Krankenversicherung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit, Ehepartner privat krankenversichert

7 Antworten

Ehepartner ist pflicht- oder freiwillig versichert, Person A ist dann beim Ehepartner mitversichert.

Nein, stimmt so nicht! Falls eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente für die Person A gezahlt wird, ist diese Person über die DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) in Berlin krankenversichert und die DRB behält von der EM-Rente gleich den halben Krankenkassenbeitrag dafür ein von der EM-Rente!

Gruß einer EM-Rentenbezieherin

siola55  12.04.2015, 15:05

Ach ja, und welchen Unterschied macht es hinsichtlich der Krankenversicherung, ob Person A erwerbs- oder BERUFSunfähig ist?

Eine private BU-Rente wird nicht auf die gesetzliche EM-Rente angerechnet - der Beitrag für die Krankenversicherung richtet sich allein nach Höhe der gesetzlichen EM-Rente!

Bei der gesetzlichen KV sind Ehepartner ohne eigenes Einkommen "familienversichert". Bei Beamten besteht Beihilfeanspruch nach den entsprechenden Vorschriften, problematisch ist dann aber die Restkostenversicherung. BU oder EU macht keinen Unterschied, wichtig ist noch die Frage, ob der Erkrankte einen Rentenanspruch hat (und damit eine eigene Krankenversicherung mit Hilfe der Rentenversicherung). 

R0byn 
Fragesteller
 10.04.2015, 17:40

Danke, MBBMMBBM.

D. h. hat dann der Erkrankte bei Anspruch einer Erwerbsunfähigkeitsrente die Wahlmöglichkeit: entweder über die KVdR gesetzl. versichert zu sein oder die Beihilfe in Anspruch zu nehmen? Und wenn Beihilfe, dann müssen die Restkosten privat versichert werden? Das kann wahrscheinlich teuer werden.

Was können denn Fälle sein, bei denen kein Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente besteht?

Wenn der Erkrankte eine BU-Rente aus einer privaten BU(Z)-Versicherung erhält, wie verhält sich die Sache mit der Krankenversicherung dann?

Apolon  11.04.2015, 11:33
@R0byn

Vorsicht:  hier müssen noch andere Dinge berücksichtigt werden.

Einfach mal meine Antwort lesen, vielleicht wird es dann klarer.

Wenn noch Fragen dazu bestehen, auch über PN möglich.

Außerdem gibt es bei der gesetzlichen Rente keine Erwerbsunfähigkeitsrente, sondern eine Erwerbsminderungsrente.

Gruß A

DolphinPB  10.04.2015, 18:42

Ein Rentenanspruch löst doch nicht zwangsläufig eine Pflichtversicherung in der GKV aus (wegen möglicherweise fehlender Vorversicherungszeiten gem. SGB V Abs. 1 Nr. 11)

Person A, gesetzlich krankenversichert, ist erwerbsunfähig geworden. Ehepartner ist pflicht- oder freiwillig versichert, Person A ist dann beim Ehepartner mitversichert.

Dies würde nur dann so zutreffen, wenn Person A keinerlei Einkünfte hätte.

Und wenn der Ehepartner als Beamter privat krankenversicher ist - wie ist Person A dann krankenversichert?

Dies kann man so pauschal nicht beantworten, da es mehrere Möglichkeiten gibt.

1. wenn Person A - eine Anwartschaftsversicherung hat und die evt. Einkünfte des Vorvorjahres unter der entsprechenden Einkommensgrenze der Beihilfevorschrift liegen, kann sie sich zu den Beihilfesätzen privat kranken versichern.

2. ohne Anwartschaftsversicherung würden gesundheitliche Gründe entgegenstehen um überhaupt noch in die PKV kommen zu können.

Nun kommt es mal darauf an, welche Einkünfte Person A hat, außerdem ob die 9/10 Regelung zutrifft und dann kann man erst erkennen wie sie versichert werden kann.

2.a) möglich wäre sie bleibt pflichtversichert in der GKV

2.b) möglich wäre sie hat keine Rente und nur sonstige Einkünfte, dann wird sie in der GKV freiwillig versichert und das hälftige Brutto-Einkommen des Beamten wird für die Beitragsberechnung noch heran gezogen.

Also kann man hier schon erkennen, dass noch viele Informationen zur Beantwortung der Fragen erforderlich sind.

