Kündigungsgrund?

2 Antworten

Kündigungen müssen IMMER schriftlich erfolgen, auch wenn kein Grund angegeben werden muss.

Wenn du bereits schriftlich (!) gekündigt wurdest, musst du nicht mehr kündigen. Du kannst (musst nicht) die Kündigung oder den Erhalt der Kündigung bestätigen. Solltesst Du KEINE schriftliche Kündigung erhalten haben, besteht das Arbeitsverhältnis weiterhin!

Geh mit der erhaltenen Kündigung zum Arbeitsamt / Amt für Arbeit (oder wie das Ding heißt)

Coolsky 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 07:54

Und wenn ich die Kündigung schriftlich habe ist das Verhältnis von heute auf morgen beendet ?

Coolsky 
Beitragsersteller
 29.06.2020, 08:00
@qugart

Sondern?

Tempo745  29.06.2020, 08:01
@Coolsky

Nein, ab Ausstellung 2 Wochen n der Probezeit. Aber Du kannst jetzt schon wenn Du die Kündigung hast zum Arbeitsamt gehen und dich arbeitssuchend/arbeitslos melden.

miezepussi  29.06.2020, 18:12
@Coolsky

in der Kündigung steht drin, zu wann du gekündigt bist.

Coolsky 
Beitragsersteller
 30.06.2020, 00:37
@miezepussi

Ok danke

in der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Das ist alles

 "aus die Maus"

Familiengerd  29.06.2020, 12:05
in der Probezeit kann man ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Es kann immer - auch außerhalb der Probezeit (oder richtig: der ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses) - ohne Angabe von Gründen ordentlich gekündigt werden.

Nur bei einer fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber die Gründe auf Anforderung unverzüglich schriftlich mitteilen.

ischdem  29.06.2020, 12:22
@Familiengerd

ER will immer das letzte wort haben ...es geht um die Kündigung i d Probezeit..und um nix anderes !!!

Familiengerd  29.06.2020, 14:15
@ischdem

Es spielt schlicht und einfach keine Rolle - ob es Dir passt oder nicht.

Und was regst Du Dich über eine sachliche Ergänzung auf, die dem falschen Eindruck Deiner Antwort begegnet, nach der Probezeit wäre es anders?

Du musst übrigens nicht permanent aufdringlich "schreien" (Fettdruck), man versteht Dich auch so.

ischdem  29.06.2020, 14:57
@Familiengerd

du aber nicht ..das letzte wort haben wollen ! obwohl im unrecht ! aber nix verstehen wollen !

Familiengerd  29.06.2020, 16:21
@ischdem
obwohl im unrecht !

Womit habe ich denn Unrecht? Das solltest Du mal erklären!

aber nix verstehen wollen !

Und was "will" ich nicht verstehen? Auch das solltest Du mal erklären!

... sondern Du mehr kannst, als nur plakativ falsche Behauptungen aufstellen!

das letzte wort haben wollen !

Und Du selbst?

Familiengerd  29.06.2020, 20:07
@miezepussi
Der Arbeitgeber MUSS einen Kündigungsgrund bei einer ordentlichen Kündigung (ausserhalb der Probezeit) angeben

Nein, das bist Du bvöllig im Irrtum!!

Auch der Arbeitgeber muss für eine ordentliche Kündigung dem Arbeitnehmer gegenüber keinen Grund angeben!

Er muss für die ordentliche Kündigung lediglich einen Grund haben - wenn das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist (es sich bei der Kündigung nach den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses also nicht um einen Kleinbetrieb handelt).

Nur bei einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers unverzüglich schriftlich den Grund mitteilen; so schreibt es das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 626 "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" Abs. 2 Satz 3 vor:

Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Das gilt - wie gesagt - nur für die außerordentliche/fristlose Kündigung. Eine entsprechende Bestimmung zur Mitteilung des Kündigungsgrundes bei einer ordentlichen Kündigung gibt es nicht!

