Es gibt also Ruhezeiten. Natürlich nur für zulässigen Lärm.

Da unzulässiger Lärm grundsätzlich nicht zulässig ist, wie es der Name ja schon schön beschreibst, bedarf es dafür auch keiner gesonderten Ruhezeiten.

Ergo. Es gibt keine Ruhezeiten für unzulässigen Lärm, weil der immer und grundsätzlich nicht zulässig ist. Zulässiger Lärm aber bedarf Ruhezeiten weil er grundsätzlich, auf Grund bestimmter Umstände, z.B. um ein Haus sanieren zu können, ja zulässiger Lärm und kein unzulässiger Lärm ist. :-)

Nein, du kannst nichts machen. Die Arbeit muss sicher erledigt werden und da kann man tagsüber wohl kaum Rücksicht auf deine Befindlichkeiten nehmen. So lange die Ruhezeiten eingehalten werden, macht da auch keine Polizei etwas dran.