Plastische Chirurgie und Urlaub?

3 Antworten

Wenn es sich um eine Schönheitsoperation handelt die aus medizinischer Sicht nicht erforderlich ist, handelt es sich nicht um eine Krankheit im Sinne von § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz. Der AG ist daher auch nicht verpflichtet die operationsbedingten Ausfalltage zu bezahlen. Es gibt da auch Urteile, z.B. LAG Hamm 9.3.1988, DB 88, 1455).

Wenn Deine Freundin schon der Ansicht ist, diese OP machen zu lassen, dann sollte sie sich darüber klar sein, dass sie nicht nur diese Kosten tragen muss sondern auch Urlaub opfern. Es kann ja auch nicht sein, dass der AG hier zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, weil sie, was Du übrigens auch nicht als erforderlich ansiehst, sich operieren lässt.

Wenn es keine gesundheitlichen Gründe für die Nasen-OP gibt, wie schlecht atmen können, wird man da auch nicht krank geschrieben, sondern muß Urlaub nehmen. Sie ist ja nicht krank. Man muß es dann auch selbst bezahlen. Und Aussehen wird sie mehrere Wochen lang eher seltsam.

Sie muss Urlaub nehmen , klar. Er muss nicht erfahren warum.

Aber würde sie für die Tage danach kein Attest bekommen? Also das sie dafür keinen Urlaub opfern müsste?

@Arman4ik

Sie soll ihren Arzt fragen, aber eher nicht.

@Arman4ik

Weil die OP nicht fremdverschuldet ist, es gibt sogar ein Urteil welches das bestätigt. Sie muss Urlaub nehmen, da die OP nicht akut indiziert ist und sozusagen "auf ihrem Mist wächst".