Reha Widerspruch Wunschklinik?
Zu mir
weiblich 31 Jahre alt
Ich bekam nach meinem Antrag am 21.09 "Bescheid" darüber dass meine Rentenversicherung eine Klinik gefunden habe (400km).
Jetzt habe ich heute den 9.10 darüber Bescheid gekriegt dass ich dort am 16.10 antretten soll.
Ich habe Gebrauch von meinem Widerspruchsrecht/Wunschklinik gemacht und den Widerspruch fristgerecht heute verschickt und 4 Kliniken vorgeschlagen die nur 100km weg sind.
Meine Psychologin erstellt noch ein Schreiben indem steht dass es besser für mich wäre eine andere Klinik zu wählen.
Muss ich jetzt am 16.10 dahin oder soll ich warten bis die antworten? Muss ich bei der Klinik anrufen und absagen oder wie geht das seinen Gang?
6 Antworten
Es kann dich keiner zwingen, die bewilligte Reha anzutreten - es sei denn, du hast nach längerer Krankheit eine offizielle Aufforderung nach § 51 SGB V von der Krankenkasse erhalten.
Rufe die Klinik an, damit sie umplanen können und warte den neuen Bescheid ab.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine "Wunschklinik", wenn aber medizinische Gründe für eine andere Klinik sprechen, wird dem - je nach Belegungssituation - in der Regel statt gegeben. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich bei deinen angegebenen Kliniken um Vertragshäuser handelt, die durch die Rentenversicherung belegt werden.
Alles Gute!
Wenn du eine schriftliche Aufforderung der KK hast, wurde eine Frist gesetzt (i.d.R. 10 Wochen). Die Frist ist bereits mit dem Antrag erfüllt. Ablehnen kannst du die Kur nicht, mit med. Begründung um ein anderes Haus bitten schon.
Ist die 10-Wochen-Frist bereits abgelaufen?
Antrag ging raus. nach Vorschlag der Klinik fristgerecht (unter 3 Wochen) widersprochen und wunschkliniken geäußert. wenn ich jetzt in einer woche nicht in die klinik gehe drohen mir also keine konsequenzen da ich den widerspruch geschrieben habe?
Ja. Informiere aber die Krankenkasse davon, damit die nicht denken, du willst die Rahe nicht antreten.
ok, mache ich. die machen mir dann aber auch nicht direkt probleme wenn ich den ersten Vorschlag der Rentenvers. ablehne und widerspreche bzw. nicht zu dem Einweisungstermin komme?
Das wirst du merken, wenn du mit denen sprichst - kann ich mir aber kaum vorstellen.
Die KK ist daran interessiert, dass du möglichst schnell wieder arbeitsfähig wirst. Sollte dies nicht der Fall sein und der Entlassungsbericht bescheinigt dir ein Restleistungsvermögen von unter 3 bzw. 6 Std. täglich, kann der Reha-Antrag sogar im Nachhinein in einen EM-Rentenantrag umgewandelt werden.
Gute Besserung!
danke
Auf deinem Bescheid steht bestimmt eine Telefonnummer, da rufst du morgen an. IdR gibt das dann keine Probleme.
Nachdem das mit der Rentenversicherung geklärt ist, bist du bitte fair und informierst die Klinik, damit die noch eine Chance haben, jmd anders einzuladen.
Wenn von den Wunschkliniken eine mit deiner RV zusammenarbeitet und auf dein Krankheitsbild spezialisiert ist, dürfte das kein Problem sein.
Alles Gute
wurde die Wunschklinik denn bei der Antragstellung angegeben? wenn nicht und du willst erst jetzt im Nachhinein ein andere Klinik, sind die Leistungsträger idR nicht sehr nachgiebig.
die Wunschklinik sollte man immer schon bei der Antragstellung angeben!
Ich bin gesetzlich krankenversichert und habe
1) Freie Arztwahl
2) Freie Klinikwahl
Das ist Gesetz, niemand kann dir vorschreiben, wo du dich behandeln läßt. Auch die Reha ist eine Klinik, soweit ich weiß.
hat das auswirkungen auf mein krankengeld? ich bin doch berechtigt einen wunsch zu äußern und zu widersprechen? deshalb frage ich.
Nein. Auf dein Krankengeld hat das keine Auswirkungen, es sei denn du hast eine Aufforderung mit Fristsetzung nach § 51 SGB V bekommen. Dann musst du die Frist einhalten, weil du sonst deine Mitwirkungspflicht verletzt.
Reha ist eine Klinik, das stimmt. Man muß aber berücksichtigen, daß nicht in jeder Reha-Klinik alles behandelt werden kann,. Ich kann nicht in meine Wunschklinik gehen für Rheumakranke, wenn ich Asthma habe und die Klinik aber näher an meinem Wohnort ist ( Beispiel). Und freie Reha-Klinik-Wunschklinik ist relativ.......wenn die nicht mit der Rentenversicherung abrechnen, kann ich nicht in die Klinik gehen.
Das ist sowieso klar.
Was ist klar?
Das stimmt nicht ganz. Anders als bei Ärzten und Krankenhäusern ist die Wahl der Rehabilitationsklinik dem Träger überlassen. Allerdings spricht nichts dagegen, Wünsche der Versicherten im Rahmen des Möglichen zu berücksichtigen - besonders wenn sie medizinisch begründet sind.
ich habe 4 kliniken psychatrisch vorgeschlagen. probleme sind psychosomatisch. also unnnötig. und ja. das war eine aufforderung im zuge von längeren krankengeldzahlungeb
Manchmal wird aber gerade empfohlen, die Reha weiter weg zu absolvieren. Man will ja vermeiden, dass die Patienten sich dauernd absondern. Auch an den Wochenende findet ja die permanente Therapie statt. Das gilt auch während der "Freizeit"
Ich war mehrmals in einer Reha.....an den WE findet keine Therapie statt........
In einer psychosomatischen Klinik therapieren die Patienten sch auch während der "Freizeit" gegenseitig. Da ist es kontraproduktiv, wenn jemand am Wochenende einfach verschwindet.
Richtig, es ist eine Aufforderung nach längerer Krankheit. wenn ich jetzt nicht nächsten Dienstag in die Klinik gehe da ich heute den Widerspruch verschickt habe, drohen mir dann schon Kürzungen etc, bzw. kriege ich dann Probleme oder prüfen die den Widerspruch + meine Wunschkliniken und bei Ablehnung erfolgt ein neuer Einweisungstermin in die von denen vorgeschlagene Klinik?