Die Aussagen nach dem von Dir mitgeteilten Link "zurecht.de" ist sehr missverständlich formuliert und von Dir auch völlig missverstanden worden (oder Du hast nicht richtig gelesen)! Außerdem beziehst Du Dich offensichtlich nur auf den ersten Satz und hast die weiteren Erläuterungen (die den ersten Satz etwas richtig rücken) nicht beachtet!

Das habe ich dem Verfasser der Seite geschrieben:

Hallo,
auf Ihrer Seite https://www.zurecht.de/arbeitsrecht/kuendigung/ordentliche-kuendigung/ heißt es im Kapitel "Muss die ordentliche Kündigung begründet werden?":
" Eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers muss grundsätzlich begründet werden."
Und im Kapitel " Können Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen?" heißt es:
" Während der Arbeitgeber den Grund anführen muss [...]."
Diese Aussagen sind schlicht und einfach falsch! Der Arbeitgeber muss bei einer ordentlichen Kündigung dem Arbeitnehmer gegenüber keinen Kündigungsgrund nennen; er muss - sofern das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist - wohl einen Kündigungsgrund haben!
Zwar erläutern sie im ersten Kapitel die Aussage " Eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers muss grundsätzlich begründet werden." mit Erklärungen wie " Dies bedeutet aber nicht, dass sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber rechtfertigen muss. Es ist vielmehr so, dass ein gemäß § 1 Kündigungsschutzgesetz zulässiger Kündigungsgrund vorliegen muss.", das wird von Lesern aber offensichtlich nicht verstanden, die nur den ersten Satz " Eine ordentliche Kündigung seitens des Arbeitgebers muss grundsätzlich begründet werden." zur Kenntnis nehmen und sich darauf berufen (z.B. bei einer Diskussion zu einem solchen Thema auf gutefrage.net).
Vor einiger zeit habe ich bereits einmal per eMail auf Ihre unzulängliche (falsche bzw. missverständliche) Formulierung hingewiesen, was aber unberücksichtigt geblieben ist.
Ich bedauere, dass Sie offensichtlich nicht daran interessiert sind, auf Ihrer Seite korrekte Aussagen zu machen!
miezepussi  29.06.2020, 20:49
@Familiengerd

Der Arbeitgeber MUSS einen Grund haben. Selbst wenn er ihn nicht angeben muss, spätestens vor Gericht muss er ihn nennen. Also, wo ist Dein Problem?

Familiengerd  29.06.2020, 21:01
@miezepussi
Der Arbeitgeber MUSS einen Grund haben.

Selbstverständlich (wenn bestimmte Voraussetzungen - wie bereits beschrieben - erfüllt werden).

Das habe ich doch eingangs meines Kommentars gesagt - und das sogar fett gedruckt!

Aber merkwürdig:

Vorhin hast Du noch von "Kündigungsgrund angeben" geredet - und jetzt sprichst Du von "Kündigungsgrund haben"!

Merkst Du nicht den Unterschied? Das wurde doch jetzt ausführlich genug erklärt!!

Liest Du überhaupt richtig, was bisher geschrieben wurde?!?

miezepussi  29.06.2020, 21:40
@Familiengerd

umpf... ich habe versucht mich Deiner Argumentation anzupassen.

Selbstverständlich muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben. Macht er es nicht, geht der Angestellte zu Gericht... da er ja grundlos gekündigt wurde.... Um sich einem solchen unnötigen Zirkus zu ersparen, wird der Arbeitgeber schon einen Grund angeben. Nur wenn ohnehin klar ist, warum gekündigt wurde, kann er es sich sparen.

Da du das jetzt ohnehin wieder zerlegst sag ich schon mal vorab: Du hast Recht (und wenn es nur Senkrecht ist).

Familiengerd  30.06.2020, 11:44
@miezepussi
Selbstverständlich muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben. Macht er es nicht, geht der Angestellte zu Gericht... da er ja grundlos gekündigt wurde....

Tust Du nur so, oder ist das jetzt "echt"?

Den Kündigungsgrund nicht angeben ist nicht identisch mit "grundlos kündigen"!

