Kündigungsfrist auch bei ernsten Problemen (Mäuse)?

4 Antworten

Amtsgericht Tiergarten, AZ: 6 C 177/97 Landgericht Saarbrücken, WM 1991, 91 ff. -
Befallen Mäuse oder Ratten die Wohnung, ist der Mieter wegen
Gesundheitsgefährdung zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dies gilt
nicht, wenn der Vermieter anbietet, die Schädlinge professionell
bekämpfen bzw. beseitigen zu lassen und wenn die Mäuse durch Missstände,
die ebenfalls leicht zu beseitigen wären, angelockt wurden.


Amtsgericht Brandenburg, AZ: 32 C 520/00 - Treten Mäuse vermehrt
in einer Stadtwohnung vermehrt, muss der Mieter dies nicht einfach
hinnehmen, solange er die Mäuse nicht selbst durch mangelhafte Hygiene
zu verantworten hat. Der Mieter hat hier den Anspruch auf eine 100%ige
Mietminderung. Das einmalige Auftreten einer Hausmaus in einer
Stadtwohnung hingegen ist nach Ansicht des Gerichts für den Mieter
tragbar.


Amtsgericht Rendsburg, AZ: 3 C 551/87 - Das Amtsgericht
Regensburg entschied in einem Fall, in dem ein Mieter täglich 15 Mäuse
in seiner Mietswohnung fing, dass eine Mietminderung von 10% genüge. Das
Mietobjekt befand sich schließlich nicht nur direkt auf dem Land,
sondern außerdem in der Nähe einer Schweinezucht und eines Kuhstalls. In
diesem Fall wurde das Auftreten von Mäusen als unvermeidbar angesehen.


Amtsgericht Bad Säckingen, AZ: C 368/75 - Zehn Prozent Mietminderung, wenn der Mieter Mäuse in der Wohnung hat, die ihren Kot in Geschirr und Töpfen hinterlassen.


Amtsgericht Brandenburg/Havel. AZ: 32 C 520/00 - Bei starkem
Mäusebefall in einer Stadtwohnung haben Mieter das Recht auf fristlose
Kündigung. Wenn sich ständig mehrere Mäuse in den Räumen aufhalten,
bestehe eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit, Das einmalige
Auftreten einer Hausmaus in einer Immobilie hätten Mieter allerdings
hinzunehmen. Im verhandelten Fall hatte das Gericht einem Paar Recht
gegeben, das angesichts einer über drei Monate hinweg bestehenden
Mäuseplage den Mietvertrag fristlos gekündigt hatte. Das Auftreten der
Mäuse löse Ekelgefühle aus, die die Bewohner körperlich und psychisch
beeinträchtigen, begründeten die Richter.


Amtsgericht Aachen, AZ: 5C 5/00 WM 2000 - Treten in einem Hof Ratten auf, ist der Mieter berechtigt, die Miete um 10% zu mindern.


Amtsgericht Hamburg-Barmbek, AZ: 815 C 238/02. Quelle: ZMR 2003, 582-583 -
Bei erheblichen nächtlichen Lärmstörungen durch einen im Dachbereich
eines Mietshauses nistenden Marder ist eine monatliche Mietminderung von
ca. 30% der Bruttokaltmiete gerechtfertigt.


§ 536 Abs 1 BGB - Marder in einer geschlossenen Tiefgarage
stellen einen Mangel dar, der dann zu einer Mietminderung berechtigt,
wenn abgestellte Fahrzeuge durch Verbiss beschädigt werden. Der
Vermieter ist bei geschlossenen Garagen zur Beseitigung bzw. Abwehr der
Tiere verpflichtet. Darüber hinaus hat er bauliche Vorkehrungen gegen
das erneute Eindringen der ungebetenen Gäste zu treffen. Tut er dies
nicht oder gerät mit der Beseitigung der Tiere in Verzug, so der
Vermieter zum Ersatz eines dem Mieter entstandenen Schadens
verpflichtet.

Wir wollen morgen unseren Vermieter anrufen 

Nicht anrufen sondern Mängel immer per Einwurfeinschreiben unter genauer Fristsetzung dem Vermieter melden und auffordern etwas zu unternehmen.

Dann darf z.B. die Miete angemessen gemindert werden und nach Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme gemacht werden.

Wie Du an den Urteilen von softie 1962 erkennen kannst sind es Einzelfallentscheidungen ob und was man machen kann.

Wer hat die Mäuseplage denn zu verschulden?

Zunächst mal müßt Ihr den Vermieter nachweisbar über den Mangel informieren und ihn auffordern ihn zu beheben.


Ich mein, weitere 3 Monate mit Mäusen die frei in der Wohnung rumlaufen ist nicht gerade schön.

Vielleicht waren es ja nur die 7.

Was habt ihr unternommen, seit die 1. Maus aufgetaucht ist?