Wie lange Kündigungsfrist bei Eigenbedarf nach 25 Jahren in NDS?

6 Antworten

Ab Wohndauer 8 Jahre beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate, sofern vertraglich keine längere vereinbart wurde.

Ist die Wohnung eine ETW (Eigentumswohnung) besteht eine sog. Kündigungssperrfrist für Eigenbedarf, wenn die Wohnung während der Wohndauer des Mieters in eine ETW umgewandelt und erstmals verkauft wird.

Mit der Kündigungsfrist hat das aber nichts zu tun.

§ 573c BGB 

Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Hast du eine Eigentumswohnung gemietet oder wurde diese jetzt erst in eine Eigentumswohnung umgewandelt? Dann könnte es sein, dass eine Sperrfrist von mehreren Jahren besteht. Sperrfristen können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.

Ist das nicht der Fall, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

Ist die Eigenbedarfskündigung rechtswirksam?

3 Jahre Kündigungssperrfrist, wenn die Wohnung wärend der Mietzeit zu einer Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Dann darf der neue Eigentümer erst nach 3 Jahren wegen Eigenbedarf kündigen.

Bei mehr als 8 Jahren Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist ansonsten 9 Monate.

Ihr solltet genau prüfen, ob die Kündigung wegen Eigenbedarf auch rechtens ist.

http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/

Da stehen zum einen die Fristen und zum anderen alle anderen Dinge, auf die der Mieter achten sollte.

Grundsätzlich beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter mind. 9 Monate, bei einer Mietdauer von 8 Jahren oder mehr (frühestens also zum 30.04.2017).

Ansonsten wäre ein Blick in dem Mietvertrag hilfreich.

Du solltest im eigenen Interesse die Eigenbedarfskündigung rechtlich prüfen lassen beim Anwalt oder Mieterbund.