Wohnung hat keinen Wasserzähler und keine Badewanne. Liegt in jedem Falle ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vor?
Ich lese gerade aus Neugier die Landesbauordnung. Dort steht ganz klar drin:
"(1) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche haben. Jede Wohnung und jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss mindestens eine Toilette haben. Toilettenräume für Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung liegen. Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.
(2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."
Nun ist mir beim Lesen aufgefallen, dass anscheinend mehr als 4 Verstöße gegen die Landesbauordnung vorliegen.
2 davon finden sich in dem zitierten § 43.
Das Haus hat keinen Denkmalschutz oder Ähnliches, ist aber schon vor 1920 gebaut worden. Es wurde immer privat genutzt und auch privat vermietet. Zumindest ist mir bekannt, dass seit ca. den 80er Jahren immer wieder auch mal 1 bis 2 Wohnungen vermietet wurden.
Ganz im Ernst: Würde sich das örtliche Bauamt tatsächlich für solche und andere Verstöße gegen die Landesbauordnung interessieren?
Gibt es Fälle, wo sich Mieter einer Mietwohnung tatsächlich beim Bauamt über eine fehlende Badewanne beschwert haben und das Bauamt dann den Vermieter dazu gezwungen hat, eine Badewanne einzubauen?
Oder gilt eigentlich für sämtliche Verstöße gegen die Landesbauordnung "Bestandsschutz"?
Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt oder Bauamtsleiter. Und auch deswegen weiß ich nicht wirklich wie all' diese Dinge gehandhabt werden, aber zumindest sind ja Verstöße sehr offensichtlich und ich würde das gerne verstehen lernen.
10 Antworten
Bestehender Bestand muss nicht nachgerüstet werden (Wohnungswasserzähler), als Modernisierung wäre das möglich, aber verpflichtet ist der Vermieter nicht dazu. Bei Neubauten und umfangreicher Gesamtmodernisierung der Immobilie besteht die gesetzliche Vorgabe des Einbaues allerdings.
Eine allgemeine bundesweite Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern für jede einzelne Wohnung gibt es nicht. Die Bauordnungen einzelner Bundesländer schreiben jedoch für neu zu errichtende Gebäude eine Ausstattung vor. In Hamburg besteht eine solche Verpflichtung bereits seit 1986. Ansonsten ist dies nur in den Bauordnungen der Länder Hessen (seit 1.6.94), Mecklenburg-Vorpommern (seit 1.7.94) und Sachsen-Anhalt (seit 1.9.94) fest geschrieben. Seit dem 3.9.1997 enthält auch die Berliner Bauordnung eine Vorschrift, wonach alle Wohnungen in (ab diesem Zeitpunkt errichteten) Neubauten mit eigenen Wasserzählern ausgestattet sein müssen.
Wie gesagt, in der Landesbauordnung steht Badewanne oder Dusche. Ein Wasserzähler muss für eine Wohnung nicht zwingend in der Wohnung installiert sein, sondern kann sich auch im Keller des Hauses befinden. In Häusern mit mehreren Wohneinheiten ist das üblich, weil auf diese Weise die Zähler dem Vermieter oder auch Ableser frei zugänglich sind. Auch Strom- und Heizungszähler befinden sich in Häusern mit mehreren Wohneinheiten in der Regel im Keller.
Ich nehme an, du wohnst selbst nicht in diesem Haus? Dann kannst du natürlich auch nicht wissen, ob das Haus zum Zwecke der Vermietung entsprechend nachgerüstet wurde, oder tatsächlich ein Verstoß vorliegt.
Im Keller ist auch nur ein Wasserzähler. Das ist eine gesicherte Information. Doch, ich wohne in diesem Haus und kenne hier jeden Winkel.
Zum Zwecke der Vermietung wurde eigentlich nie etwas "nachgerüstet". Es wurde immer alles einfach so genutzt wie es da war.
Über die Jahrzehnte wurden aber einzelne Fenster schon mal ausgebaut und in der Größe und Form verändert oder auch zu gemauert teils. Ansonsten ist hier eigentlich nie viel passiert.
Interessant, ich kenne mich mit den Vorschriften nicht so gut aus, aber was die Wasserzähler angeht, gibts da wohl eine relativ neue Verordnung
2: Jede Wohnung oder Nutzungseinheit in Gebäuden, die überwiegend Wohnzwecken dienen, muss einen eigenen Wasserzähler haben. Die Eigentümerinnen oder Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2020 mit solchen Einrichtungen nachträglich auszurüsten.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2020 mit solchen Einrichtungen nachträglich auszurüsten.
Bitte einen Link...
Wie wurde bei der Nebenkosten-Abrechnung der Wasserverbrauch berechnet? Das Haus wird einen Zähler haben, da die Stadtwerke wohl nicht umsonst Wasser liefern werden.
diese Vorschrift gilt nur für Schleswig Holstein, sorry. Habe festgestellt, dass das Ländersache ist und ganz unterschiedlich gehandhabt wird. Man kann aber als Mieter auf eigene Kosten einen Kaltwasserzähler installieren lassen
Es wurde hier nie eine Nebenkosten-Abrechnung gemacht. Der Vermieter berechnet generell nie etwas.
Die Bauordnung gilt für Neubauten und Nutzungsänderungen. Bestandsbauten müssen nicht jeder Änderung angepasst werden.
Zum Glück, sonst wären ältere Wohnungen unbezahlbar...
Endlich....
Hallo,
die Landesbauordnung ist nur für aktuelle (neue) Bauanträge anzuwenden.
Für bestehende Gebäude besteht Bestandsschutz.
Wer legt wann wo und wie fest, wann etwas Bestandsschutz hat?
Alles was schon da ist und nicht illegal errichtet wurde genießt Bestandsschutz.
Du hast meine Frage nicht beantwortet.
Das wird nicht "festgelegt".
Was besteht ==> hat Bestandsschutz (wenn es nicht illegal entstanden ist).
Wo steht das denn, dass das so ist?
Das steht nicht im Gesetz, sondern ergibt sich aus den ergangenen Rechtsprechungen.
Zunächst eine Frage: Hast du nicht vor deinem Einzug schon gemerkt, dass die Wohnung keinen eigenen Wasserzähler und Wanne hat? Dann ist ja alles okay!
Der Wasserzähler im Keller reicht völlig aus!
Eine Dusche in der Wohnung reicht aus!
Sei froh, wenn das deine einzigen Prpbleme mit der Wohnung sin!
Nein, habe beim Einzug nicht den Keller angesehen.
Dusche reicht auch aus, ja.
Nein, es sind objektiv gesehen nicht die einzigen Probleme mit der Wohnung.
Weiß jetzt auch nicht wo der Nutzen an deiner "Antwort" sein soll. Es ist ja keine Antwort. Du hast ja einfach nur aggressiv kommentiert.
Woher weißt du das?