KSP Kanzlei Dr. Seeger in Hambur , muss ich die Forderung bezahlen?
Als ich eine Bestellung bei Möbel-Boss getätigt habe , habe ich als Zahlungsart Rechnung angegeben , was ja über die Billpay GmbH lief . Die Bestellung wurde in 2 Paketen geliefert . Lediglich Duftkerzen/ Teelichter wurden nachgeliefert. Das sie nicht auf Lager waren .Das wusste ich aber bei Angabe der Zahlungsart nicht , denn es wurde mir nachträglich mitgeteilt .Bei Billpay habe ich um Zahlungsaufschub gebeten .Außerdem bekam ich auch nur eine Rechnung für die gesamte Ware und nicht zwei. Mir erstellt sich auch nicht der Sinn , warum ich dafür 2Rechnungen erhalten hätte sollen .Man hat mich darüber in keinster Weise informiert und angebliche Mahnungen habe ich auch nicht erhalten . Was imgrunde ja auch logisch ist. Bei Möbel-Boss habe ich keine offnene Rechnung , weil über Billpay alles ausgeglichen ist . Auf Nachfrage bei Billpay bekam ich die Antwort das die 1.Rechnung beglichen ist , doch angeblich die zweite nicht . Was aber so nicht stimmt , weil es nur eine Rechnung gab .In der zweiten Rechnung hätten dann lediglich die Duftlichter aufgeführt sein müssen . War es aber nicht, weil ich eben nur eine Rechnung bekam .Als Konsequenz daraus müsste sich ja dann ergeben , dass ich für einige simple Teelichter jetzt 87,83€ zahlen müste . Das würde sich ja jeder Logik entziehen . Heute kam nun die Forderung von KSP , dass ich den Betrag unverzüglich zahlen soll.Er ergiibt sich aus der Hauptforderung Mahnkosten und Anwaltsgebühren . Mir ist das aber nicht möglich und ich sehe es auch nicht ein .Was soll ich jetzt machen bzw. wie vorgehen ?Sie werden mir bestimmt immer weiter drohen und die Kosten werden in die Höhe schnellen .Kein Wunder das ich da verzweifelt bin.
4 Antworten
Prüf doch mal die erste Rechnung:
Welche Posten sind den dort gelistet? Wenn die nachgelieferte Ware als Rechnungsposten auf der ersten Rechnung vorhanden ist, handelt es sich wohl um einen Fehler beim Zahlungsdienstleister.
Waren die Teelichter in der ersten Rechnung mit aufgeführt und hast du sie somit bezahlt oder nicht?
Und du bist nicht von alleine stutzig geworden, dass dann auf der Rechnung die bestellten Teelichter nicht mit drauf standen, und als du dann die Teelichter erhalten hast, dort keine Rechnung bei war?
Tja, es ist ja deine Aufgabe die Rechnungen zu prüfen. Sollte man auch machen wenn man im Supermarkt einkauft.
Geh zum Anwalt.
Man braucht nicht wegen jedem Popelkram einen Anwalt, besonders wenn die Kosten einer Beratung, den Wert des strittigen Betrages übersteigen.
Manchmal reicht es schon einen guten Bekannten zu bitten, die Unterlagen zu prüfen.
nein , bin ich nicht . weil nur eine Rechnung kam und bei den Teelichtern war nur ein Lieferschein mit dabei.