Wohnung hat keinen Wasserzähler und keine Badewanne. Liegt in jedem Falle ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vor?

10 Antworten

Bestehender Bestand muss nicht nachgerüstet werden (Wohnungswasserzähler), als Modernisierung wäre das möglich, aber verpflichtet ist der Vermieter nicht dazu. Bei Neubauten und umfangreicher Gesamtmodernisierung der Immobilie besteht die gesetzliche Vorgabe des Einbaues allerdings.

Woher weißt du das?

@1011011101011 Pflicht zum Einbau von Wasseruhren?

Eine allgemeine bundesweite Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern für jede einzelne Wohnung gibt es nicht. Die Bauordnungen einzelner Bundesländer schreiben jedoch für neu zu errichtende Gebäude eine Ausstattung vor. In Hamburg besteht eine solche Verpflichtung bereits seit 1986. Ansonsten ist dies nur in den Bauordnungen der Länder Hessen (seit 1.6.94), Mecklenburg-Vorpommern (seit 1.7.94) und Sachsen-Anhalt (seit 1.9.94) fest geschrieben. Seit dem 3.9.1997 enthält auch die Berliner Bauordnung eine Vorschrift, wonach alle Wohnungen in (ab diesem Zeitpunkt errichteten) Neubauten mit eigenen Wasserzählern ausgestattet sein müssen.

Wie gesagt, in der Landesbauordnung steht Badewanne oder Dusche. Ein Wasserzähler muss für eine Wohnung nicht zwingend in der Wohnung installiert sein, sondern kann sich auch im Keller des Hauses befinden. In Häusern mit mehreren Wohneinheiten ist das üblich, weil auf diese Weise die Zähler dem Vermieter oder auch Ableser frei zugänglich sind. Auch Strom- und Heizungszähler befinden sich in Häusern mit mehreren Wohneinheiten in der Regel im Keller.

Ich nehme an, du wohnst selbst nicht in diesem Haus? Dann kannst du natürlich auch nicht wissen, ob das Haus zum Zwecke der Vermietung entsprechend nachgerüstet wurde, oder tatsächlich ein Verstoß vorliegt.

Im Keller ist auch nur ein Wasserzähler. Das ist eine gesicherte Information. Doch, ich wohne in diesem Haus und kenne hier jeden Winkel.

Zum Zwecke der Vermietung wurde eigentlich nie etwas "nachgerüstet". Es wurde immer alles einfach so genutzt wie es da war.

Über die Jahrzehnte wurden aber einzelne Fenster schon mal ausgebaut und in der Größe und Form verändert oder auch zu gemauert teils. Ansonsten ist hier eigentlich nie viel passiert.

@1011011101011

Interessant, ich kenne mich mit den Vorschriften nicht so gut aus, aber was die Wasserzähler angeht, gibts da wohl eine relativ neue Verordnung

2: Jede Wohnung oder Nutzungseinheit in Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, muss einen eigenen Wasserzähler haben. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2020 mit solchen Einrichtungen nachträglich auszurüsten.

@windsbraut0307
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2020 mit solchen Einrichtungen nachträglich auszurüsten.

Bitte einen Link...

@1011011101011

Wie wurde bei der Nebenkosten-Abrechnung der Wasserverbrauch berechnet? Das Haus wird einen Zähler haben, da die Stadtwerke wohl nicht umsonst Wasser liefern werden.

@albatros

diese Vorschrift gilt nur für Schleswig Holstein, sorry. Habe festgestellt, dass das Ländersache ist und ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Man kann aber als Mieter auf eigene Kosten einen Kaltwasserzähler installieren lassen

@enginmachine

Es wurde hier nie eine Nebenkosten-Abrechnung gemacht. Der Vermieter berechnet generell nie etwas.

Hallo,

die Landesbauordnung ist nur für aktuelle (neue) Bauanträge anzuwenden.

Für bestehende Gebäude besteht Bestandsschutz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wer legt wann wo und wie fest, wann etwas Bestandsschutz hat?

@1011011101011

Alles was schon da ist und nicht illegal errichtet wurde genießt Bestandsschutz.

@DerGeodaet

Du hast meine Frage nicht beantwortet.

@1011011101011

Das wird nicht "festgelegt".

Was besteht ==> hat Bestandsschutz (wenn es nicht illegal entstanden ist).

@DerGeodaet

Wo steht das denn, dass das so ist?

@1011011101011

Das steht nicht im Gesetz, sondern ergibt sich aus den ergangenen Rechtsprechungen.

Zunächst eine Frage: Hast du nicht vor deinem Einzug schon gemerkt, dass die Wohnung keinen eigenen Wasserzähler und Wanne hat? Dann ist ja alles okay!

Der Wasserzähler im Keller reicht völlig aus!

Eine Dusche in der Wohnung reicht aus!

Sei froh, wenn das deine einzigen Prpbleme mit der Wohnung sin!

Nein, habe beim Einzug nicht den Keller angesehen.

Dusche reicht auch aus, ja.

Nein, es sind objektiv gesehen nicht die einzigen Probleme mit der Wohnung.

Weiß jetzt auch nicht wo der Nutzen an deiner "Antwort" sein soll. Es ist ja keine Antwort. Du hast ja einfach nur aggressiv kommentiert.