Küchenabluft Gastronomie

4 Antworten

Abluftanlagen müssen über Dach abgeführt werden, und zwar über dem höchsten Dach. Die Einleitung der Abluft in Aufenmthaltsräume ist verboten. Zuständig sind Bauaufsicht und Gaststättenaufsicht. Unbedingt dort beschwerden nund sofortige Stillegung des Gaststättenbetriebes verlangen; dann wird schon was passieren!

Gewerbeaufsichtsamt, Bauamt,

Frag beim Bauamt mal nach und sprich mit deinem Vermieter. Das ist so nicht in Ordnung.