KSP Kanzlei Dr. Seeger in Hambur , muss ich die Forderung bezahlen?

4 Antworten

Prüf doch mal die erste Rechnung:

Welche Posten sind den dort gelistet? Wenn die nachgelieferte Ware als Rechnungsposten auf der ersten Rechnung vorhanden ist, handelt es sich wohl um einen Fehler beim Zahlungsdienstleister.

Waren die Teelichter in der ersten Rechnung mit aufgeführt und hast du sie somit bezahlt oder nicht?

Und du bist nicht von alleine stutzig geworden, dass dann auf der Rechnung die bestellten Teelichter nicht mit drauf standen, und als du dann die Teelichter erhalten hast, dort keine Rechnung bei war?

Kallikalla 
Fragesteller
 26.01.2018, 13:07

nein , bin ich nicht . weil nur eine Rechnung kam und bei den Teelichtern war nur ein Lieferschein mit dabei.

triebgesteuert  26.01.2018, 13:13
@Kallikalla

Tja, es ist ja deine Aufgabe die Rechnungen zu prüfen. Sollte man auch machen wenn man im Supermarkt einkauft.

Geh zum Anwalt.

Schnoofy  26.01.2018, 12:25

Man braucht nicht wegen jedem Popelkram einen Anwalt, besonders wenn die Kosten einer Beratung, den Wert des strittigen Betrages übersteigen.

Manchmal reicht es schon einen guten Bekannten zu bitten, die Unterlagen zu prüfen.