Kunde meldet Zeitarbeiter ab

2 Antworten

Mit dem Entleiher hast du ja gar keinen Vertrag, den der kündigen könnte.

Wenn die Zeitarbeitsfirma dich eine Zeitlang nicht vermitteln kann, mass sie dich eben selbst beschäftigen. Hat sie keine Arbeit für dich muss sie dich trotzdem bezahlen. Kündigen kann sie dir nur fristgemäß und muss während der Kündigungsfrist selbstverständlich weiter zahlen.

eisiice596 
Fragesteller
 27.06.2013, 12:02

Die muss doch aber sicherlich eine gewisse Frist einhalten in der die versuchen muss mich zu vermitteln, oder?

Moin,

die LEIHBUDE ist dein Arbeitgeber, DAS ist dein Chef.

Nach 6 Monaten Betiebszugehörigkeit (nicht im Ebntleihbetrieb) ist die Probezeit rum.

Dann kann dein Arbeitgeber dich wg Arbeitsmangel, aus betrieblichem Grund kündigen.

WICHTIG !!!

Du MUSST in der Zeit deines Nichteinsatzes deine Arbeitskraft NACHWEISLICH anbieten.

Anrufen reicht im Streitfall nicht aus.

Für so genannte einsatzfreie Zeiten gilt § 11 Abs 4 AUG.

Urlaub uns Zeitkonto in einsatzfreien Zeiten plündern ist VERBOTEN.

Wenn die Leihbude tatsächlich keinen Folgeauftrag für dich hat, wirst du wahrscheinlich gekündigt werden.

Du musst höllisch aufpassen, dass du dich, insbesondere mit dem so genannten "Anbieten der Arbeitskraft" korrekt verhälst.

Wenn di dich kündigen müssen die ja ne ordentliche Kündigungsfrist einhalten. - das is bei dir vermutlich 4 Wochen zum Monatsende.

Die Leihbude wird mit allen Mitteln versuchen, wenn die dich nicht verleihen können, die einstzfreien Zeiten nicht bezahlen zu müssen.

Deshalb zum 3. Mal: anbieten der Arbeitskraft unbedingt NACHWEISBAR machen.

Z.B. Per Fax mit Sendebericht, + E-Mail mit Lesebestätigung.

Faxe versenden lann man prima z.B. mit E-Post. Da ist das kostenlos.

Wie das bei anderen Mailanbietern, wie GMX o. Web.de ist, weis ich nicht.

Kannst du nicht nachweisen, dass du deine Arbeitskraft angeboten hast, hast du n Problem.

Wenn dun nur anrufst, haben die Disponenten später immer ne ausgeprägte Amnesie.

I.d.R. kündigen die zuerst ordentlich fristgerecht. Dann kriegste vermutlich 3 - 4 Tage später ne fristlose Kündigung wg Arbeitsverweigerung.

Und schon muss die Leihbude dich nich mehr bis zum Ende der Kündigungsfrist bezahlen.

Damit der betrogene Leiharbeiter nicht mosert, bietet man dem "gnädig" an, die Arbeitsbescheinigung fürs Jobcenter wohlwollend auszufüllen.

Natürlich nur gegen Unterzeichnung einer so genannten Ausgleichsquittung.

Darin bestätigt der (Ex) Leiharbeiter dann dass er keine weiteren anspruche bezügl. des Arbeitsverhältnisses stellen wird.

Auf so ner Ausgleichsquittung müsste eigentlich stehen:

Ich weiß zwar, dass mich der Arbeitgeber betrogen hat und könnte das auch beweisen, aber trotzdem verzichte ich auf den mir rechtlich zustehenden Anspruch, um die Leihbude zu bereichern.

Keinen anderen Zweck hat so ne zumeist vorformulierte Ausgleichsquittung.

Wenn doch alles in Ordnung ist, muss man nicht auf sein Recht verzichten, einen möglichen Ansprüch aus dem Arbeitsverhältnis gerichtlich klären zu lassen.

Wenn das doch OK wäre, bekäme die Leihbude doch eh Recht.

Warum also verzichten? bzw. warum will die Leihbude den Verzicht auf Rechtsmittel schriftlich haben?

So ne Ausgleichsquittung ist leider bei den allermeisten Leihbuden üblich geworden. - auch, o. besonders bei den großen Verleihern.

Also:

Eher hackt man sich die Hand ab, als so ne Ausgleichsquittung zu unterschreiben.

Wenn deine Leihbude keinen Folgeauftrag für dich hat, könne die dich aus dem Grund auch kündigen. - Auch nach der Probezeit.

Bis zum Vertragende, das ist dann, wenn die Kündigungsfrist rum ist, sind BEIDE, als du und auch die ZAF an die Erfüllung des Vertrages gebunden.

Der Arbeitsvertrag besagt, dass DU deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst.

Deshalb bin ich oben so ausführlich auf das Anbieten der Arbeitskraft eingegangen.

Andererseit verpflichtet sich der Arbeitgeber, also die ZAF auch die angebotene Arbeitsleistung abzurufen, bzw anzunehmen.

Das ist vergleichbar mit einem Mietverhältnis.

Der Vermieter, also der, dem die Wohnung gehört, stellt seinen Wohnraum gegen Zahlung der Miete zu Verfügung.

DU stellst auch deine Arbeitskraft gegen Zahlung den Lohnen zur Verfügung.

Der Mieter ruft die angeboten Leistung vom Vermieter ab, indem er eine benutzbare Wohnung bewohnt.