Wie z.B. auch welches Beihilferecht des Beamten trifft zu. Welche Einkünfte hat dann Person A. Wie hoch sind diese Einkünfte im Jahr. Besteht eine Anwartschaftsversicherung für eine Vollkrankenversicherung über die PKV.

Gruß A.

DolphinPB  11.04.2015, 13:31

Schreib´ doch nicht immer "keine Einkünfte" bei Familienversicherung, die Grenze sind 405,- Euro (West) monatlich.

Apolon  12.04.2015, 09:56
@DolphinPB

§ 10 Abs.1 Nr. 5 SGB V:

5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.

DolphinPB  17.04.2015, 22:18
@Apolon

Ja, eben, und nicht "keinerlei Einkünfte" !!!

Wenn Person A erwerbsunfähig ist, ist er nicht unbedingt beim Partner mitversichert. Er hat  ja eine Vorversicherung, da bleibt er auch. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird er dann als Rentner geführt. . 

DolphinPB  10.04.2015, 18:43

Das stimmt so pauschal nicht, es kommt darauf an ob er als Rentner versicherungspflichtig in der GKv wird.

Apolon  11.04.2015, 11:28
@DolphinPB

Bitte beachten, jeder Rentner kann sich von der KVDR befreien lassen (innerhalb von 3 Monaten) wenn er eine Private Krankenversicherung vorweisen kann.

Und dies gilt auch bei Pflichtversicherung in der KVDR.

DolphinPB  11.04.2015, 13:39
@Apolon

Wenn Du nicht das letzte (und manchmal trotzdem falsche) Wort hast, geht die Tür nicht zu, oder ?

Lass einafch Deine besserwissenden, nicht zur Sache gehörenden, Kommentare sein. Von PKV Person A war nicht die Rede und ja, das mit der PKV weiß ich !

Apolon  11.04.2015, 14:54
@DolphinPB

Du kannst wohl nicht ertragen, dass man dir falsche Hinweise aufzeigt.

Auf diese Antwort von dir habe ich mich bezogen:

Das stimmt so pauschal nicht, es kommt darauf an ob er als Rentner versicherungspflichtig in der GKv wird.

Willst Du damit evt andeuten, dass sich dieser Text auf den Beamten beziehen soll, denn wie Du ja schreibst war ja nicht die Rede von Person A ?

Also ein Beamter der dann als Rentner versicherungspflichtig in der GKV wird  ????

Du hast dir mal wie schon öfters mit diesem Kommentar ein Eigentor geschossen.

Außerdem hat dies mit besserwissen nichts zu tun. Ich will damit nur klar machen, dass viele Hinweise und Texte hier im Forum völliger Unsinn sind, denn wir wollen ja schließlich den Fragenden weiterhelfen und sie nicht zu falschen Entscheidungen verleiten, die sie evt. im Alter in den Ruin führen können.

Denn stellen wir uns mal vor, sie bleibt in der GKV obwohl sie die Möglichkeit hätte in die PKV zu wechseln.

Der Ehemann (Beamte) stirbt und sie darf dann auch noch von ihrer Witwenpension den vollen KV-Beitrag in Höhe von über 15 % zusätzlich zahlen bis zur Höchstgrenze.

 

DolphinPB  11.04.2015, 16:35
@Apolon

Ich gebe Dir Recht dass viele Hinweise hier im Forum schlicht und einfach falsch sind und manche undifferenziert, manche aber auch einfach nur unnötig und verwirrend für den FS (nach dem Motto: ich weiß auch noch was). Zum Rest: einfache Wiederholung meines letzten Kommentars genügt.

Wenn beide gesetzlich versichert sind, kann die erwerbsunfähige Person sich über die gesunde Person mitversichern (Familienversicherung).

2. Beispiel: Ehepartner ist Beamter und in der PKV (+ Beihilfe). Je nach Einkommen oder 'Status' (z.B. Selbständig) kann die Partnerin selbst in der PKV oder GKV versichert sein [in der PKV gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung].

3. Welchen Unterschied es macht? Wenn der Beamte bu ist und keine BU-Rente (Zusatzversicherung) hat, muss er schauen, wie er die PKV-Beiträge leisten kann (evtl. Rentenanspruch?)...

Alle Angaben ohne Gewähr (würd mal bei der PKV bzw. GKV anrufen und mich erkundigen)