Küchenarbeitsplatte ersetzen nach Auszug?

3 Antworten

Tatsächlich kann, muss dir dein Vermieter aber keinen Aufhebungsvertrag vor der durch die gesetzl. Kündigungsfrist bestimmten Beendigung des Mietverhätnisses anbieten. Die Zusicherung, jederzeit fristlos ausziehen zu können, hättest du dir da schriftlich geben sollen.

Und selbstverständlich haftetst du für Beschädigungen der Mietsache: Ein halbquadratmeter goßer Ausschnitt in der Arbeitsplatte dürfte als solcher zu bewerten sein. Im Ergebnis schuldest du ihm zum Zeitwert eine Arbeitspülatte so, wie sie dir vermietet wurde :-)

Auch wenn deine Frage schwer verstaendlich ist, so kann man wohl dennoch sagen, dass der Vermieter durchaus die Wiederherstellung des urspruenglichen Zustands von dir verlangen kann (sofern er einer Veraenderung nicht ausdruecklich unter Verzicht auf spaetere Rueckbauansprueche zugestimmt hat).

Aus eigener Erfahrung würde ich raten, besprich das mit dem Vermieter; er hat tatsächlich erst einmal das Recht auf Wiederherstellung des alten Zustandes - was in Deinem Fall nicht möglich ist - . Er hat Eigenbedarf, vielleicht hat er nun ganz andere Vorstellungen für die Küche. Da wäre es möglich, dass er auf dieses o.a. Recht verzichtet.

Sonst bleibt nur : Neue Platte

Allessie