Kündigungfrist nicht eingehalten - Wie komme ich aus der Ausbildung raus?

4 Antworten

Das heißt, die Schule ist nicht staatlich, sondern staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt?

Ich würde auch auf ein "Sonderkündigungsrecht" bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten pochen. Schau mal in deinen Vertrag rein, ob da irgendetwas dazu steht?

Zunächst würde ich aber sowieso alles haarklein dokumentieren:

  • Wann sind Stunden ausgefallen?
  • Wann sind welches Lehrer zu spät oder nicht gekommen?
  • Welches Material hat wann gefehlt?

.

Ansonsten ist hier eine große Liste mit FAQs zu Privatschulen, da wird auch beantwortet, was man machen oder nicht machen kann, wenn etwas nicht eingehalten wird. Allerdings gilt das für Baden-Württemberg und Schule ist Ländersache - dennoch nur als Beispiel, evt. gibt es so etwas auch in deinem Bundesland:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/PSchule/Seiten/Privatschule-FAQ.aspx#13

Lehrer ausfallen, Stunden ausfallen und kein Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt wird,

das sind gravierende Mängel,

bzgl. Arbeitsmaterial; wird das von der Schule gestellt? oder müsst ihr das zahlen und besorgen?

angemessene Frist setzen - je nach Schulhäufigkeit können das 14 Tage sein - ändert sich das nach Ablauf nicht, setze als Konsequenz eine fristlose Kündigung mit in das Schreiben.

DominoKim 
Fragesteller
 17.05.2019, 16:38

Wir bekommen so gut wie keine Arbeitsmaterialien, das heißt: wir haben keine Bücher/Arbeitshefte. Lehrer bringen ab und zu mal irgendeine Kopie aus dem Internet mit und das wird dann meist kurz vorgelesen. Im Bezug auf den Lehrerausfall: Wir kommen in die Schule, Lehrer kommt nach 15 Minuten immer noch nicht. Also gehen wir ins Sekretariat und fragen nach, bis die dann dort feststellen, das die Lehrer sich krankgemeldet haben. Für Schüler die extra von Dresden und Umgebung nach Leipzig fahren, sprich 2 Stunden Fahrt, ist das extreme Zeitverschwendung.

Fraglich ist außerdem, dass im Vertrag nichts von einer Kündigungsfrist steht. Allgemein steht dort nichts über Kündigung. Aber uns allen wird/wurde gesagt, dass die Kündogungfrist 3 Monate im vor Ende des Schuljahres beträgt.

Ich danke dir auf jeden Fall!

Du machst also keine Duale Ausbildung, sondern nur über eine Schulung? Was steht denn im Vertrag, wie sieht es mit Sonderkündigungsrechten?

Vielleicht Hilft dir §323 BGB

(erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten)

DominoKim 
Fragesteller
 17.05.2019, 16:39

Das Problem ist, dass überhaupt nichts im Vertrag von einer Kündigung/Kündigungsfrist steht. Uns allen wird/wurde nur gesagt 3 Monate vor Ende des Schuljahres.

Kündige mit Hinweis auif die fehlende Qualität der Ausbildung. Falls dieaufmucken, schalte die Schulaufsicht ein.