Ksp anwaltsbrief hilfe?

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4 Antworten

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Ich sehe in Deiner Frage, Deinen Bildern und in Deinen Kommentaren nichts von einem gerichtlichen Mahnbescheid. Fehlt diese Information Deinerseits oder ist der gerichtliche Mahnbescheid bisher nur eine Fiktion?

Bitte beantworte dies. Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss reagiert werden - Widerspruch an das Gericht. Und dieser Widerspruch hätte dann vor der Rücknahme eines Widerspruchs zu erfolgen (Dein 3. Bild).

Ich habe jedoch Hilfe herbeigeholt.

Habe den mahnbescheid schon abgeschickt, deswegen kein Foto, habe komplett widersprochen da ich um Weihnachten rum das Konto ausgeglichen habe

@Robinx985

Unterscheide bitte zwischen Mahnbescheid durch KSP und gerichtlichem Mahnbescheid durch das Amtsgericht.

@haikoko

Er war vom Gericht, ganz sicher! Muss ich denn jetzt bezahlen oder wollen die nur mein Geld haben für nichts? Weil Paypal ist ausgeglichen und soweit ich weiß klagt Paypal nicht, das schlimmste was passieren kann ist Konto einfrieren

Hilfe ist hier. Aber nur per Handy daher in aller Kürze. https://www.mahngerichte.de/de/zulaessige-vordrucke.html

Die letzten 3 Bilder. Davon hast du etwas bekommen? Und du hast Widerspruch angekreuzt und es zum Gericht zurück geschickt?

@mepeisen

Danke @mepeisen

@mepeisen

Hab erst den Widerspruch weggeschickt mit kompletten Widerspruch vor gut 1 Woche, und das kam heute per Post.

@Robinx985

OK. Sehr gut. Das heißt, du hast dem Mahnbescheid widersprochen.

Es gibt eine Reihe von Gründen, warum die Inkassokosten nicht durchsetzbar sind.

Ich würde den Anwälten aus strategischen Gründen nun folgendes senden:

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Werte Inkasso-Anwälte.

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid wird vorläufig nicht zurückgezogen. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17.

Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

Sie können mir gerne diese Nachweise außergerichtlich erbringen und mich so von der Rechtmäßigkeit ihrer Forderung überzeugen. Dazu braucht es kein Gerichtsverfahren. Die bloße Behauptung, dass dies alles so richtig sei, akzeptiere ich ganz grundsätzlich jedoch nicht, weder außergerichtlich, noch vor Gericht. Verweigern sie die Vorlage der Nachweise, behalte ich mir vor, meinerseits die Überleitung in einen Gerichtsprozess und sogleich vor Gericht die Vorlage der Vertragswerke und Nachweise zu verlangen.

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Das wars. Damit verschiebst du die Diskussion auf eine empfindliche Wunde der Inkassos. Denn Tatsache ist, dass bisher kein einziges Inkasso auch nur probiert hat, vor Gericht zu beweisen, dass sie die Gebühren zu Recht verdient haben. Der AK Inkassowatch hat in der Sache eine 100% Erfolgsquote mit dieser Argumentation vor Gericht. Die Inkassos haben hier keinen Plan B.

In Wahrheit sieht es nämlich so aus, dass die Inkassos den großen Konzernen (PayPal usw.) versprechen, kostenlos zu arbeiten. Das wollen sie aber vor Gericht nicht zugeben.

@mepeisen

Wow danke, würd dich jetzt auf ein Bier einladen weil ein danke da eigentlich nicht reicht, vielen lieben Dank an dich und alle anderen ❤️

@Robinx985

Danke für den Stern, den @mepeisen verdient hat.

Also ich nehme solch einen Brief zu allererst mal ernst!

Etwas zum Nachlesen:

https://www.juracademy.de/schuldrecht-at1/erfuellung-362-bgb.html

Es gibt einen Passus bezüglich Geldschulden. Auch wenn der besagte Paragraph im BGB sehr knapp ist, so ist die Auslegung (Link oben) gewaltig.

Demnach zählt tatsächlich der Geldeingang auf dem Gläubigerkonto, um deren Anspruch zum Untergehen zu bringen.

Natürlich ist das schwierig beweisbar.

Du überweist am Tag X.

Der Gläubiger prüft den Eingang am Tag Y nicht und 7 Tage später am Tag Z beauftragen sie die Anwälte.

Auch ergibt es für mich Sinn, dass der Schuldner für die Beauftragung eines Inkassodienstleisters gerade stehen soll, wenn er einfach in Verzug gerät und erst zu spät etwas unternimmt.

Was mich stutzig macht, ist das Schreiben, dass sie beigefügt haben, in dem Du Deinen Widerspruch widerrufst.

Das würde ich nicht unterschreiben! Denn sollte ein Titel dadurch gegen Dich rechtskräftig werden, und aus meiner Sicht wird er das dann, so hat dieser dann meines Wissens nach 30 Jahre Rechtskraft.