Der Mieter kann nicht sagen:

"Ich war den ganzen Juni auf Mallorca, deshalb muss ich keine Miete zahlen, weil ich die Wonung ja im Juli nicht genutz habe."

Auch bei ner Kündigung kann der Vermieter auf Zahlung der Miete bis zum End der Kündigungsfrist bestehen.

Genau DAS sagt der genannte § 11 Abs 4 AÜG i.V.m. § 615 BGB aus.

§ 615 BGB ist der Annahmeverzug.

Lass dich also nicht veräppeln von so ner Leihbude.

Dazu sollteste dich aber etwas einlesen z.B. hier zum Thema Zeitarbeit die infornativen Antworten von stelari und Kleintier, sowie die Tarife IGZ o. BZA und das AÜG.

eisiice596 
Fragesteller
 27.06.2013, 22:55

top, danke.

kann ich mir das nicht auch direkt schriftlich bei einem gespräch geben lassen, dass ich meine arbeitskraft so lange wie der vertrag läuft zur verfügung stelle?

Meinereiner67  27.06.2013, 23:06
@eisiice596

Ja sicher, wenn die das so akzeptieren und bestätigen.

Du kannst auch was vorformulieren.

z.B.

Die Arbeitskraft gilt hiermit ohne weitere gesonderte Meldung ausdrücklich als angeboten. Ich bin z.B. in der Zeit von 12 bis Mittag unter der bekannten Tel Nr erreichbar. o. per Mail, o. SMS usw.

eisiice596 
Fragesteller
 27.06.2013, 23:26
@Meinereiner67

Müssen die doch im Endeffekt akzeptieren oder nicht? die können sich doch nicht nur auf den arbeitsvertrag dann in dem gespräch mit mir berufen und wenn es dann hart auf hart kommt sagen "ya nö, arbeitsverweigerung"?!

Meinereiner67  28.06.2013, 13:01
@eisiice596

Doch, genau SO läuft das seehr oft ab in der Branche.

Wenn du nicht genau nachweisen kannst, dass du deine Arbeitskraft wirklich zweifelsfrei angeboten hast, stehst du nachher vor Gericht schlecht da.

Da reicht auch ein Einzelverbindungsnachweis des Telefonanbieters nicht als Beweis aus.

Im Bestreitensfall beweist der EVN nur, dass zwischem 2 Telefonanschlüssen ne Verbindung bestand. - mehr nicht.

Ich habe das schmerzlich,bzw. teuer erleben dürfen.

Zudem hielt man mir auch noch den §§ 2.1 des IGZ Manteltarifes vor.

Das liest sich "erstmal" harmlos, ist aber de facto ne Beweislastumkehr, dass der Leiharbeiter beweisen muss, dass er NICHT losgeschickt wurde.

Die Leihbude kann einfach 10 Leute einstellen, die dann durch ihren Arbeitsvertrag an die leihbude gebunden sind.

ALG wird dann wg dem Arbeitsvertrag eingestellt. Der Leistungsbezieher muss das "neue Arbeitsverhältnis" ja pflichtgemäß mitteilen.

Von den 10, richtig mit Arbeitsvertrag eingestellten Leuten, werden z.B. 2 eingesetzt, die anderen 8 hat man quasi abrufbereit in der "Warteschleife"

Wenn einer der 8, trotz Arbeitsvertrag nicht eingesetzten Leute, die drauf warten, dass sie endlich zum Arbeiten kommen dürfen, ihren Anspruch nach § 11 Abs 4 AÜG i.V.m. § 615 BGB geltend machen will, behauptet man in der Leihbude rotzfrech:

"Der ist doch unentschuldigt nicht erschienen. Hier is der § 2.1 des Manteltarifvertrages IGZ, da stehts doch drin."

Irgend ne frisierte Einsatzanweisung ist fix aus m PC ausgedruckt.

Sämtliche Sachbearbeiter, Disponenten und Bürotipsen der Leihbude bestätigen sich gegenseitig das, was sie grade brauchen.

Jetzt versuch DU mal zu beweisen, dass die dich NICHT losgeschickt haben.

Beweise mal etwas, was NICHT gewesen ist.

In der Folge sieht sich der Ex-ALG Bezieher, nicht eingesetzte Leiharbeiter, (oder was ist der denn genau?) auch noch mit Sanktionen des Jobcenters konfrontiert, nur weil er sich mit ner Leihbude eingelassen hat.

Wie gesagt:

Das,was du nicht wirklich gerichtsfest beweisen kannst, wird JEDE Leihbude ausnutzen, um sich vor Zahlungsverpflichtungen zu drücken.

Wenn es um einen kompletten Brutto Monatslohn geht, mit Lohnnebenkosten Arbeitgeberanteil usw. der bezahlt werden müsste, ohne dass der Leiharbeiter dafür ne Leistung erbracht hat, wird deutlich, wie verlockend da der Betrug wird.

Wenn mit mehreren Leiharbeitern so verfahren wird, kommt da schon ne Summe zusammen die sich so ne Leihbude sparen kann.

Beachte auch die kurzen Ausschlussfristen der Neppertarife, danach kannste i.d.R. nix mehr geltend machen.

eisiice596 
Fragesteller
 29.06.2013, 15:37
@Meinereiner67

okay. danke für die ausführlichen antworten.

werde da aufpassen :)

ich hoffe dann zumindest, dass ich da jetzt nicht wieder reinrutsche. ist nur recht schwierig an vernünftige arbeit zu kommen ohne berufserfahrung. (ausser 3 1/2 monate als fachinformatiker, zumindest das was ich noch nicht konnte und die 6 monate bei zaf).