Kryptowährung mit pers. Steuersatz 0% Steuern beachten?

1 Antwort

Nein, wenn du abseits des pauschalbesteuerten Minijobs keine weiteren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielst (von denen Lohnsteuer einbehalten wurde) und du den Grundfreibetrag mit allen anderen Einkünften (also inklusive der sonstigen Einkünfte) nicht übersteigst, brauchst du keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Sobald du den Gewinn realisierst (die Kryptowährung verkaufst) kann dies die Voraussetzungen des privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllen. Es ist also egal ob du den Gewinn danach reinvestierst oder ob du deinen Lebensunterhalt damit bestreitest.