Der Arbeitgeber muss dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz anzuwenden ist (nach 6-monatigem Beschäftigungsverhältnis, kein Kleinbetrieb), für die Kündigung einen Grund (Anlass) haben; diesen Grund muss er dem ordentlich gekündigt Arbeitnehmer aber nicht mitteilen -weder in der Probezeit/den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses noch danach! Aber selbstverständlich muss er bei einer Klage die Kündigung vor Gerich begründen!

Und es geht hier nicht darum, ob es "sinnvoll" ist, in der Kündigung dem Arbeitnehmer den Kündigungsgrund mitzuteilen!

Hättest Du den Text im von Dir selbst mitgeteilten Link und auch meine eigenen Erläuterungen gelesen (und verstanden!), müsste man jetzt keine "Begriffsstutzigkeit" unterstellen. Aber offensichtlich ignorierst Du alles, was nicht Deiner bloßen Ansicht/Meinung (Deinem "Bauchgefühl") zu diesem Thema entspricht.

Im Übrigen gibt es hier immer wieder Fragen von Usern, die nicht sagen können, warum Ihnen gekündigt wurde.

Da du das jetzt ohnehin wieder zerlegst

Offensichtlich muss man das bei jemandem wie Dir, der das, was vom Gesetz gefordert oder eben nicht gefordert wird, durcheinanderschmeißt mit dem, was möglicherweise sinnvoll oder eben nicht sinnvoll ist!

Du hast Recht

Allerdings! Und Du bist nicht diejenige, die mir in Fragen des Arbeitsrechts etwas "vormachen" könnte!

ischdem  30.06.2020, 13:19
@Familiengerd

xxxxxx mmer das letzte Recht haben wollen ... abe nur das ! ohne das Gesetz und ohne die rechtl. Grundlagen...

Familiengerd  30.06.2020, 15:40
@ischdem
xxxxxx mmer das letzte Recht haben wollen

Was ist denn "das letzte Recht"?

Und im Übrigen: Wo ich Recht habe, habe ich eben Recht!😋

ohne das Gesetz und ohne die rechtl. Grundlagen...

Es gibt eben keine Vorschrift, die besagt, dass der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung nach der Probezeit den Kündigungsgrund mitteilen muss!

Eine entsprechende gesetzliche Regelung gibt es nur für die fristlose Kündigung - siehe das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 626 "Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" Abs. 2 Satz 3 vor:

Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Selbst nach dem Link, den miezepussi blödsinnigerweise als Beleg für ihre Behauptung (wie auch Deine) gepostet hat, der Arbeitgeber müsse den Grund bei einer ordentlichen Kündigung nach der Probezeit dem Arbeitnehmer mitteilen, ist das nicht der Fall ("klassisches"Eigentor" von miezepussi, wenn sie nicht richtig liest oder versteht!).

Es sollte sogar für Dich (!) relativ einfach sein, Dich durch Recherche im Internet davon zu überzeugen!

Du hast weiter oben in einem Kommentar schon "obwohl im Unrecht" behauptet; meine Nachfrage "Womit habe ich denn Unrecht? Das solltest Du mal erklären!" ignorierst Du aber wohlweislich, weil Du es nicht kannst.

Auch bist Du (selbstverständlich) nicht in der Lage, die gesetzliche Bestimmung zu benennen, nach der angeblich der Arbeitgeber den Grund für eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit dem Arbeitnehmer mitteilen muss!

immer das letzte Recht haben wollen

Und selbst??

So - und jetzt warte ich entspannt gespannt auf Deinen Nachweis, dass ich "im Unrecht" bin! 😜😋

ischdem  30.06.2020, 15:51
@Familiengerd

wurde hier etwas gelöscht weil jemdand Miezepussie beleidigt hat ?

Familiengerd  30.06.2020, 15:55
@ischdem

Wie kommst du darauf, dass miezepussi beleidigt worden wäre - und von wem?

Und warum fragst Du das mich?

Außerdem ist das keine Antwort auf die Aufforderung, den Nachweis zu führen (was Dir sowieso nicht möglich ist), dass ich im Unrecht sei!