Also einfach ignorieren und jeden mahnbescheid der reinkommt vom Gericht widersprechen?

@Robinx985

Es gibt noch andere Themen zu Deinem Anliegen. Dort wurde zwar darauf verwiesen, dass man es ignorieren könnte, aber ich (persönlich) würde das nicht machen.

Ich hätte massive Bedenken hinsichtlich des Zeitpunktes der Beauftragung der Anwälte und des Zeitpunktes Deines Geldeingangs.

Ich würde also versuchen, bei der Bank Auskunft darüber zu bekommen, wann das Geld auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. Wenn das nicht möglich ist, würde ich darum bitten, rechtsverbindliche Auskunft darüber zu bekommen, wann das Geld bei der Zielbank ankam.

Sollte die Bank Dir allerdings glaubhaft, beweiskräftig und rechtsverbindlich die Information geben, dass das Geld am Tag der Überweisung auch beim Empfänger ankam, ist das Argument der Kanzlei im Eimer aus meiner Sicht.

Die Anwaltskanzlei müsste mir nachweisen, wann sie beauftragt wurden, denn erzählen kann man viel und nur, weil jemand Anwalt ist, muss man ihm nicht zwangsläufig vertrauen.

@336spencer
Ich würde also versuchen, bei der Bank Auskunft darüber zu bekommen, wann das Geld auf dem Empfängerkonto eingegangen ist. Wenn das nicht möglich ist, würde ich darum bitten, rechtsverbindliche Auskunft darüber zu bekommen, wann das Geld bei der Zielbank ankam.

PayPal ist eine Bank. Davon abgesehen: Wenn es Verzögerungen bei der Ziel-Bank gäbe, ist das ausschließlich das Problem des Gläubigers. Nicht das des Schuldners. Er hat nur einen Vertrag mit seiner Bank und gemäß BGB haben im SEPA-Zahlungsraum die Banken dafür zu sorgen, dass Geld maximal einen Werktag unterwegs ist. Darauf darf und kann man sich verlassen (solange nicht die eigene Bank Mist baut).

Die Anwaltskanzlei müsste mir nachweisen, wann sie beauftragt wurden, denn erzählen kann man viel und nur, weil jemand Anwalt ist, muss man ihm nicht zwangsläufig vertrauen.

In der Sache durchaus richtig, dass man den Ablauf genauer prüft. Allerdings ist diese Argumentation, wann wer beauftragt wurde, regelmäßig schwierig. Außerdem hatte der TE ja schon ein Schreiben der Kanzlei im Briefkasten, bevor er bezahlt hatte. Sprich: Die waren sicher vor der Zahlung beauftragt. Das Argument fällt also leider weg.

Macht im Ergebnis nicht, denn es gibt weitere Argumente, die die Kanzlei auch nicht entkräften kann.

@mepeisen
PayPal ist eine Bank.

Ich gebe zu, das entfällt mir immer. Aus Gewohnheit sehe ich in PP immernoch einen Zahlungsdienstleister. Aber Du hast Recht.

Davon abgesehen: Wenn es Verzögerungen bei der Ziel-Bank gäbe, ist das ausschließlich das Problem des Gläubigers. Nicht das des Schuldners. Er hat nur einen Vertrag mit seiner Bank und gemäß BGB haben im SEPA-Zahlungsraum die Banken dafür zu sorgen, dass Geld maximal einen Werktag unterwegs ist.

Eben. Aber kann der Schuldner dafür haftbar gemacht werden, wenn das Geld bei der Zielbank ankommt und dort kommt es zu Verzögerungen? Ich ging von der Annahme aus, dass es z.B. durch Computerpannen zu tagelangen Verzögerungen kommt. Natürlich trägt er eine Mitschuld. Wäre es nicht zu Verzögerungen beim Schuldner gekommen, würden etwaige aufkommende Verzögerungen danach nicht so schwerwiegend sein.

Allerdings macht mich dann folgendes nachdenklich:

Wie kann ein Schuldner sich denn schützen, wenn er frühzeitig überweist und es kommt dennoch zu Fehlern, die dafür sorgen, dass das Geld zu spät beim Gläubiger ankommt und somit die Inkassomaschine anläuft? So wie ich den rechtlichen Rahmen verstanden habe, scheint das Einzahlungsdatum ja nicht zu zählen, denn die Schuldbegleichung muss beim Gläubiger bewirkt worden sein und das wäre ja nur, wenn das Geld bei ihm verbucht wird. Richtig?

Darauf darf und kann man sich verlassen (solange nicht die eigene Bank Mist baut).

Ich hoffe es. Angeblich kann man sich auf vieles verlassen, aber immer wieder wird man hin und wieder eines Besseren belehrt. Ich will aber den Teufel nicht an die Wand malen.

In der Sache durchaus richtig, dass man den Ablauf genauer prüft. Allerdings ist diese Argumentation, wann wer beauftragt wurde, regelmäßig schwierig.

