Kündigung wegen zu frühen Erscheinen?

9 Antworten

Also .......... ich sehe in keiner Hinsicht einen Grund Sie zu entlassen. Ihre Vorgesetzte kann sie nur ersuchen sich vorübergehend bis zu ihrem Arbeitsbeginn wo anders als am Arbeitsplatz aufzuhalten. Dies sollten Sie dann auch tun um des innerbetrieblichen Friedens wegen. Sollten Sie trotz allem durch nochmaliges früheres Erscheinen Probleme bekommen so rate ich Ihnen sich mit dem Betriebsrat bzw. in der Folge mit der Arbeiterkammer ins Einvernehmen zu setzen. Arbeitsrechtlich ist wie gesagt zu früh kommen sicherlich keine Verfehlung. Ich würde es als Arbeitgeberin eher als Fleiß auslegen und mir anders herum Gedanken über einen geregelten Arbeitsplan machen.

Problematisch kann es werden, wenn Du dich deutlich vor Schichtbeginn eindtempelst, da Du dann Zeitdiebstahl begehst. Daher die Frage: Hast Du dann schon jeweils angefangen zu arbeiten oder dich für die Zwischenzeit nicht eingestempelt in die Kantine oder so gesetzt und gewartet? Für letzteres kann man dir nichts.

Da hat deine Chefin ganz recht! Wer bezahlt denn die zwei Stunden und versichert bist du dann auch nicht, wenn du dich außerhalb der Arbeitszeit auf den Gelände aufhälst

bilalmars 
Fragesteller
 18.05.2016, 09:17

Also nochmals ich habe mich nicht auf den Firmengelände aufgehalten und 2 Stunden früher hab ich auch nicht einfach mit der Arbeit angefangen ich habe gedacht das ich um 8 Uhr anfangen muss wo ich Dan beim spint wahr um meine Sachen rein zu tun kahm die Chefin rein usw.. ist doch nicht scher zu kapieren

Fuchsma  18.05.2016, 09:49
@bilalmars

Scheinbar kannst du nicht lesen. Du warst nicht auf dem Firmengelände? Wie kommst du dann an den Spint?
Wer keinen Bock auf arbeiten hat erfindet scheinbar gern Gründe um aufhören zu können. Unfassbar!

bilalmars 
Fragesteller
 18.05.2016, 11:39
@Fuchsma

Also das mal gleich vor weg ob ich Bock habe oder nicht das ist meine Sache und wenn ich kein Bock hätte dan glauben sie mir das dann würde ich mir keine Arbeit suchen sondern vom Amt leben sie haben geschrieben das ich mich im Firmengelände aufgehalten habe also ich glaube ich bin nicht so zurückgeblieben im Schädel das ich einfach mal 2 Stunden früher in die Arbeit gehe und da ein piknik veranstalte aber mit solchen Menschen wie sie es sind will ich mich nicht mal unterhalten solche Menschen wie sie machen die Welt nur schlimmer mit Vorurteilen !!!!

Wichtig in deinem Beispiel ist nur, das du die festgelegte Arbeitszeit einhältst. Also an diesem Tag, ich gehe von 8h Arbeitszeit vereinfacht ohne Pause aus, von 10 Uhr bis 18 Uhr arbeitest. Ob du um 8 Uhr oder 6 Uhr dort erscheinst ist eigentlich nur dein Problem. Dann musst du eben solange rumhängen. Wahrscheinlich, das kann die Firma verlangen, ausserhalb des Firmengeländes wegen des Unfallschutzes.

Wenn Du zu früh im Betrieb warst, wieder gegangen bist und später Deine Schicht rechtzeitig angetreten und ordnungsgemäß beendet hast, kann Deine Chefin Dich weder abmahnen noch gar kündigen.

Davon mal abgesehen ist es ein Ding der Unmöglichkeit sich jeden Tag "schlau machen" zu müssen um zu sehen, wie man am folgenden Tag arbeiten muss.

Wenn es schon keinen Schichtplan für die nächsten Wochen gibt, muss der Einsatz nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz mindestens vier Tage im Voraus bekannt gegeben werden.

Dieser Paragraf regelt die "Arbeit auf Abruf" und die Arbeitsgerichte orientieren sich nach dieser Frist aus dem § 12, da es sonst im Arbeitsrecht keine speziellen Regelungen gibt.

In diesem § 12 Abs. 2 steht:

"Der AN ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der AG ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt".

Deine Chefin soll sich mal um ihre Pflichten kümmern. Das wäre notwendiger als AN die sich in der Zeit vertun weil sie täglich schauen müssen wie gearbeitet wird abzukanzeln.

Wie lange arbeitest Du denn schon dort? Wie viele MA hat der Betrieb? Betriebsrat wird es wohl keinen geben.

Wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt und Du schon länger als 6 Monate dort arbeitest, kannst Du bei einer evtl. Kündigung Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen erheben.

Einen Wechsel des AG würde ich hier auf alle Fälle in Betracht ziehen.