Krankheit ab dritten Tag?

5 Antworten

Ich plane jetzt kein Arztzeugnis bzw. Krankschreibung nachzuliefern.

Das musst Du auch nicht.

Was ist das schlimmste was passieren kann?

Rechtlich nichts; praktisch, dass der Arbeitgeber zukünftig eine Bescheinigung ab dem 1, und nicht erst ab dem 3. Tag verlangt (taktisch unklug, weil dann oft eine Bescheinigung statt nur für 1 Tages dann doch für vielleicht 3 Tage ausgestellt wird).

Gesetzlich ist das ganze sehr fragwürdig geregelt.

Gesetzlich ist das (jedenfalls in Deutschland) sehr genau und klar geregelt - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 5 "Anzeige- und Nachweispflichten" Abs. 1 Satz 2:

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Wenn Du für die ersten beiden Tage einer Erkrankung keine ärztliche Bescheinigung brauchst, dann kann der Arbeitgeber sie auch nicht nachträglich verlangen; es reicht dann, wenn Du die Erkrankung am dem 3. Tag bescheinigst hast.

Wenn Dein Vorgesetzter eine Bescheinigung ab dem 1. tag wollte, hätte er Dir das spätestens dann mitteilen müssen, als Du im Betrieb Bescheid gesagt hast, dass Du wegen der Erkrankung nicht zur Arbeit kommst.

Du musst Dir jetzt also nicht noch eine nachträgliche Bescheinigung für den 1. und den 2. Tag besorgen!

Luli11 
Fragesteller
 26.02.2020, 19:08

Das sehe ich genauso, wollte es aber rechtlich abgeklärt. Danke!

"Gesetzlich ist das ganze sehr fragwürdig geregelt."

Finde ich nicht. Wenn in deinem Vertrag steht, dass die Bescheinigung erst ab dem dritten Tag nötig ist, dann gilt das auch. Wenn der Betrieb davon abweichen will, kann er das tun, aber dann muss er es vorher ankündigen.

Das mit dem dritten Tag ist ein Irrglaube., Offiziell ist es so, dass ab 1. Krankheitstag ein Attest ausgefertigt werden sollte - das muß spätestens am 3. Tag dem Arbeitgeber vorliegen.

Du hast insoweit recht, dass es bei Arbeitgebern durchaus unterschiedlich gehandhabt wird, manche Arbeitgeber sind so kulant und verzichten auf ein Attest für die ersten drei Tage.

Aber wenn der Arbeitgeber ein Attest vom 1. Tag an fordert, ist er im Recht.

Luli11 
Fragesteller
 26.02.2020, 17:57

Schön und gut im Recht. Aber was ist das schlimmste wo passieren kann für den Arbeitnehmer? Kündigung, Bussen, etc.??

gri1su  26.02.2020, 17:59
@Luli11

das kann durchaus zur Abmahnung, und im schlimmsten Fall (wenn man dich auf dem Kieker hat) zur Kündigung führen

Casuscactus  26.02.2020, 18:03

Gilt dies für den Rechtsraum Schweiz?

gri1su  26.02.2020, 18:09
@Casuscactus

neee, für Deutschland. Wie es in der Schweiz abläuft, weiß ich nicht.

Casuscactus  26.02.2020, 18:13
@gri1su

Dann trifft das leider nicht zu, was du schriebst.

Der Grundsatz in Deutschland ist: Bei Krankheiten LÄNGER als drei Tage, muss am vierten Tag für Zeiträume AB dem vierten Tag eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Der Arbeitgeber KANN davon abweichen, muss aber den Arbeitnehmer VORHER darüber informieren (z.B. durch Klausel im Arbeitsvertrag).

gri1su  26.02.2020, 19:04
@Casuscactus

ok, hast recht: Diese inzwischen erfolgte Änderung war mir nicht geläufig - ich kannte das so wie von mir beschrieben.


Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)

§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Doch an dieser Stelle ist Vorsicht geboten: Der Arbeitgeber hat nämlich auch die Möglichkeit, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon früher als am dritten Kalendertag zu verlangen, zum Beispiel direkt am ersten Tag. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie einen Blick in Ihren gültigen Arbeitsvertrag werfen. Sie müssen Ihren Arbeitgeber zudem bereits am ersten Tag, an welchem Sie nicht am Arbeitsplatz erscheinen werden, über Ihre Krankheit informieren. Schließlich muss er dementsprechend umplanen, Aufgaben umverteilen oder Termine verlegen.

Das und mehr ist komplett nachzulesen hier:

https://arbeits-abc.de/arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung/

Familiengerd  26.02.2020, 18:56

Die Antwort ist schlichtweg falsch!

"Offiziell" - wenn Du damit die gesetzliche Regelung in Deutschland meinst - muss eine Krankschreibung erst vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert; diese ersten 3 Tage müssen dann nicht durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden. Dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss die Bescheinigung am 1. "eigentlichen" Arbeitstag des Arbeitnehmers nach dem 3. Tag der Erkrankung.

Davon abweichend kann schon eine Bescheinigung für kürzere Erkrankung verlangt werden, aber nicht erst nachträglich; das muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens bei dessen Krankmeldung im Betrieb mitteilen.

Du kannst bei der Zahnarzthelferin anrufen und fragen, ob die dir rückwirkend eine Krankschreibung ausstellen könnte.

Grundsätzlich ist es nie gut ohne Krankmeldung zu Hause zu bleiben. Das macht immer einen schlechten Eindruck beim Arbeitgeber.

Familiengerd  26.02.2020, 19:09
fragen, ob die dir rückwirkend eine Krankschreibung ausstellen könnte

Warum denn?

Das macht immer einen schlechten Eindruck beim Arbeitgeber.

Das ist Unsinn. Dann soll er nicht die Möglichkeit einräumen, die ersten 2 Tage ohne ärztlichen Nachweis krank zu Hause zu bleiben!!

Britney1103  26.02.2020, 19:31
@Familiengerd

Unsinnig ist im Grunde auch deine Frage, wenn du es besser weißt.

Familiengerd  26.02.2020, 19:58
@Britney1103

Ist das eine Antwort auf meine Frage, warum sich die Fragestellerin Deiner Meinung nach eine nachträgliche/rückwirkende Bescheinigung holen soll?

Nein!

PeterSchu  26.02.2020, 22:48

"Das macht immer einen schlechten Eindruck beim Arbeitgeber."

Das heißt wohl, wer krank ist, ist grundsätzlich ein potenzieller Betrüger.

Aber gerne sollen die Arbeitgeber doch immer auf ein Attest bestehen. Während viele Arbeitnehmer sonst normalerweise vielleicht einen Tag zuhause bleiben, schreibt der Arzt dann vermutlich oft drei Tage auf. Toller Erfolg für den Betrieb.

Wenn dir der Arzt schon empfiehlt, zu Hause zu bleiben, wieso schreibt er dir dann kein Attest?

Luli11 
Fragesteller
 26.02.2020, 17:55

Weil ich gemeint habe: Zwei Tage brauch ich ja kein Arztzeugnis und ich gedacht habe, dass es nicht so ausartet mit den Schmerzen.