Küche abbauen lassen und Kosten?

5 Antworten

erst mal sollte geklärt werden wessen Verschulden das ist, wenn es euer Verschulden ist, frag mal deine Haftpflichtversicherung. Ich würde da garnichts anfassen

bwhoch2  27.08.2018, 16:06

Erst einmal klären, ob die Nachbarin überhaupt irgend etwas zu sagen hat.

Leisewolke  27.08.2018, 16:08
@bwhoch2

ich habe das so verstanden , dass die Nachbarin auch die Vermieterin ist. Trotz allem erst mal die Versicherung anrufen

bwhoch2  27.08.2018, 16:27
@Leisewolke

Ich glaube nicht, dass die Nachbarin die Vermieterin ist, denn die Nachbarin war sofort da und die Vermieterin erst nach drei Wochen.

Leisewolke  27.08.2018, 16:29
@bwhoch2

dann ist sie das nicht , trotzdem erst zur Versicherung

bwhoch2  27.08.2018, 16:36
@Leisewolke

Aber nicht zur Haftpflichtversicherung, denn ich vermute mal nicht, dass die Familie der/des FS einen Schaden verursacht hat. Wichtig hierbei ist die Wohngebäudeversicherung der Vermieterin oder der Eigentümergemeinschaft.

Leisewolke  27.08.2018, 16:36
@bwhoch2

egal, eine Versicherung fühlt sich schon für zuständig

bwhoch2  27.08.2018, 17:20
@Leisewolke

Erst dann, wenn sie darauf aufmerksam gemacht wurde. Also, falls noch nicht geschehen, muss die Wohngebäudeversicherung durch die Vermieterin oder Hausverwaltung eingeschaltet werden.

Zeffy39 
Fragesteller
 27.08.2018, 16:43

unser Schuld ist es auf jedenfall nicht, weil wie schon gesagt, wie sollen wir das Teil denn kaputt kriegen wenn es hinter der Wand ist und wir beim Bereich von dieser Wand nichts machen außer eine Uhr da hängen haben.

Leisewolke  27.08.2018, 17:22
@Zeffy39

fragt bei eurer Versicherung nach

Du fragst ob die Gebäudeversicherung immer da ist. Du brauchst auch nichts zu checken weil du / ihr nichts damit zu tun habt. Eine Gebäudeversicherung ist ausschließlich Angelegenheit des VM. Hat er keine muss er Schäden selbst bezahlen.

Also nicht verrückt machen. Weiterhin kannst du dich auf den § 535 BGB berufen. Vorausgesetzt ich habe dein Frage richtig verstanden.

Wie alt bist du?

Sowohl die Nachbarin als auch die Vermieterin sollen sich an deine Eltern wenden.

Zeffy39 
Fragesteller
 27.08.2018, 16:05

ich bin 19 und ich versuche das halt zu regeln weil das Deutsch meiner Eltern wirklich nicht für sowas ausreicht.

Ganz anderer Ansatz: egal ob Miete oder Eigentum, ob Verursacherwohnung gemietet oder Eigentum ist:

Wasserschäden an Rohrleitungen betreffen das Gebäude, sind also mit dem Gebäude versichert. Und die Gebäudeversicherung zahlt auch den Schaden, incl Tocknung, der durchnässten Wände, Abbau und Aufbau der Küche. Wenn es eine Schaden war, der durch ein Gerät des anderen Mieters/Bewohners hervorgerufen wurde, zahlt dessen Privathaftpflicht .. wenn er eine hat. Aber erst mal lese ich Rohrbruch, und alles was in der Wand ist gehört zum Gebäude (Gemeinschaftseigentum) und nicht zur Wohnung (Sondereigentum).

Ihr müsst gar nichts machen .. nur den Vermieter drängen, dass er den Versicherungsschaden meldet, und dann wird die Versicherung einen Gutachter schicken und die Behebung des Schadens veranlassen. Ist die Wohnung eine Zeitlang unbewohnbar, dann wird auch Hotelunterbringung bezahlt. Wenn nur die Küche eine Zeitlang nicht benutzbar ist, dann muss die Familie eben eine Zeit lang im Restaurant essen gehen, dann spart die versicherung das teurere Hotel und zahlt statt dessen den Mehrpreis den das Essen im Restaurant kostet.

thats all .. kein Grund sich mit den Nachbarn zu streiten.

Und auch kein Grund dass die selber was "basteln" und nachher die Wände feucht sind uns schimmeln. Übrigend fressen Bautrockner richtig viel Strom, dass kann 1000 Euro und mehr betragen an Stromkosten. Zahlt auch die Versicherung !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Zeffy39 
Fragesteller
 27.08.2018, 16:35

Danke!

ist dieses Gebäudeversicherung immer da?

oder müsste ich erstmal checken ob wir das haben bevor ich meine Vermieterin deswegen nochmal Anrufe?

und mit nichts machen, meinst du wir sollen auch die Küche garnicht erst versuchen abzubauen?

ich weiß grad leider nicht wie ich es per Telefon der Vermieterin sagen soll weil sie immer uninteressiert ist bei unseren Problemen (haben auch schon paar andere Situationen mit ihr)

könntest du mir sagen wie ich es grob formulieren kann?

ansonsten vielen Dank!

Ist Eure Nachbarin Eure Vermieterin oder ist sie auch Mieterin?

Ist sie Eigentümerin des Hauses oder der Wohnung?

Seid Ihr oder Eure Eltern Eigentümer der Wohnung oder haben sie sie gemietet?

Gibt es eine Hausverwaltung?

Bitte beantworte das, dann kann man Dir auch helfen.

Zeffy39 
Fragesteller
 27.08.2018, 16:09

Nachbarin und Vermieterin sind 2 personen
wir mieten die Wohnung
das wüsste ich momentan leider nicht