L17 Ausbildungsfahrt ohne Bescheid, Strafe?
Was passiert wenn man als l17 Schüler zwar alle Schilder und Dokumente bei sich hat + Begleitperson, aber der behördliche Bescheid noch nicht angekommen ist, aber schon seit 1.5 Wochen den Antrag verschickt worden ist beim fahren erwischt wird?
3 Antworten
aber der behördliche Bescheid noch nicht angekommen ist,
Das ist dann wohl ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Auto, Recht
klingt nach Österreich -
frag bei der Führerscheinstelle nach
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Den Antrag gestellt zu haben, berechtigt natürlich nicht zum Fahren. Also Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat.
Die bewilligung ist höchstwahrscheinlich schon erteilt worden, jedoch der bescheid per Post ist noch nicht angekommen.