Sehe ich auch so. Ich sehe hier einen Nachteil für den Schuldner, wenn auf der anderen Seite keine Transparenz vorliegt. Allerdings sehe ich auch ein, dass der Schuldner diese Situation wahrscheinlich hätte vermeiden können.

Außerdem hatte der TE ja schon ein Schreiben der Kanzlei im Briefkasten, bevor er bezahlt hatte. Sprich: Die waren sicher vor der Zahlung beauftragt. Das Argument fällt also leider weg.

Das hatte ich nicht richtig auf dem Schirm. Danke für den Hinweis.

Macht im Ergebnis nicht, denn es gibt weitere Argumente, die die Kanzlei auch nicht entkräften kann.

Welche meinst Du z.B.?

Danke für Deine Antwort.

@336spencer
Aber kann der Schuldner dafür haftbar gemacht werden, wenn das Geld bei der Zielbank ankommt und dort kommt es zu Verzögerungen?

Nein, gerade nicht. Der folgende Vergleich hinkt etwas, aber wenn ein Unternehmen per Postfach erreicht werden will, gilt für die Fristwahrung die Zustellung an eben jenes Postfach. Es ist egal, wie oft der Gläubiger das Postfach leert oder ob seine Post-Filiale gerade wegen Krankheit 3 Tage geschlossen hatte. Man sagt auch, dass es (Ware/Brief/Geld) im "Machtbereich" des Empfängers angekommen ist.

Bei einer Computerpanne der Gläubiger-Bank ist es das Gläubiger-Problem. Er hat sich seine Bank ausgesucht und wenn der Gläubiger Probleme bekommt, muss er das intern mit seiner Bank klären. Jedenfalls nicht über den Rücken des Schuldners.

Man unterscheidet bei mehreren beteiligten Parteien immer in vertraglichem Außenverhältnis und in vertraglichem Innenverhältnis. Und in Erfüllungsgehilfen. Sprich: Im Außenverhältnis gibt es nur die Parteien "Schuldner" und "Gläubiger". Im Innenverhältnis gibt es mehr Parteien. Nämlich Schulder->Absender-Bank und Absender-Bank->Clearer und Clearer->Empfänger-Bank und Empfänger-Bank->Gläubiger.

Das, was direkt durch den Schuldner beeinflussbar ist (die Tätigkeiten seine Erfüllungsgehilfen also seiner Bank), das verantwortet er auch gegenüber dem Gläubiger. Ggf. muss dann die Absender-Bank seinem Kunden (dem Schuldner) Schadensersatz leisten, wenn sie Mist baut. Aber das ist eine losgelöste Frage. Wenn die Empfänger-Bank Mist baut, ist das etwas, was dem Gläubiger zufällt, denn der Schuldner hat sich die Bank ja nicht ausgesucht. Das war der Gläubiger.

 Ich sehe hier einen Nachteil für den Schuldner, wenn auf der anderen Seite keine Transparenz vorliegt.

Muss ja nicht. Das ist das schöne an gesetzlichen Pflichten. Man kann auf ihnen bestehen. Und es obliegt dann dem, der etwas will (hier der Gläubiger, der Inkassokosten will), zu beweisen, dass die Bank des Geldabsenders das verzögert an den Clearer abgegeben hat.

Welche meinst Du z.B.?

Siehe Beitrag von Haikoko. Da habe ich was dazu geschrieben.

@mepeisen

Ich danke Dir sehr für Deine Antwort.

Ich habe etwas dazugelernt.

Vielen Dank nochmals!

Lies mal genau, was da steht, dann kannst Du Dir die Frage selbst beantworten.

Zu Deutsch: Aufgrund Deines Widerspruchs kommt es zu einem Prozeß mit Gerichtskosten und wenn Du den Zettel ausfüllst, können die einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Ich zahle bei sowas grundsätzlich immer nur auf Hauotforderungen und ignoriere konsequent alles was von irgendwelchen Inkassos oder Anwaltsbüros kommt, ich hab die ja schließlich nicht gezwungen einen zu beauftragen. Niemals überhaupt irgndeine Reaktion zeigen. Siehst ja, mit Deinem Widerspruch hast Du denen nur Futter gegeben.

Es war ein gerichtlicher mahnbescheid, da muss man doch drauf reagieren oder nicht?

@Robinx985

Gerichtliche Mahnbescheide niemals ignorieren!

Du hast aus meiner Sicht richtig gehandelt.

hättest Paypal darum bitten sollen das Mahn/Inkasso Verfahren über den Anwalt zurück zu ziehen. Dann kümmern die sich drum .. wenn du nichts sagst und nur die 44€ zahlst weiß der Anwalt das nicht und es läuft weiter.

Der Anwalt weiß es, steht doch in dem Schreiben.

@yur....wenn man keine Ahnung zum Thema Inkasso hat, kommt so ein Blödsinn dabei raus